Hallo zusammen,
ich arbeite für den WDR zur Zeit an einem Beitrag über Flüssiggas, insbesondere im Zusammenhang mit Mietverträgen.
Ein Betroffener hat ein Haus mit Westfa-Miettank übernommen, hat dann mit wenig Vorahnung einen eigenen Vertrag mit denen abgeschlossen. Den Dank hat er gegen Einmalzahlung überlassen bekommen, trotzdem natürlich Bindung an den Lieferanten. Dafür wurde vom Vertreter eine handschriftliche Klausel eingefügt: \'Wenn der Kunde ein günstigeres Lieferangebot vorliegen hat, wird Westfa das Gas zu diesem Preis liefern oder der Kunde kann bei dem anderen Lieferanten kaufen\"
Im Nachhinein merkte der Kunde, daß diese Klausel wenig wert ist. Die anderen Lieferanten liefern nur, wenn der Tank tatsächlich sein eigentum ist.
Westfa sagt nun mir gegenüber: das sei quatsch, der Kunde hätte - nach vorlegen eines günstigeren Angebotes, und nachdem Westfa zu diesem Preis nicht liefern wollte - von Westfa jederzeit eine schriftliche Freistellungserklärung erhalten können, die ihm das \'Fremdtanken\' erlaube.
Der Kunde sagt nun (und ich glaube ihm), daß sei in der Praxis nie so gelaufen. Westfa hätte auf schritliche Anfragen nicht einmal geantwortet, geschweige denn eine Freistellungerserklärung geschickt.
Ein freier Händler hat mir ebenfalls bestätigt, so eine \'Freistellungserklärung\' hätte er noch nie gesehen.
Nur um sicherzugehen, will ich hier nun noch einmal nachfragen: Gibt es tatsächlich Fälle, in denen Westfa (oder auch ein aderer Miet-Tank-Unternehmer) dem Kunden eine Freistellung für Fremdtanken ausgehändigt hat ?
Über antworten würde ich mich freuen (gerne auch direkt an
mail@mhouben.de) aber bitte nicht wundern, wenn ich erst etwas verspätet darauf antworte. Bis zum 13. bin ich jetzt erstmal im Ausland und habe dort nur sehr sporadisch Mailanschluss..
mfg
Michael Houben