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Autor Thema: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %  (Gelesen 16723 mal)

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Offline Gazpromi

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #15 am: 22. Februar 2008, 11:26:50 »
Vielen Dank für die ausführliche Info!

Eine Frage habe ich noch:

widersprechen muss ich auf jeden Fall jeder Abrechnung; ein Widerspruch gegen die Info über die Preiserhöhungen ist aber nicht notwendig?!

Vielen Dank.

Offline userD0010

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #16 am: 22. Februar 2008, 11:45:33 »
Ich antworte auf die in immer kürzeren Abständen übermittelten Heilsbring-Schriften der RWE nicht. Sie erhöhen die Preise und im gleichen Brief veralbern sie ihre Kunden, indem sie mitteilen, dass man dennoch sparen kann.
Für wie bescheuert halten uns denn die Energielieferanten?
Mir reicht es schon, wenn ich mich einmal jährlich über deren Rechnungen aufrege und mit einem netten Brief diese korrigiere und dabei auf meinen Einwand des Vorjahres verweise, den ich nach wie vor aufrecht erhalte, und zwar so lange, bis mir oder einem Gericht nachvollziehbar und überprüfbar eine so umfassende Kalkulation vorliegt, die auch belegt, mit welchen Preisaufschlägen die Energieversorger über ihre eigenen Beteiligungs- und Tochtergesellschaften die Energiepreise künstlich in die Höhe treiben.
Für mich haben diese Firmenkonstrukte nur einen Sinn, nämlich bestehende Gesetze zu umgehen, indem bei jedem Zwischenschalten die Chance gegeben ist, dem Gesetzgeber gegenüber den Beweis zu versuchen, dass dies alles Vorkosten sind, auf die unser letztendlicher Lieferant leider keinen Einfluss nehmen kann. Warum sonst sind bei Strom und Gas bei RWE so viele Eigengesellschaften zwischengeschaltet? Das Schaffen von Jobs ist da nur eine überaus angenehme Begleiterscheinung.
Wer allerdings auf der allersichersten Seite sein möchte, kann natürlich jeder Ankündigung der RWE mit einem schriftlichen Einwand begegnen.
Falls er dann darauf eine Antwort erhält, besteht sie  -wie immer-  aus Textbausteinen, die ihm vielleicht aus einem oder vielen Schreiben bereits bestens bekannt sind und zur seinen Blutdruck erhöhen.

Offline marten

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #17 am: 22. Februar 2008, 23:20:31 »
Auf meiner Preiserhöhung stand auf der Rückseite u.a. folgende Sätze.

\"Daraus ergibt sich eine Kostensteigerung seit Herbst letzten Jahres von 20 %. Diese Kostensteigerungen kann nicht vollständig durch andere Kostensenkungen aufgefangen werden. Berücksichtigt man alle Kostenveränderungen, so wird die Preiserhöhung erforderlich.\"

Wenn das tatsächlich so wäre, dann sollen die Herren vom Vorstand uns mal sagen wo die von Jahr zu Jahr stark gestiegenen Gewinne herkommen!!!

Ein Satz im ganzen Infoblatt zur Preiserhöhung ist meiner Meinung nach wahr.

Zitat RWE

\" Diese 28 % des Preises sind Kosten, die nicht durch RWE entstehen oder  
  von RWE nicht beeinflusst werden können. Die höheren Preise sind somit
  auch staatlich gewollt.\"


  Den Eindruck habe ich langsam auch.
  Die Politik lässt den Verbraucher in der Kälte sitzten.
 
 Gruss

 marten

Offline userD0010

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #18 am: 23. Februar 2008, 09:44:48 »
Hallo Marten,
bei den Zahlenspielen der RWE sollte man stets misstrauisch sein, wenn diese von Kosten reden, die angeblich nicht durch RWE entstanden sind.
Wer hat denn Ihnen diesen Brief geschrieben ? Doch vermutlich der letzte Verkäufer in der Kette der RWE.
Dass davor andere Konzernbetriebe saftige Aufschläge auf die jeweiligen Vorpreise ihrer vorherigen Konzernbetriebe vorgenommen haben, verschweigt man ja geflissentlich.
Wenn von den angeblichen 28 Prozent Aufschlag auf den Erzeugerpreis der RWE-Power AG (Produktionspreis des teuersten Kraftwerkes !!, kein Mischpreis) der Energiehandel RWE Trading eine Marge von 12 Prozent aufschlägt und die RWE Energy AG als Netzbetreiber weitere 12 Prozent, dann hat der Einkaufspreis der RWE Westfalen-Weser-Ems AG bereits einen von ihr nicht bestimmten oder zu bestimmenden Vorkostenzuschlag von etwas mehr als 25 Prozent erfahren,  WENN  der Energiepreis nicht über die Energiebörse in Leipzig noch preislich nach oben manipuliert worden ist.
Und mit solchen Zahlenspielen können doch die Energiekonzerne unseren Politikern jederzeit ein X für ein U vormachen, wenn sie behaupten, dass ihre Rendite auf das eingesetzte Kapital so gering ist, dass kaum Geld für Investitionen übrig bleibt!
Also, wie an anderer Stelle bereits ausgeführt:  Spendenaufruf !

