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Autor Thema: Brief von den Stadtwerken  (Gelesen 14283 mal)

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Offline egn

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Brief von den Stadtwerken
« am: 05. Februar 2008, 10:40:54 »
Hallo,

ich habe heute von den Stadtwerken Ingolstadt einen Brief mit dem folgenden Inhalt erhalten:

Zitat
Ihr Schreiben vom 21.12.07, Widerspruch gegen die Preiserhöhung zum 01.01.2008

Sehr geehrter Herr ...

wir haben Ihr Schreiben, dem Sie der ab 01.01.2008 gültigen Gaspreiserhöhung durch die Stadtwerke Ingolstadt Energie GmbH widersprechen, erhalten. Im Nachfolgenden möchten wir Ihnen kurz die Situation der Stadtwerke Ingolstadt vorstellen.

Durch die Aufhebung der Monopolstellung von Energieversorgern haben Sie als Kunde die Möglichkeit ihren Energielieferanten frei zu wählen. Ihre Wahlfreiheit führt auch dazu, dass die Forderung nach einer Billigkeitsprüfung des Preises nicht möglich ist. §315 BGB wird nicht angewendet wenn Kunden die Möglichkeit haben bei einem anderen Anbieter einzukaufen. Der von ihnen angeführte Paragraph dient nur dem Schutz von Kunden in monopolistischen Lieferverhältnissen.

Deshalb können wir die von Ihnen vorgenommene Rechnungskürzung nicht akzeptieren. Bitte zahlen Sie den vollständigen Rechnungsbetrag, da Sie sonst automatisch in das gängige Mahnverfahren fallen. So würden für Sie noch zusätzliche Kosten entstehen. Bitte versuchen Sie das zu vermeiden.

Um Ihre Energiekosten zu reduzieren, können wir Ihnen unseren günstigen Sondertarif - Gas Prima (Rabatt auf den Arbeitspreis des Grundversorgungstarifes) anbieten.

Außerdem beraten Sie unsere Mitarbeiter im Kundencenter gerne rund ums Thema Energeisparen ....

Wir danken Ihnen für Ihr bisher erbrachtes Vertrauen und würden uns freuen, Sie auch weiterhin als Kunden behalten zu dürfen. Als Anlage finden Sie die Vertragsunterlagen unseres Sonderproduktes. Falls Sie sich für einen Wechsel in unser Sonderprodukt entscheiden, senden Sie uns bitte die ausgefüllten Vertragsunterlagen zurück. Alles Weitere übernehmen wir für Sie.

Sollten wir bis zum 22.02.2008 keine Antwort von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass Ihr Widerspruch einer ordentlichen Kündigung des bestehenden Energieliefervertrages zum 31.03.2008 entspricht.

Für diesen Fall bestätigen wir Ihnen hiermit die Kündigung des bestehenden Energieliefervertrages zum 31.03.2008. Sollten Sie scih für einen neuen Energieversorger entscheiden, übernimmt dieser ab dem 01.04.2008 Ihre Belieferung. Falls Sie in der kürze der Zeit keinen neuen Anbieter auswählen konnten, ist Ihre Energieversorgung auch nach dem 01.04.2008 durch die Stadtwerke Ingolstadt sicher gestellt. Wir beliefern Sie dann automatisch zu den Konditionen der Grundversorgung bis Sie uns Ihren neuen Versorger und den gewünschten Wechseltermin nennen können.

Um Ihren Wechsel zu einem neuen Versorger für Sie möglichst reibungslos gestalten zu können, bitten wir Sie Ihren Zähler am 31.03.2008 abzulesen und uns kurzfristig den Zählerstand sowie den Namen des neuen Versorgers mitzuteilen.

Wir hoffen, Sie entscheiden sich noch einmal für uns und verbleiben

...

Als Hintergrund noch: Ich bin Kunde des Basis Tarifs (Grundversorgung).

Ich halte das für einen starkes Stück. Ich soll dazu gedrängt werden einen Sondervertrag abzuschliessen. Wenn ich mich nicht melde soll das gleichzeitig als Kündigung des Vertrages in der Grundversorgung gelten, der aber dann wieder neu beginnen soll wenn nicht zu einem anderen Anbieter wechsele.

Was tun?

Es dürfte ausreichen den Stadtwerken mitzuteilen dass ich nicht daran denke   meinen Vertrag in der Grundversorgung zu kündigen.

