Hallo an alle Forenmitglieder.
Ich habe nun in den letzten Tagen sehr viel hier im Forum gelesen, muss aber gestehen, dass ich nicht aus allem schlau geworden bin und ich deswegen ein paar Fragen hab die mir hoffentlich beantwortet werden können.
Also, ich wohne in Neuss und mein Grundversorger sind die Stadtwerke Neuss. Meinen Strom beziehe ich allerdings über die Stadtwerke Düsseldorf AG mit denen ich bisher zufrieden war. Nun scheint es aber, dass seit dem Verkauf der Stadtwerke Düsseldorf AG, auch hier mächtig an der Preisschraube gedreht wird. Ich habe vor 3 Tagen die Mitteilung bekommen, dass sich die Preise zum 01.04.08 von 13,81 Cent (Netto) auf 15,01 Cent (Brutto) erhöhen. Die letzte Erhöhung war erst am 01.07.07 (13,01 Cent auf 13,81 Cent (Brutto)) so dass sich in 9 Monaten der Arbeitspreis um 15,37% erhöhen wird. Dieses finde ich nicht angemessen und bin ziemlich sauer.
Bevor ich jetzt aber auf weitere Details eingehe wollte ich gerne wissen ob ich überhaupt etwas dagegen machen kann außer zu wechseln. Die Stadtwerke Düsseldorf AG räumt mir ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ein. Außerdem kann von beiden Seiten, nach Ablauf eines Jahres, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Nun habe ich die Befürchtung, dass die Stadtwerke Düsseldorf AG einfach von ihrem Kündigungsrecht gebrauch machen werden wenn ich zu \"unbequem\" werde. Eine Versorgungspflicht liegt ja nicht vor. Oder begehe ich hier einen Denkfehler?
Noch eine Frage bewegt mich. Ich habe die Stromlieferbedingungen von meinem Vertragsabschluss (über Verivox) vom August 2004. Zwischenzeitlich sind mir aber einige Dokumente zugestellt worden wie \"Inkrafttreten der Strom- bzw. Gasgrundversorgungsverordnung\" und \"Ergänzende Bedingungen\". Außerdem gibt es im Internet neue Stromlieferbedingungen die mir eventuell auch mal zugeschickt wurden. In den neuen Stromlieferbedingungen gibt es einen neuen Punkt der in meinen Stromlieferbedingungen noch nicht enthalten war.
§10 Sonstiges/Vertragsanpassung
(1) .......
(2) Die Regelungen dieses Vertrages basieren auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages
geltenden gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen. Sollten sich diese, vergleichbare Regel-
werke, einschlägige Rechtsvorschriften oder die für das Vertragsverhältnis maßgebliche Rechtsspre-
chung ändern, sind die Stadtwerke Düsseldorf AG berechtigt, den Vertrag und diese Bedingungen
entsprechend anzupassen, soweit die Anpassung für den Kunden zumutbar ist.
(3) Die Stadtwerke Düsseldorf AG werden dem Kunden die Anpassung nach vorstehendem Absatz min-
destens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der
ihm mitgeteilten Vertragsanpassung nicht einverstanden, so steht ihm das Recht zu, den Vertrag
innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen ab dem Zugang der Benachrichtigung auf den Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform (Brief, E-mail, Telefax) zu kündigen. Sollte der
Kunde von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen, so gilt die Vertragsänderung als
genehmigt.
Ist es richtig, dass einseitig geänderte Bedingungen durch die Stadtwerke Düsseldorf AG als genehmigt gelten wenn ich diese bisher einfach ignoriert habe? Ich habe weder Widerspruch erhoben noch diesen Änderungen zugestimmt. Oder gelten für mich immer noch die Bedingungen die mir bei Vertragsabschluss vorlagen? Gilt für mich eigentlich weiterhin die AVBEltV oder die Strom-GVV und was ist besser bzw. der Unterschied.
So, ich möchte mich vorab schon einmal bei den Forenmitgliedern für Ihre Hilfe bedanken.
Gruß Susi