Gruß und viel Freude

Offline marten

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #19 am: 23. Februar 2008, 11:24:51 »
@h.terbeck

Das der Hauptverursacher des überteuerten Gaspreises unser gemeinsamer Lieferant RWE steht für mich auch fest.

Das der letzte in der Lieferkette gegenüber dem Verbraucher behaupten kann er muss nur die gestiegenen Bezugskosten weitergeben, wo doch diese Bezugskosten bei den Tochtergesellschaften entstehen ist natürlich dreist.
Die hohen Gewinne bleiben dabei in der Konzernfamilie.

Mit meinen Zitat

... Die höheren Preise sind somit auch staatlich gewollt.\"

wollte ich hauptsächlich aussagen, das trotz medienwirksamer Schelte von Politikern gegen die Überhöhten Energiepreise fast nichts dagegen unternommen wird, wie man z.B. bei dem aufgeweichten neuen Kartellrecht sieht.
Die Energieversorger werden noch immer von der Politik in Schutz genommen.

gruss

marten

Offline userD0010

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #20 am: 23. Februar 2008, 12:06:44 »
Hallo Marten,
was Sie so höflich als dreist bezeichnen, ist nur dank der Protektion durch den Staat möglich. Im normalen Geschäftsleben würde man das landläufig als Wucher, ja vielleicht sogar als kriminelles Handeln bezeichnen.

Und die Behauptung unseres gemeinsamen Lieferanten, wonach die hohen Energiepreise staatlich so gewollt sein, trifft bei Betrachtung der Kalkulationskunststücke doch eigentlich zu.
Will der Staat nicht auch Steuern auf die Gewinne des Konzerns?
Will der Staat nicht auch anteilige Einkommenssteuer für die Mitarbeiter-Entlohnungen? Will der Staat nicht auch die MWSt.

Sehen Sie, so findet man für Alles und Jedes eine tolle Begründung und leider glauben auch noch Viele diesen dreisten Behauptungen.

Ich habe kürzlich unserem gemeinsamen Lieferanten geschrieben, dass ich ob der hirnrissigen Begründungen in deren Briefen stets glaube, das Gelächter in deren Etagen bis hierher zu hören, wenn sie uns wieder veralbert haben.
Dazu habe ich gebeten, man möge wegen des Pinoccio-Effektes doch in Bochum besonders achtsam sein, weil man sich sonst die Nase stoße.
Zudem könne man ja im Büro-Tower halbhohe Türen einbauen und damit Kosten senken, denn da Lügen kurze Beine haben, könnte das Gros der Mitarbeiter ggf. sogar mit halbhohen Türen auskommen, ohne sich den Kopf zu stoßen.
So ließen sich mögliche Kostensenkungs-Maßnahmen sogar bis in den Vorstand fortsetzen, wobei für diesen aber etwas höhere Aufwendungen entstehen, weil man ja Fußbänkchen anschaffen müsse, um dem Vorstand das Einsteigen in die S-Klasse zu ermöglichen wegen der dann unüberwindbar gewordenen Höhe des Einstiegs, es sei denn, die Cheffahrer würden dank Gehaltszuschlag den Vorstand in die PKWs hineinhieven.

Sie sehen, man kann eigentlich das Treiben nur noch mit Zynismus kommentieren. Leider funktioniert nicht mehr, was vor mehr als 2.008 Jahren klappte, als man die Pharisäer aus dem Tempel trieb. Damit meine ich unsere Vorstands-Vorbilder und unseren Staat als Tempel.
Aber der würde dann vermutlich unter enormem Bevölkerungsschwund leiden.

Offline userD0010

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #21 am: 23. Februar 2008, 12:43:14 »
Hallo Marten,
auch wenn ich vielleicht zu übertriebener Vorsicht gegenüber -auch- unseren Lieferanten neige, so möchte ich doch jetzt noch einmal die zusätzliche Problematik bei der (erzwungenen) Umstellung auf den Grundversorgungsvertrag aufmerksam machen bzw. diese zu bedenken geben.