Desweiteren könnte ich auch noch Beschwerdebriefe an das bayrische Wirtschaftsministerium und an die Kartellbehörde schreiben. Auch die Presse könnte daran interessiert sein.

Was meint ihr?

Grüße,
Emil

Offline taxman

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Brief von den Stadtwerken
« Antwort #1 am: 05. Februar 2008, 11:17:54 »
Zitat
Durch die Aufhebung der Monopolstellung von Energieversorgern haben Sie als Kunde die Möglichkeit ihren Energielieferanten frei zu wählen. Ihre Wahlfreiheit führt auch dazu, dass die Forderung nach einer Billigkeitsprüfung des Preises nicht möglich ist. §315 BGB wird nicht angewendet wenn Kunden die Möglichkeit haben bei einem anderen Anbieter einzukaufen. Der von ihnen angeführte Paragraph dient nur dem Schutz von Kunden in monopolistischen Lieferverhältnissen.

Gelogen, § 315 BGB gilt für Verträge wo einseitig Preise angepasst werden können!

Zitat
Deshalb können wir die von Ihnen vorgenommene Rechnungskürzung nicht akzeptieren. Bitte zahlen Sie den vollständigen Rechnungsbetrag, da Sie sonst automatisch in das gängige Mahnverfahren fallen. So würden für Sie noch zusätzliche Kosten entstehen. Bitte versuchen Sie das zu vermeiden.

Was die Ingolstädter können weiß ich nicht. Den Widerspruch müssen Sie aber annehmen.

Zitat
Um Ihre Energiekosten zu reduzieren, können wir Ihnen unseren günstigen Sondertarif - Gas Prima (Rabatt auf den Arbeitspreis des Grundversorgungstarifes) anbieten.

Warum ist es den Ingolstädter nicht möglich auch den grundversorgten die günstigeren Preise abzurechnen?

Zitat
Sollten wir bis zum 22.02.2008 keine Antwort von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass Ihr Widerspruch einer ordentlichen Kündigung des bestehenden Energieliefervertrages zum 31.03.2008 entspricht.

Ungültig!

Zitat
Desweiteren könnte ich auch noch Beschwerdebriefe an das bayrische Wirtschaftsministerium und an die Kartellbehörde schreiben. Auch die Presse könnte daran interessiert sein.

Auf jeden Fall !!!!

Gibt es noch andere Ingolstädter mit denen so umgegangen wurde?

Rebellische Grüße
taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline nomos

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Brief von den Stadtwerken
« Antwort #2 am: 05. Februar 2008, 11:22:33 »
Die \"Aufhebung der Monopolstellung\"  :rolleyes:.

Wir haben jetzt laut den Stadtwerken den freien Wettbewerb! Den hat aktuell Verivox wieder einmal gesucht und nicht gefunden.
Manche Richter wollen ja auch glauben es wird in Deutschland nicht  Erdgas, Kohle oder Öl verkauft, sondern es wird  mit \"Wärme\" gehandelt, die an jeder Ecke als Päckchen angeboten wird und die man überall und zu jeder Zeit  nutzen kann und auch darf. Wie weit hat man sich hier schon von der Realität  entfernt?

@Emil, ja, es kann nicht schaden, diesen \"netten Brief\" mit einem entsprechenden Protestschreiben an die Presse und die Kartellbehörden zu schicken. Kein bewusster Verbraucher kann diesen Nonsens so stehen lassen.
    Verivox hat die seit dem 1. November 2007 gültigen Gaspreise von 739 Grundversorgern untersucht. Der Vergleich zeigt Preisunterschiede von bis zu 50 Prozent.

    Von den 739 von Verivox untersuchten Versorgern senkten 596 die Gaspreise um bis zu 21,8 Prozent (Stadtwerke Pforzheim). Bei drei Versorgern blieben die Preise konstant. 130 Gasversorger erhöhten die Preise um bis zu 17 Prozent (Stadtwerke Pasewalk). Bei den restlichen 10 Versorgern lag kein Vergleichswert zum Vorjahr vor.

    Bezogen auf einen durchschnittlichen Einfamilienhaushalt bieten derzeit die Stadtwerke Stade mit 1.077 Euro die günstigsten Gaspreise an. Es folgen die Stadtwerke Achim mit 1.087 Euro und die Stadtwerke Kempen mit 1.095 Euro. Bei de Gasversorgung Görlitz, dem teuersten Gasversorger im bundesweiten Vergleich, zahlen Verbraucher mit 1.613 Euro über 530 Euro (49,8 Prozent) mehr als beim günstigsten Anbieter. Auch bei den Stadtwerken Pasewalk (1.569 Euro) und den Stadtwerken Weißwasser (1.522 Euro) liegen die Gaspreise weit über dem Bundesdurchschnitt.

