Hallo,
die Stadtwerke hatten ja in dem obigen Brief eine Frist bis zum 22.02.2008 gesetzt. Gestern habe ich per Einschreiben klar gestellt dass es sich bei meinem Widerspruch um einen Widerspruch handelt und nicht um eine Kündigung.
Heute morgen bekam ich jetzt mit Datum 20.02.2008 einen dicken Brief zugestellt. Mein Schreiben konnten sie ja noch nicht erhalten haben. In dem Brief ist ein langes Schreiben und eine Kopie des Gerichtsurteils vom Januar auf die Feststellungsklage der Ingolstädter Gasrebellen.
Hier eine kurze Zusammenfassung des Schreibens:
Soweit wir in unserem Schreiben vom 31.01.2008 erklärt hatten, Ihren Widerspruch vom 21.12.2007 als ordentliche Kündigung des bestehenden Energieliefervertrages zum 31.03.2008 für den Fall anzusehen, daß wir bis zum 22.02.2008 keine anderslautende Mitteilung von Ihnen erhalten, dürfen wir hiermit ausdrücklich klarstellen, daß wir an dieser missverständlichen Aussage nicht festhalten.
Dies ist ein ganz klarer Rückzieher. Wahrscheinlich hat meine Information des Bayrischen Kartellamtes doch geholfen. Von denen habe ich nämlich letzte Woche eine Mitteilung erhalten dass sie sich um das Problem kümmern werden.
Der Rest des Schreibens begründet nochmal in vielen Sätzen warum sie die Preise erhöht haben. Und sie verweisen auf das Urteil des Landgerichts Ingolstadt (Az 1 HK O 924/06) und des Landgerichts München II (Az 8 S 6848/06). Einmal ist der Preis billig und zum anderen besteht die Möglichkeit des Wechsels des Versorgers.
Zum Schluss bitten sie mich den Widerspruch nochmals zu überdenken da ich sonst mit einem langen zeitaufwändigen Prozess rechnen muss.
Ich habe das Urteil des Landgerichts Ingolstadt studiert. Das Gericht verlässt sich auf die Zeugenaussagen der Beschäftigten und auf das vorgelegte von den Stadtwerken beauftragte Gutachten. Es hat keinerlei Zweifel daran dass die Aussagen richtig sind und deshalb alle Preiserhöhungen billig waren.
Momentan weis ich noch nicht was ich tun soll.
Soll ich es auf das Mahnverfahren ankommen lassen?
Soll ich darum bitten dass die Stadtwerke alles ruhen lassen sollen bis das Urteil vom Landgericht Ingolstadt rechtskräftig ist?
Wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte dann bin ich kostenmäßig alleine auf den Prozesskostenfonds angewiesen. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung die einspringen würde.
Wie gut kann man sich darauf verlassen dass der Prozesskostenfonds tatsächlich bei einer Gerichtsverhandlung einspringt?
Ich vermute mal dass das erstinstanzliche Urteil ähnlich dem aussehen würde was schon vorliegt. Da der Prozesskostenfonds aber nur für eine Instanz eintritt wäre das in diesem Falle wertlos.
Was ist eure Meinung dazu?
Es wäre auch schön wenn unser Forengott

Herr Fricke in seiner Rubrik Gerichtsurteile mal Stellung zu dem Urteil vom Landgericht Ingolstadt nehmen könnte.
Danke und Grüße,
Emil