Nach  z.B. der GasGVV, § 2, Abs. 3, Satz 6 ist doch wohl eindeutig festgelegt, dass der Grundversorger in Textform eine zusammenhängende Aufstellung aller für einen Vertragsabschluss notwendigen Angaben machen muss und damit gem. Satz 6 \" Angaben zum Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet die Grundversorgung durchgeführt wird (Firma, Registergericht, Register-Nummer und Adresse) zu geben hat.

Bitte vergleichen Sie diesen Passus des Gesetzes einmal mit dem Ihnen sicherlich gleichlautend vorliegenden sog. Grundversorgungsvertrag unseres gemeinsamen Lieferanten und dort den Passus unter Nr. 4.

Allein daraus werden Sie erkennen, wie gesetzeskonform unser Lieferant handelt.

In diesem Zusammenhang sehe ich dann allerdings Probleme auf uns zukommen für den Fall, dass der uns unbekannte Netzbetreiber die Lieferung an uns (vielleicht wegen unserer Kürzungen???) einstellt, weil unser Lieferant von uns nicht ausreichendes Geld erhalten hat, um den Netzbetreiber auch vollständig zu bezahlen.
Da könnte dann doch der § 317 BGB Abs. 1 uns wie ein Tritt vor´s Schienenbein treffen, denn da heißt es, dass
\"Ist die Bestimmung der Leistung einem Dritten (Netzbetreiber) überlassen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass sie nach billigem Ermessen zu treffen ist.
Was ist denn dann das sog. billige Ermessen ?

Nicht ärgern, nur wundern, aber besonders aufpassen.
Gruss

Offline marten

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #22 am: 23. Februar 2008, 14:46:32 »
@h.terbeck

Auf meiner Rechnung konnte ich keine Angaben zum Netzbetreiber finden.
Ein klarer Verstoss gegen die GasGVV.
Die Problematik die Sie ansprechen sehe ich nach durchlesen der entsprechende Paragraphen auch.
Wenn es zu einer Versorgungsstörung aus welchen Gründen auch immer kommt, und uns der Netzbetreiber erstmal nicht bekannt ist, können wir ohne weiteres erstmal keine Ansprüche geltend machen.
Vielleicht meint in diesem Zusammenhang der § 2, Absatz 3, Satz 2 aber nur das  entstandene Schäden durch Versorgungsstörungen gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden können.
So wie ich  § 6, (3) deute ist der Grundversorger weiterhin Ansprechpartner bei Störungen.
Ob jetzt wirklich in diesem Zusammenhang § 317 BGB Absatz 1 in Frage kommt weiss ich nicht.
Meiner Meinung nach habe ich nur mit dem Grundversorger einen \"Vertrag\"
abgeschlossen, und nicht mit dem Netzbetreiber.
Den Passus § 2, Absatz 3, Satz 2 halte ich in diesem Zusammenhang aber für bedenklich.
Wenn ich mir im Geschäft z.B. einen Fernseher kaufe und ich zuhause feststelle er funktioniert nicht, so gehe ich zum Händler bei dem ich den Fernseher gekauft habe nicht zum Hersteller und reklamiere.( Leistung eines Dritten).
Warum soll jetzt etwas anderes für Energielieferverträge gelten?

gruss

marten

Offline userD0010

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #23 am: 23. Februar 2008, 16:01:50 »
Hallo Marten,
wir bewegen uns jetzt in eine Thematik, bei der u.U. Juristen nicht nur den Finger, sondern alle verfügbaren Hände in die Höhe reißen.
Natürlich ist und bleibt unser Grundversorger unser Vertrags- und Ansprechpartner.
Wenn dieser aber bei einer Versorgungsstörung auf den Netzbetreiber verweist, besteht fur uns als Verbraucher nur noch die Möglichkeit, die Anschrift des Netzbetreibers herauszufinden. Diesen dann zur Leistung zu bewegen, bedarf aber dann auch einer Verpflichtung des Netzbetreibers zur Durchleitung von Energie an uns als Verbraucher. Ob der Netzbetreiber nicht dann auf einen nichtexistenten Vertrag verweisen kann, vermag ich so nicht zu beurteilen.
Sicherlich aber wird der Netzbetreiber aber im schlimmsten Fall die Möglichkeit nutzen wollen, eine weitere Belieferung  aus  wirtschaftlichen Gründen abzulehnen, so lange der das ihm zustehende vollständige Entgelt nicht erhalten hat. Der § 6, Abs. 3, Satz 1 ist da etwas weich gehalten, denn was sind schon nicht berechtigte Maßnahmen des Grudnversorgers und andererseits die wirtschaftlichen Interessen des Netzbetreibers, die dieser gegenüber dem Grundversorger geltend gemacht haben könnte.
Und da würde es dann eng hinsichtlich §17 BGB.
Muss nicht passieren, könnte aber im schlimmsten Fall als Präzedenzfall plötzlich durchexerziert werden.
Im Gegensatz zu Energie habe ich bei einem Fernseher ein klar spezifiziertes Gewährleistungsrecht.
Und da unser beider Freunde mit allen Wassern gewaschen sind und ich ihnen jede erdenkliche Schlechtigkeit zutraue, ziehe ich jedes Risiko in Betracht.
Gruss

Offline Gazpromi

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #24 am: 27. Februar 2008, 09:37:36 »
Guten morgen an die Runde:

Vor einigen Tagen habe ich meine erste Jahresabrechnung für den Zeitraum 03/07 - 01/08 für Gaslieferungen von der RWE erhalten:

Interessant - meines Erachtens jedoch außerhalb des Zumutbaren ist - das die von mir und meiner Freundin geleisteten Abschlagszahlungen den Endbetrag um 68,5 % überschritten haben.

Mir ist klar, dass es sich bei der Höhe der Abschlagszahlungen um Vergleichswerte der Vorjahre für vergleichbare Abnehmer handeln muss, aber eine solche überhöhte Forderung von Abschlagszahlungen steht meines Erachtens nicht mehr im Verhältnis zum Endbetrag.

Zu meiner Frage:

Macht es Sinn, dieser ersten Jahresabrechnung in irgendeiner Form zu widersprechen, oder sollte man dies erst mit der zweiten - mit Hinweis auf evtl. Preissteigerungen auf die Vorjahre - machen...

Vielen Dank.

Offline svenbianca

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #25 am: 27. Februar 2008, 10:00:31 »
@ gazpromi

warum haben Sie zwischenzeitlich nicht mit Zählerständen den Abschlag überprüfen lassen, damit Sie nicht so viel überzahlen? Soll der Versorger im Vorfeld genau wissen, was ein neuer Kunde verbraucht? Vielleicht sollte die ein paar Wahrsager beschäftigen? Spaß beiseite, Abschläge kann man jederzeit überprüfen lassen, ob Sie in den Höhe angemessen sind. Also einfach zwischendurch mal anrufen und Zählerstände durchgeben, dann ist man immer gut informiert.

Offline userD0010

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #26 am: 27. Februar 2008, 18:08:37 »
- GAZPROMI
Zunächst einmal gilt es, sich die Energiepreise in der Jahresrechnung genau anzusehen. Wenn schon zuvor ein Unbilligkeitseinwand erhoben wurde, gilt es, den als billig festgelegten Energiepreis als Grundlage für den Jahresverbrauch anzusetzen und diese Summen plus der Nebenkosten zuzügl. MWSt. als billigen Gesamtpreis dem Energieversorger mit dem Unbilligkeitseinwand gegen die vorgelegte Rechnung mitzuteilen.
Da dann vermutlich mit den Abschlagzahlungen eine recht üppige Überzahlung erfolgt ist, verrechnet man diese mit den künftigen Abschlagzahlungen und kündigt den noch übriggebliebenen Restgetrag, geteilt durch 11 MOnatszahlungen als Überweisung an den Energielieferanten an. Wohlgemerkt, als Überweisung !
Die von einigen Energieversorgern als auf gesetzlicher Grundlage basierende Abschlagzahlung ist schlichtweg unwahr.
Die Festlegung und Höhe der Abschlagzahlungen  ist eine Kann-Bestimmung aus einer sog. Verordnung. Wir Energieverbraucher sind aber nicht das Kreditinstitut für die Energiekonzerne, d.h. wir zahlen bereitwillig einen zumutbaren Abschlag.
Wir alle wissen doch nicht im Voraus, wie kalt oder warm das Jahr wird, ob wir wenig oder viel heizen (müssen), ob wir öfter das Licht einschalten oder nicht und es ist ja schließlich nicht sicher, dass bzw. ob wir im bevorstehenden Abrechnungszeitraum genau so viel oder wenig an Energie verbrauchen.
Dies lässt sich halt erst am Ende des Verbrauchszeitraums feststellen.
Dringend rate ich dazu, sich jeweils am Monatsende die Zählerstände zu notieren. Nicht ungern geschieht eine Preiserhöhung, nachdem im Monat vor dieser der Energieverbrauch in einer Ferndiagnose relativ gering angesetzt wird, damit man in den Folgemonaten von der Preiserhöhung ein wenig mehr profitieren kann.
Mir und einigen meiner Mitstreiter geschehen, als unser Energielieferant meinte, dass wir alle im Monat Juli kein Gas verbraucht hätten, obwohl wir alle anwesend waren und uns trotz des behaupteten Nichtverbrauches von Gas durch Duschen mit erwärmtem Wasser aus unserer Anlage täglich gereinigt haben.
Auffällig war nur, dass der Energiepreis im August \"leicht\" angehoben wurde.
Ich hab meinen Energieversorger um Auskunft und Stellungnahme gebeten und insgesamt sämtliche Zwischendurch-Zählerstände und die damit verbundenen Berechnungen als bewusste Benachteiligung (vorsichtig ausgedrückt) dargestellt.
Wenn die Sache nicht so ernst wäre, könnte man sich über eine der Antworten vor Lachen aus dem Fenster stürzen.
Da behauptete man u.a., dass man den Gasverbrauch nach dem Wetterdient des hiesigen Flughafens ermitteln würde und wenn die Temperatur im Juli über 15 Grad gewesen sei, wäre halt kein Gas verbraucht worden.
Da wir geduscht haben, stanken wir auch im Juli nicht, aber die Ausreden haben uns allen gestunken.
Ich könnte noch mehr Highlights hier einstellen, aber einige davon lassen sich schwer vermitteln, wenn sie aus dem Zusammenhang dargestellt werden.

