Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Preiserhöhung Stadtwerke Düsseldorf  (Gelesen 14723 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline SusanneD

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Preiserhöhung Stadtwerke Düsseldorf
« am: 03. Februar 2008, 18:05:16 »
Hallo an alle Forenmitglieder.

Ich habe nun in den letzten Tagen sehr viel hier im Forum gelesen, muss aber gestehen, dass ich nicht aus allem schlau geworden bin und ich deswegen ein paar Fragen hab die mir hoffentlich beantwortet werden können.

Also, ich wohne in Neuss und mein Grundversorger sind die Stadtwerke Neuss. Meinen Strom beziehe ich allerdings über die Stadtwerke Düsseldorf AG mit denen ich bisher zufrieden war. Nun scheint es aber, dass seit dem Verkauf der Stadtwerke Düsseldorf AG, auch hier mächtig an der Preisschraube gedreht wird. Ich habe vor 3 Tagen die Mitteilung bekommen, dass sich die Preise zum 01.04.08 von 13,81 Cent (Netto) auf 15,01 Cent (Brutto) erhöhen. Die letzte Erhöhung war erst am 01.07.07 (13,01 Cent auf 13,81 Cent (Brutto)) so dass sich in 9 Monaten der Arbeitspreis um 15,37% erhöhen wird. Dieses finde ich nicht angemessen und bin ziemlich sauer.

Bevor ich jetzt aber auf weitere Details eingehe wollte ich gerne wissen ob ich überhaupt etwas dagegen machen kann außer zu wechseln. Die Stadtwerke Düsseldorf AG räumt mir ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ein. Außerdem kann von beiden Seiten, nach Ablauf eines Jahres, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Nun habe ich die Befürchtung, dass die Stadtwerke Düsseldorf AG einfach von ihrem Kündigungsrecht gebrauch machen werden wenn ich zu \"unbequem\" werde. Eine Versorgungspflicht liegt ja nicht vor. Oder begehe ich hier einen Denkfehler?

Noch eine Frage bewegt mich. Ich habe die Stromlieferbedingungen von meinem Vertragsabschluss (über Verivox) vom August 2004. Zwischenzeitlich sind mir aber einige Dokumente zugestellt worden wie \"Inkrafttreten der Strom- bzw. Gasgrundversorgungsverordnung\" und \"Ergänzende Bedingungen\". Außerdem gibt es im Internet neue Stromlieferbedingungen die mir eventuell auch mal zugeschickt wurden. In den neuen Stromlieferbedingungen gibt es einen neuen Punkt der in meinen Stromlieferbedingungen noch nicht enthalten war.


   §10 Sonstiges/Vertragsanpassung

 
(1) .......

(2) Die Regelungen dieses Vertrages basieren auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages  
    geltenden gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen. Sollten sich diese, vergleichbare Regel-
    werke, einschlägige Rechtsvorschriften oder die für das Vertragsverhältnis maßgebliche Rechtsspre-
    chung ändern, sind die Stadtwerke Düsseldorf AG berechtigt, den Vertrag und diese Bedingungen  
    entsprechend anzupassen, soweit die Anpassung für den Kunden zumutbar ist.
 
(3) Die Stadtwerke Düsseldorf AG werden dem Kunden die Anpassung nach vorstehendem Absatz min-
    destens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der  
    ihm mitgeteilten Vertragsanpassung nicht einverstanden, so steht ihm das Recht zu, den Vertrag  
    innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen ab dem Zugang der Benachrichtigung auf den Zeitpunkt  
    des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform (Brief, E-mail, Telefax) zu kündigen. Sollte der  
    Kunde von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen, so gilt die Vertragsänderung als  
    genehmigt.

   

Ist es richtig, dass einseitig geänderte Bedingungen durch die Stadtwerke Düsseldorf AG als genehmigt gelten wenn ich diese bisher einfach ignoriert habe? Ich habe weder Widerspruch erhoben noch diesen Änderungen zugestimmt. Oder gelten für mich immer noch die Bedingungen die mir bei Vertragsabschluss vorlagen? Gilt für mich eigentlich weiterhin die AVBEltV oder die Strom-GVV und was ist besser bzw. der Unterschied.

So, ich möchte mich vorab schon einmal bei den Forenmitgliedern für Ihre Hilfe bedanken.


Gruß Susi

Offline Zottel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 118
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Preiserhöhung Stadtwerke Düsseldorf
« Antwort #1 am: 03. Februar 2008, 18:41:47 »
Hallo Susi,

wenn du wirklich Kunde in der Grundversorgung bist dann kann man Dir nicht kuendigen.

Gegen Preiserhoehungen kann man sich schon wehren, dieses Forum ist voll von Leuten die das teilweise seit Jahren praktizieren. Was du machst,  haengt vom Risiko ab das du bereit bist einzugehen.

Die Bewertung deiner Vertragsklausel ueberlasse ich Leuten die sich damit mehr auskennen als ich.

