- GAZPROMI
Zunächst einmal gilt es, sich die Energiepreise in der Jahresrechnung genau anzusehen. Wenn schon zuvor ein Unbilligkeitseinwand erhoben wurde, gilt es, den als billig festgelegten Energiepreis als Grundlage für den Jahresverbrauch anzusetzen und diese Summen plus der Nebenkosten zuzügl. MWSt. als billigen Gesamtpreis dem Energieversorger mit dem Unbilligkeitseinwand gegen die vorgelegte Rechnung mitzuteilen.
Da dann vermutlich mit den Abschlagzahlungen eine recht üppige Überzahlung erfolgt ist, verrechnet man diese mit den künftigen Abschlagzahlungen und kündigt den noch übriggebliebenen Restgetrag, geteilt durch 11 MOnatszahlungen als Überweisung an den Energielieferanten an. Wohlgemerkt, als Überweisung !
Die von einigen Energieversorgern als auf gesetzlicher Grundlage basierende Abschlagzahlung ist schlichtweg unwahr.
Die Festlegung und Höhe der Abschlagzahlungen ist eine Kann-Bestimmung aus einer sog. Verordnung. Wir Energieverbraucher sind aber nicht das Kreditinstitut für die Energiekonzerne, d.h. wir zahlen bereitwillig einen zumutbaren Abschlag.
Wir alle wissen doch nicht im Voraus, wie kalt oder warm das Jahr wird, ob wir wenig oder viel heizen (müssen), ob wir öfter das Licht einschalten oder nicht und es ist ja schließlich nicht sicher, dass bzw. ob wir im bevorstehenden Abrechnungszeitraum genau so viel oder wenig an Energie verbrauchen.
Dies lässt sich halt erst am Ende des Verbrauchszeitraums feststellen.
Dringend rate ich dazu, sich jeweils am Monatsende die Zählerstände zu notieren. Nicht ungern geschieht eine Preiserhöhung, nachdem im Monat vor dieser der Energieverbrauch in einer Ferndiagnose relativ gering angesetzt wird, damit man in den Folgemonaten von der Preiserhöhung ein wenig mehr profitieren kann.
Mir und einigen meiner Mitstreiter geschehen, als unser Energielieferant meinte, dass wir alle im Monat Juli kein Gas verbraucht hätten, obwohl wir alle anwesend waren und uns trotz des behaupteten Nichtverbrauches von Gas durch Duschen mit erwärmtem Wasser aus unserer Anlage täglich gereinigt haben.
Auffällig war nur, dass der Energiepreis im August \"leicht\" angehoben wurde.
Ich hab meinen Energieversorger um Auskunft und Stellungnahme gebeten und insgesamt sämtliche Zwischendurch-Zählerstände und die damit verbundenen Berechnungen als bewusste Benachteiligung (vorsichtig ausgedrückt) dargestellt.
Wenn die Sache nicht so ernst wäre, könnte man sich über eine der Antworten vor Lachen aus dem Fenster stürzen.
Da behauptete man u.a., dass man den Gasverbrauch nach dem Wetterdient des hiesigen Flughafens ermitteln würde und wenn die Temperatur im Juli über 15 Grad gewesen sei, wäre halt kein Gas verbraucht worden.
Da wir geduscht haben, stanken wir auch im Juli nicht, aber die Ausreden haben uns allen gestunken.
Ich könnte noch mehr Highlights hier einstellen, aber einige davon lassen sich schwer vermitteln, wenn sie aus dem Zusammenhang dargestellt werden.