Offline Wasserwaage

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #27 am: 28. Februar 2008, 08:43:23 »
@ h.terbeck

\"Wenn schon zuvor ein Unbilligkeitseinwand erhoben wurde, gilt es, den als billig festgelegten Energiepreis als Grundlage für den Jahresverbrauch anzusetzen und diese Summen plus der Nebenkosten zuzügl. MWSt. als billigen Gesamtpreis dem Energieversorger mit dem Unbilligkeitseinwand gegen die vorgelegte Rechnung mitzuteilen.\"

was für ein als billig festgelegter energiepreis?! wollen sie den etwa selbst festlegen?! wenn sie was verkehrt machen können, dann das... aber wahrscheinlich ist es für sie doch kein problem, sie können ja auch so gut mit grenzübergangspreisen und dollarkursen jonglieren...

\"Da behauptete man u.a., dass man den Gasverbrauch nach dem Wetterdient des hiesigen Flughafens ermitteln würde und wenn die Temperatur im Juli über 15 Grad gewesen sei, wäre halt kein Gas verbraucht worden.\"

ich fall auch bald vor lachen aus dem fenster.... wie soll der versorger die verbräuche denn sonst schätzen?! die ermittlung nach gradtagszahlen bei dem die 15 grad-grenze angewendet wird entspricht den regeln der technik, wird einheitlich angewandt und ist in fällen wie z.b. der heizkostenabrechnung sogar gesetzlich verordnet.
und wie wär es wenn sie dem versorger einfach ihre zählerstände mitteilen? dann hat er auch ne chance diese zu berücksichtigen. hinterher ist jeder schlauer.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline Gazpromi

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #28 am: 07. März 2008, 10:45:52 »
@ svenbianca

weil ich nicht nur hier im forum, sondern auch im Rahmen der Versorgerverträge ein Grünschnabel bin. Ist meine erste Wohnung.... Aber man lernt ja täglich dazu!


@ h.terbeck

wie hat denn ein unbilligkeitseinwand auszusehen?

Und: vielen Dank für die bisherigen, sehr ausführlichen Infos!!


gruß
gaz-promoter

Offline userD0010

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« Antwort #29 am: 08. März 2008, 13:05:10 »
MARTEN
\"Die hohen Gewinne bleiben dabei in der Konzernfamilie.\"

Und heute erhielt ich dafür die Begründung zu einem angeblich von mir am 15.11.2007 geschriebenen Brief, der mir aber nicht bekannt ist.
Man schreibt mir:
\"Die Gewinne der RWE AG spiegelt das finanzielle Ergebnis eines internationalen Konzerns mit einer Vielzahl von Geschäftsfeldern und rund 100.000 Mitarbeitern wider. Wie jedes andere Unternehmen agiert auch die RWE AG nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten -Gewinne sind dabei unverzichtbar. Dies dient nicht nur dem Zweck eines jeden Unternehmens, sondern ist auch unabdingbar, um im Wettbewerb bestehen zu können.\"

Noch Fragen?

 

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