Offline SusanneD

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Preiserhöhung Stadtwerke Düsseldorf
« Antwort #2 am: 03. Februar 2008, 18:49:37 »
@Zottel

Hallo,

ich bin ja eben nicht bei den Stadtwerken Düsseldorf in der Grundversorgung sondern dafür wären die Stadtwerke Neuss zuständig.


Gruß Susi

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Preiserhöhung Stadtwerke Düsseldorf
« Antwort #3 am: 03. Februar 2008, 19:33:42 »
Zitat
Original von SusanneD
@Zottel

Hallo,

ich bin ja eben nicht bei den Stadtwerken Düsseldorf in der Grundversorgung sondern dafür wären die Stadtwerke Neuss zuständig.


Gruß Susi

Hallo,
zwei Möglichkeiten hast du dann
- wechseln
oder
- kündigen und damit automatisch in die Grundversorgung der Stadtwerke Neuss fallen. Hier dann mit Widerspruchsschreiben §315 widersprechen und Rechnungen kürzen!

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Preiserhöhung Stadtwerke Düsseldorf
« Antwort #4 am: 03. Februar 2008, 21:53:52 »
@SusanneD
Da Düsseldorf nicht der Grundversorger ist, wurde hier offensichtlich ein Sondervertrag abgeschlossen. Bei der nächsten Abrechnung würde ich mit dem Musterschreiben Widerspruch einlegen und auf die Preise, die im Vertrag stehen,kürzen.Bis zur nächsten Abrechnung würde ich damit warten, um die gekürzten Preise für den gesamten Zeitraum ansetzen zu können. Achtung, aufpassen das nicht zuviel an Abschlägen gezahlt wird, sonst war alles vergebens!Die Stadtwerke Düsseldorf werden ja höchstwahrscheinlich nach dieser Aktion den Vertrag kündigen. Nach Kündigung entweder einen neuen Anbieter suchen oder bei den Stadtwerken Neuss in die Grundversorgung gehen und dem Preis von Anfang an gem. §315 widersprechen.

Offline berghaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 710
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Preiserhöhung Stadtwerke Düsseldorf
« Antwort #5 am: 04. Februar 2008, 15:14:30 »
Ich habe am 01.07.07 zu den Düsseldorfer Stadtwerken gewechselt und erfahre zum 01.04.08 meine erste Preiserhöhung von 16,43 auf  17,86 ct/kWh (brutto) =  +1,43 ct/kWh  (+ 8,7 %).

0,37 ct/kWh werden mit einer Belastung aus dem EEG-Gesetz ab 01.01.08 begründet.

Da der Grundpreis mit 123,76 EUR unverändert bleibt, ergibt sich bei einem Verbrauch von z.B. 5000 kWh/Jahr eine Preiserhöhung von 7,5 %, d.h. 0,203 EUR/kwh

Kündigung bei Erhöhung: innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung.

Normale Kündigung:  von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende.

Bei Rücknahme der (notwendigen) Einzugsermächtigung hat der Versorger das Recht außerordentlich zu kündigen.
d.h. eine Rücknahme oder Einschränkung der Einzugsermächtigung, um Geld einzubehalten, führt sicher zur Kündigung.

Und wohin soll man dann wechseln?
Ich habe bei verivox.de oder stromtarife.de jedenfalls nur ganz wenige Anbieter gefunden, die (kaum) preiswerter sind und wohl auch bald ihre Preise erhöhen werden (abgesehen von unsicheren Vorauszahlungs- oder Festverbrauchstarifen).

Bleibt der Unbilligkeitseinwand in Bezug auf den Gesamtpreis nach § 315 BGB, der soweit ich das sehe, noch keinen Erfolg hatte: es gibt ja bei Strom kein Monopol,  man kann ja wechseln oder den Strom selbst erzeugen!

Bleibt bei Sonderkunden (und das sind wir Auswärtigen wohl) die Möglichkeit, die Preisanpassungsklausel des Vertrags als unwirksam anzuzweifeln.

Das macht aber wegen der geringen Preisunterschiede erst Spaß, wenn man (Unwissen vorausgesetzt) nach ein paar Jahren die Unwirksamkeit erkennt und ausgehend vom Anfangspreis die Rückforderungen auch durchsetzen kann.