Offline egn

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Brief von den Stadtwerken
« Antwort #3 am: 05. Februar 2008, 11:23:11 »
Zitat
Original von taxman
Gibt es noch andere Ingolstädter mit denen so umgegangen wurde?

Das weiss ich noch nicht. Der Brief ist gerade erst eingetrudelt. Ich habe jedenfalls auch die IG der ingolstädter Rebellen informiert.

Grüße,
Emil

Offline egn

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Brief von den Stadtwerken
« Antwort #4 am: 05. Februar 2008, 12:03:15 »
So Emails an die Kartelbehörden, Verbraucherzentrale, Presse und den OB von Ingolstadt sind raus.

Ich bin gespannt auf die Reaktion. ;)

Offline egn

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Brief von den Stadtwerken
« Antwort #5 am: 07. Februar 2008, 06:18:51 »
Die Stadtwerke haben anscheinend ähnliche Briefe schon vorher an Rebellen im Stadtgebiet geschickt. Der Donaukurier brachte deshalb schon den folgenden Artikel:
http://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/art599,1821454

Sonst gab es bisher keine Reaktionen.

Offline nomos

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Brief von den Stadtwerken
« Antwort #6 am: 07. Februar 2008, 09:07:43 »
Zitat
Original von egn
Der Donaukurier brachte deshalb schon den folgenden Artikel:
http://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/art599,1821454
    \"Wer jetzt bei einer Preiserhöhung widerspreche, \"der macht klar, dass er uns nicht mehr will\", so der Geschäftsführer auf DK-Anfrage. Springer interpretiert das als Kündigung, auch wenn der der Kunde sich \"vielleicht juristisch falsch ausgedrückt\" habe.\"

    @egn, als Kunde könnte ich diesen Stadtwerke-Chef nur so inpretieren, dass er keinen Wert auf Kunden legt. Alleine diese kundenfeindliche Einstellung sollte reichen, dass die Kunden in Scharen widersprechen und dann auch
wechseln.[/list]

Offline egn

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Brief von den Stadtwerken
« Antwort #7 am: 07. Februar 2008, 09:24:44 »
Zitat
Original von nomos
Alleine diese kundenfeindliche Einstellung sollte reichen, dass die Kunden in Scharen widersprechen und dann auch wechseln.[/list]

Widersprechen natürlich, aber keinesfalls wechseln.

Wenn ich wechseln würde dann wäre der Widerspruch seit 2004 völlig wertlos gewesen. Ich zahle heute den Preis von 2004. Wenn ich wechsele zahle ich fast das Doppelte.

Solange die Billigkeit noch nicht nachgewiesen wurde sollte man bei seinem alten Versorger bleiben.

Offline nomos

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Brief von den Stadtwerken
« Antwort #8 am: 07. Februar 2008, 10:00:13 »
Zitat
Original von egn
Widersprechen natürlich, aber keinesfalls wechseln.

Wenn ich wechseln würde dann wäre der Widerspruch seit 2004 völlig wertlos gewesen. Ich zahle heute den Preis von 2004. Wenn ich wechsele zahle ich fast das Doppelte.

Solange die Billigkeit noch nicht nachgewiesen wurde sollte man bei seinem alten Versorger bleiben.
    @egn, ja sicher, wenn man die Energie und den Willen eines Rechtsstreits bis zur letzten Instanz aufbringen kann.

    Allerdings hat  das Ingolstäder Landgericht ja in einem Urteil schon festgestellt, dass die Stadtwerke nur die für sie ebenfalls gestiegenen Bezugspreise von Lieferant Bayerngas an die Kunden weitergegeben haben und die Preiserhöhungen billig und in Ordnung sind.  Wer das jetzt so hinnimmt muss letztendlich zahlen und nachzahlen *) und wer dann bei den Stadtwerken bleibt, muss selbst wissen was er tut. An der Situation wird er dann nicht mehr viel ändern. Dass es keine großen Alternativen gibt, ist bedauerlich, aber kurzfristig nicht zu ändern. Immerhin erhält man bei der einzigen Alternative einen kleinen Preisvorteil und ein Jahr den Arbeitspreis garantiert ohne sich binden zu müssen. Finden sich bessere Angebote oder die Stadtwerke besinnen sich auf \"billigere\" Preise, dann steht einem erneuten Wechsel oder einer Rückkehr nichts im Wege.

    Ohne Wechselbereitschaft wird es keinen Wettbewerbsdruck und kaum weitere Anbieter auf dem Gasmarkt geben.

PS: *) das gilt dann auch: siehe hier
mindestens bis zur Möglichkeit der Einrede der Verjährung  ;)

Offline egn

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Brief von den Stadtwerken
« Antwort #9 am: 07. Februar 2008, 10:07:45 »
Zitat
Original von nomos
Allerdings hat  das Ingolstäder Landgericht ja in einem Urteil schon festgestellt, dass die Stadtwerke nur die für sie ebenfalls gestiegenen Bezugspreise von Lieferant Bayerngas an die Kunden weitergegeben haben und die Preiserhöhungen billig und in Ordnung sind.

Nun einmal ist das Urteil nicht rechtskräftig. Zum Anderen sind wohl die Kläger die jetzt verloren haben nicht optimal vorgegangen wie bei den meisten Feststellungsklagen. Ich lasse es darauf ankommen und hoffe dass der Prozessfonds des BdE dafür aufkommt.

Offline nomos

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Brief von den Stadtwerken
« Antwort #10 am: 07. Februar 2008, 10:44:13 »
Zitat
Original von egn

Nun einmal ist das Urteil nicht rechtskräftig. Zum Anderen sind wohl die Kläger die jetzt verloren haben nicht optimal vorgegangen wie bei den meisten Feststellungsklagen. Ich lasse es darauf ankommen und hoffe dass der Prozessfonds des BdE dafür aufkommt.
    @egn, das wird ja auf dem heute stattfindenden Klägertreffen entschieden ob die Inititative in Berufung geht. Wenn nicht, dann wird die Rechtskraft eintreten und wenn man einen Prozess verloren hat, dann ist es immer so, etwas war nicht \"optimal\". Wenn übehaupt, schlau ist man immer erst danach.

    Der Initiative von Erwin Sayer kann man nur wünschen, dass sie die Kraft zur Berufung aufbringt und Erfolg hat. Eine Garantie gibt es nicht.

    Keine Berufung und bei den Stadtwerken bleiben, das wäre eine doppelte Kapitulation.

Offline egn

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Brief von den Stadtwerken
« Antwort #11 am: 22. Februar 2008, 12:41:57 »
Hallo,

die Stadtwerke hatten ja in dem obigen Brief eine Frist bis zum 22.02.2008 gesetzt. Gestern habe ich per Einschreiben klar gestellt dass es sich bei meinem Widerspruch um einen Widerspruch handelt und nicht um eine Kündigung.

Heute morgen bekam ich jetzt mit Datum 20.02.2008 einen dicken Brief zugestellt. Mein Schreiben konnten sie ja noch nicht erhalten haben. In dem Brief ist ein langes Schreiben und eine Kopie des Gerichtsurteils vom Januar auf die Feststellungsklage der Ingolstädter Gasrebellen.

Hier eine kurze Zusammenfassung des Schreibens:

Zitat
Soweit wir in unserem Schreiben vom 31.01.2008 erklärt hatten, Ihren Widerspruch vom 21.12.2007 als ordentliche Kündigung des bestehenden Energieliefervertrages zum 31.03.2008 für den Fall anzusehen, daß wir bis zum 22.02.2008 keine anderslautende Mitteilung von Ihnen erhalten, dürfen wir hiermit ausdrücklich klarstellen, daß wir an dieser missverständlichen Aussage nicht festhalten.

Dies ist ein ganz klarer Rückzieher. Wahrscheinlich hat meine Information des Bayrischen Kartellamtes doch geholfen. Von denen habe ich nämlich letzte Woche eine Mitteilung erhalten dass sie sich um das Problem kümmern werden.

Der Rest des Schreibens begründet nochmal in vielen Sätzen warum sie die Preise erhöht haben. Und sie verweisen auf das Urteil des Landgerichts Ingolstadt (Az 1 HK O 924/06) und des Landgerichts München II (Az 8 S 6848/06). Einmal ist der Preis billig und zum anderen besteht die Möglichkeit des Wechsels des Versorgers.

Zum Schluss bitten sie mich den Widerspruch nochmals zu überdenken da ich sonst mit einem langen zeitaufwändigen Prozess rechnen muss.

Ich habe das Urteil des Landgerichts Ingolstadt studiert. Das Gericht verlässt sich auf die Zeugenaussagen der Beschäftigten und auf das vorgelegte von den Stadtwerken beauftragte Gutachten. Es hat keinerlei Zweifel daran dass die Aussagen richtig sind und deshalb alle Preiserhöhungen billig waren.

Momentan weis ich noch nicht was ich tun soll.

Soll ich es auf das Mahnverfahren ankommen lassen?

Soll ich darum bitten dass die Stadtwerke alles ruhen lassen sollen bis das Urteil vom Landgericht Ingolstadt rechtskräftig ist?

Wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte dann bin ich kostenmäßig alleine auf den Prozesskostenfonds angewiesen. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung die einspringen würde.

Wie gut kann man sich darauf verlassen dass der Prozesskostenfonds tatsächlich bei einer Gerichtsverhandlung einspringt?

Ich vermute mal dass das erstinstanzliche Urteil ähnlich dem aussehen würde was schon vorliegt. Da der Prozesskostenfonds aber nur für eine Instanz eintritt wäre das in diesem Falle wertlos.

Was ist eure Meinung dazu?

Es wäre auch schön wenn unser Forengott  :D Herr Fricke in seiner Rubrik Gerichtsurteile mal Stellung zu dem Urteil vom Landgericht Ingolstadt nehmen könnte.

Danke und Grüße,
Emil

Offline RR-E-ft

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Brief von den Stadtwerken
« Antwort #12 am: 22. Februar 2008, 13:44:32 »
@egn

Ich kenne den Inhalt des Urteils des LG Ingolstadt nicht. Es ist wohl auch nicht in der Urteilssammlung zu finden. Es steht zu hoffen, dass es in einer Berufung zur Kontrolle gestellt wird.

Was mir nicht einleuchtet ist, dass nur ein einziger Kläger Berufung eingelegt haben soll, die anderen das Urteil somit in Rechtskraft erwachsen lassen.

Von einem Sieg des Einzelkämpfers haben diejenigen, die nun keine Berufung eingelegt haben, gar nichts, weil für diese der Streit rechtskräftig entschieden ist.

Bleibt noch zu hoffen, dass bei dem Berufungskläger allein die Berufungssumme von 600 € erreicht wird und die Berufung nicht wegen Nichterreichen dieses Wertes unzulässig ist.... Frau Kollegin Holling wird sich das Urteil für den Berufungskläger genauer ansehen, so dass es hier keiner weiteren Erörterung mehr bedarf, nachdem sich die meisten Kläger dazu entschieden haben sollen, keine Berufung zu führen.

Für andere Kunden entfaltet das Urteil keinerlei Bindungswirkung, so dass für solche Kunden, die gekürzt, aber nicht geklagt haben,  \"das Spiel\" weiter offen ist.

Offline egn

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Brief von den Stadtwerken
« Antwort #13 am: 22. Februar 2008, 13:49:40 »
@RR-E-ft      :

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kann Ihnen das Urteil gerne per FAX zukommen lassen.

Der interessante Punkt ist - wie oben schon geschrieben - dass hier die Billigkeit der Preiserhöhungen vom Landgericht festgestellt wurde ohne dass die Kalkulation vorgelegt wurde. Diese Argumentation könnte sicherlich für Sie ganz interessant sein.

Davon abgesehen ist Berufung eingelegt worden:
http://www.ig-gaspreis-ingolstadt-runter.de/presseab0108.htm

Offline nomos

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Brief von den Stadtwerken
« Antwort #14 am: 22. Februar 2008, 14:33:28 »
Zitat
Original von egn
@RR-E-ft      :
Der interessante Punkt ist - wie oben schon geschrieben - dass hier die Billigkeit der Preiserhöhungen vom Landgericht festgestellt wurde ohne dass die Kalkulation vorgelegt wurde. Diese Argumentation könnte sicherlich für Sie ganz interessant sein.
    Da erlaube ich mir doch wieder eine
Mutmaßung ;) , dass hier langsam eine gewisse Tendenz erkennbar wird. Offensichtlich genügt bei manchen Richtern das von den Stadtwerken beauftragte und bezahlte Wirtschaftsprüferpapier als Nachweis der Billigkeit.
 siehe  hier
Der Weg wird lang durch die Instanzen.  :( [/list]

 

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