Fazit: Strom sparen und fleißig wechseln –
Die Zeiten des milleniumstroms der Bayerwerke (später e-on) sind vorbei.
Im Jahr 2000 gab es für 20.000 Kunden:   bis 5.000 kWh/Jahr 7,4 ct/kWh darüber 12,8 ct/kWh (einschließlich Grundpreis und Steuer), nach einem Jahr dann 0,14 ct/kWh (alles brutto).

berghaus

Offline Peter,Hansen

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 21
  • Karma: +0/-0
Preiserhöhung Stadtwerke Düsseldorf
« Antwort #6 am: 07. Februar 2008, 00:26:19 »
Preiserhöhung bei den Stadtwerken Düsseldorf
Der Düsseldorfer  Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) macht seine Stadt schuldenfrei.
Die Stadtwerke werden für 800 Millionen Euro verkauft. Verkauft an EnBw die jetzt 55% Der Stadtwerke besitzen.
Vekauft hat der Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU)  aber auch die Bewohner/Kunden in Düsseldorf und in NRW .
Denn es hat nicht lange gedauert bis EnBw seine Preispolitik auch in Düsseldorf praktiziert.
EnBw macht aus einem bisher preisgünstigen Anbieter einen gleichgesinnten Abzocker.
Preiserhöhung im letzten halben Jahr 9,5%.
Nicht mehr zu empfehlen

Offline wulfus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 318
  • Karma: +0/-0

Offline grisu63

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 61
  • Karma: +0/-0
Preiserhöhung Stadtwerke Düsseldorf
« Antwort #8 am: 25. März 2008, 09:48:52 »
In der Bildzeitung wurde heute erneut eine Tabelle über Strompreiserhöhungen abgebildet.
Unter anderem sind hier auch die Stadtwerke Düsseldorf mit einer \"Preisanpassung\" um 8 % vertreten.
Wir haben seit dem 1.10.2007 der Tarif \"Spar-NRW\", den es wohl jetzt nicht mehr gibt.
Bis jetzt haben wir noch keine entspr. Post der Stadtwerke erhalten.
Hat Jemand von den Forenteilnehmern hier schon Post bekommen?

Offline kira

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 26
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Preiserhöhung Stadtwerke Düsseldorf
« Antwort #9 am: 25. März 2008, 16:04:20 »
Ich bin -  bzw. war - seit Oktober 2006 Kunde der Stadtwerke Düsseldorf.

Die erste Preiserhöhung war - nach Ablauf  der Preisgarantie - ab Oktober 2007.

Anfang Februar 2008 habe ich ein Schreiben über die Erhöhung des Strompreises ab 01.04.2008 erhalten.

Ich hatte auch den Spar-Plus-NRW- Tarif.

Habe inzwischen den Stromanbieter zum 01.04.08 gewechselt.

Kira
MfG

Kira

Offline grisu63

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 61
  • Karma: +0/-0
Preiserhöhung Stadtwerke Düsseldorf
« Antwort #10 am: 25. März 2008, 20:02:36 »
Wir hatten ja nur eine Preisgarantie bis zum 31.12.2007.
Bin mal gespannt, wann man uns rankriegt!

Offline grisu63

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 61
  • Karma: +0/-0
Preiserhöhung Stadtwerke Düsseldorf
« Antwort #11 am: 19. Juni 2008, 11:37:35 »
Wir haben immer noch keine Erhöhung bekommen (Spar-NRW seit 10/07)!
Allerdings gibt es bei uns auch noch günstigere Anbieter.
Vielleicht liegt es daran.

Offline grisu63

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 61
  • Karma: +0/-0
Preiserhöhung Stadtwerke Düsseldorf
« Antwort #12 am: 18. November 2008, 09:41:03 »
Jetzt haben sie zugeschlagen:
Strompreis wird im gleichem Maße erhöht wie im Posting ganz oben!
Alternativen ohne Vorkasse oder Kaution gibt es kaum!
Ich hatte ja den Spar-NRW, wie der jetzige Tarif bezeichnet wird, steht nicht einmal im Erhöhungsschreiben.
Alttarif: 16,43Ct/KW
jetzt 17,89Ct/KW
Grundgebühr bleibt gleich.

Offline grisu63

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 61
  • Karma: +0/-0
Preiserhöhung Stadtwerke Düsseldorf
« Antwort #13 am: 29. Juni 2009, 08:37:30 »
Wie heisst eigentlich der Nachfolgetarif des Spar-NRW?
Düsselstrom Regio kanns nicht sein, da andere Kostenstruktur?!

Offline Adonis

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 39
  • Karma: +0/-1
  • Geschlecht: Männlich
Preiserhöhung Stadtwerke Düsseldorf
« Antwort #14 am: 30. Dezember 2009, 09:06:03 »
Zitat
Original von SusanneD
Ist es richtig, dass einseitig geänderte Bedingungen durch die Stadtwerke
Düsseldorf AG als genehmigt gelten wenn ich diese bisher einfach ignoriert
habe?
Soweit ich weiß, kann nicht einfach der eine Vertragspartner seine Vertragsbedinungen ändern, und dann einfach davon ausgehen, dass diese
bei Nichttätigwerden beider Parteien neuer Vertragsbestandteil werden.

Zumal der eine Vertragspartner Gewerbetreibender ist, und der andere Ver-
braucher im Sinne des BGB.

Eine änderung eines Vertrages, den beide Parteien abgeschlossen haben,
bedarf auch immer eine beidseitige Zustimmung, wenn dieser geändert wird.

Alles andere sehe ich persönlich als unverbindliches Angebot an, dass ich, er-
kennbar durch mein Nichttätigwerden, nicht annehme.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz