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LG Osnabrück Berufung 30.01.08, AG Lingen 13.11.06

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enerveto:
31.01.2008

Stadtwerke Lingen GmbH, Energiepreise, Einwand gem. § 315 BGB
Landgericht Osnabrück, Berufungsverfahren 2 S 636/06
vorher Amtsgericht Lingen12 C 423 / 06 (X) wegen Gaspreis
… (Kläger) ./. Stadtwerke Lingen GmbH (Beklagte)
Prozessvertreter: RA Bauer pp (Herr Dälken) ./. RA Rosken pp (Herr Wintermann)
Vorsitzender Richter am LG Schneider,
Richterin am LG Kirchhoff, Richterin am LG Lichte
Mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme, BE: Richterin am LG Lichte
Verhandlung am 30.01.2008 von 10.00 bis 11.20 Uhr, Saal 87
Urteil am 22.02.2008, 09.00 Uhr, LG Osnabrück Saal 87

(A) Kurzfassung zur Verhandlung

Sehr geehrte MitstreiterInnen!

Für die Stadtwerke Lingen GmbH waren anwesend:
Geschäftsführer Ulrich Boss, Rechtsanwalt Hubert Wintermann, Rechtsanwältin Dr.Kalver;
als Zeugen Dipl.-Ing. Rainer Varel (Vertriebsleiter Stadtwerke Lingen GmbH),
Wirtschaftprüfer und Steuerberater Kampen (Geschäftsführer WP-Gesellschaft Dr. Röricht und Dr. Schillen oHG, Bielefeld).

Für den (klagenden) Kunden war anwesend:
Herr Rechtsanwalt Florian Dälken;
Kläger … war auch hier – wie schon am 13.11.2006 - nicht anwesend (Der Kläger, das unsichtbare Wesen?!).

Als (einzige) Zuschauer/-hörer anwesend:
Ein Kundenehepaar der Stadtwerke Lingen.

Eingangshinweis von Richter Schneider: „… Es macht wenig Sinn Verfahren hoch zu peitschen. Das dient nicht dem Rechtsfrieden. … warteten auf den BGH … nicht traurig, dass BGH [13.06.2007] entschieden hat … heute sind wir klüger…“

Die Stadtwerke Lingen GmbH hat – durch „einen unterstützenden Prozessverlauf“ sowie „Unvermögen der Gegenpartei“ – die Berufung für sich entschieden.
Revision wird vom Gericht nicht zugelassen und wurde auch nicht beantragt.
Eine Vereidigung der Zeugen wurde nicht beantragt.

Es konnte der Eindruck „einer einvernehmlichen Lösung“ entstehen.
Das vorausgegangene Urteil vom AG Lingen wurde anscheinend als „Betriebsunfall“ angesehen.

Schade, dass von den anderen MitstreiterInnen niemand als Zuschauer/-hörer an dieser „Lehrstunde zur Rechtsfindung“ teilnehmen konnte, denn nach Anlaufproblemen mit „Umwegen“ wurde hinweisend schließlich gefunden, was gesucht werden sollte.
„Gerechtigkeit“ kann ja nicht immer das Ergebnis von „Rechtsprechung“ sein.
Durch mehrere Zuschauer/-hörer wäre die Beurteilung über den Verlauf und das Ergebnis dieser Veranstaltung vielleicht objektiver.

Mit freundlichen Grüßen

Cremer:
@enerveto,

möchte mal wissen, was da hinter den Kulissen gelaufen ist.

So wie Sie das schildern, war das Ganze eine Farce.

Man hätte sich das auch sparen können.

Der Kläger gefährdet m.E. momentan die doch eher possitive Entscheidungen an den Gerichten Deutschlands.

RR-E-ft:
@Cremer



--- Zitat ---So wie Sie das schildern, war das Ganze eine Farce.

Man hätte sich das auch sparen können.

Der Kläger gefährdet m.E. momentan die doch eher possitive Entscheidungen an den Gerichten Deutschlands.
--- Ende Zitat ---

Bevor man hier vorschnell Erklärungen abgibt, sollte man vielleicht das Urteil des LG Osnabrück  abwarten, um dessen Inhalt dann mit dem Urteil I. Instanz zu vergleichen.

Es ging um einen Tarifkunden. Das Gericht I. Instanz hatte entgegen dem späteren Urteil des BGH den gesamten Preis einer Billigkeitskontrolle unterziehen wollen. Eine solche sah es wegen eines  unzureichenden Vortrags der beklagten Stadtwerke als nicht durchführbar an.

\"Hinter den Kulissen\" wird nichts anderes geschehen sein, als dass das Landgericht Osnabrück die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats des BGH für überzeugend hält, womöglich, weil sie es den Gerichten einfacher macht, zu einer Entscheidung zu finden.

Zudem hat es doch eine in I. Instanz obsiegende Partei gar nicht selbst in der Hand, ob der Unterlegene in die Berufung geht und wann hierzu terminiert wird. Das erstinstanzliche Urteil stammt aus 2006.

Deshalb überzeugt mich Ihre gesamte Stellungnahme nicht. Schade.

Womöglich wird nun noch eine Entschuldigung dafür erwartet, dass der Kläger in der I. Instanz obsiegt hatte und damit erst die Ursache für ein Berufungsurteil setzte. :rolleyes:

enerveto:
01.02.2008

Stadtwerke Lingen GmbH, Energiepreise, Einwand gem. § 315 BGB
Landgericht Osnabrück, Berufungsverfahren 2 S 636/06
vorher Amtsgericht Lingen12 C 423 / 06 (X) wegen Gaspreis
… (Kläger) ./. Stadtwerke Lingen GmbH (Beklagte)
Prozessvertreter: RA Bauer pp (Florian Dälken) ./. RA Rosken pp (Hubert Wintermann)
Vorsitzender Richter am LG Schneider,
Richterin am LG Kirchhoff, Richterin am LG Lichte
Mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme, BE: Richterin am LG Lichte
Verhandlung am 30.01.2008 von 10.00 bis 11.20 Uhr, Saal 87
Urteil am 22.02.2008, 09.00 Uhr, LG Osnabrück Saal 87

(B) Prozessverlauf skizziert nach Kurznotizen.

Sehr geehrte MitstreiterInnen!

Feststellung der Anwesenheit
Prozesspartei Stadtwerke Lingen GmbH (SWLingen):
Geschäftsführer (GF) Ulrich Boss, Rechtsanwalt (RA) Hubert Wintermann, Rechtsanwältin Dr.Kalver;
Zeugen Dipl.-Ing. Rainer Varel (Vertriebsleiter Stadtwerke Lingen GmbH),
Wirtschaftprüfer und Steuerberater (WP) Joachim Kampen.
Prozesspartei  Kunde:
Rechtsanwalt  (RA) Florian Dälken;

Zeugen-Belehrung
Dabei Änderung eines Zeugen durch die Stadtwerke Lingen GmbH.
Anstelle von Gerhard Gödiker (Mitarbeiter Stadtwerke Lingen GmbH) kommt Rainer Varel.
Ein weiterer von der Stadtwerke Lingen GmbH benannter Zeuge kommt nicht.
Die Zeugen verlassen den Gerichtssaal.

RA Dälken reicht noch zwei Schriftsätze im Original nach, die zuvor per Fax-Nachricht an das Gericht übermittelt wurden.

Eingangshinweis von Richter Schneider:
 „… Es macht wenig Sinn Verfahren hoch zu peitschen. Das dient nicht dem Rechtsfrieden. … warteten auf den BGH … nicht traurig, dass BGH [13.06.2007] entschieden hat … heute sind wir klüger…;
Gerichte warteten mit den Fällen auf den BGH … Der BGH hat mit seinem Urteil vom 13.06.2007 zur Billigkeit von Gaspreisen klare Vorgaben gemacht:
§ 315 BGB ist anwendbar …
…die Bezugskosten sind nicht zu hinterfragen, das ist hinzunehmen …
…auch der Anfangspreis ist nicht zu hinterfragen …
…es geht ausschließlich um die Erhöhung der Bezugskosten, ob nur die Erhöhungen weitergegeben wurden…
…nach BGH ist allerdings zu prüfen, ob es geringere Kosten in anderen Bereichen gab … kann man auf das Gutachten eines Wirtschaftsprüfers abstellen …
… die Billigkeit ist dann belegt, wenn nur die Bezugskosten weitergegeben wurden …

RA Dälken:
Vernehmung des Zeugen wird als unzulässiger Ausforschungsbeweis abgelehnt.
Es fehlen konkrete Anhaltspunkte …

Richter Schneider:
Die Angaben des Wirtschaftsprüfers reichen aus … wollen nicht alle einzelnen Daten.

RA Dälken:
Bestätigt Richter, aber WP nicht neutral …
Wissen nicht, welche Unterlagen und Fakten dem WP vorlagen …

Richter Schneider:
Es geht nicht um die Beurteilung der Kalkulation…
Nur die Preiserhöhung muss plausibel sein … nur eine Kontrolle … keine Verpflichtung, alle Zahlen vorzulegen … das geht zu weit …
… die Kopplung an den Ölpreis ist zwar interessant … kommen wir aber nicht dran …  ist im politischen Bereich …
Es ist nur die Frage, ob die Zeugen überzeugen …

RA Dälken:
Beim Handelsregister ist die Bilanz der Stadtwerke Lingen GmbH nicht zugänglich.

GF Boss:
Die Stadtwerke Lingen GmbH ist eine Konzerntochter der Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH.
Nur die Konzernbilanz muss veröffentlicht werden.

RA Dälken:
Offenlegung der Bilanz SW Lingen ist vorgeschrieben. … sollten wir aber mal separat klären …

Richter Schneider:
Wir werden prüfen, was wir brauchen…
… ob Zeugen überzeugen …
Zur Sach- und Rechtslage liegen die Schriftsätze und Anträge der Parteien vor …

>… werde eine Revision nicht zulassen …

Zeugenvernehmung Rainer Varel
Der Zeuge Varel wird aufgerufen.
Fragen zur Person.

Fragen zur Sache:
(1) Bezugskosten

Richter Schneider:
Frage nach den Bezugskosten zur Schriftsatzvorlage der SWLingen
… eine Tabelle mit Zahlen vom 20.06.2007, 4 Spalten, Preise in Cent/kWh … sind wohl Kilowattstunden gemeint … beginnt mit 01.01.2004 …

Zeuge Varel:
… wirkt irritiert … hat anscheinend keine Ahnung, wonach der Richter fragt … schaut unsicher zum GF Boss …
…  GF Boss reicht im die Akte mit dem Schriftsatz und der Tabelle zur Einsicht rüber …

RA Dälken:
Einwand gegen die Vorlage des Schriftsatzes und der Tabelle …

Richter Schneider:
… Einwand abgelehnt…

Zeuge Varel:
… die absoluten Zahlen der Bezugskosten waren 2004 ca. 16 Millionen Euro und 2006 ca. 24,2 Millionen Euro …
…für jedes Quartal kenne ich die Zahlen nicht …

Richter Schneider:
… will keine gesamten Zahlen haben, sondern für jedes Quartal …

Zeuge Varel:
…habe nicht jedes Quartal spezifische … weiß anscheinend immer noch nicht, was er antworten soll …
Richter Schneider:
… bittet Prozesspartei SWLingen dem Zeugen den Schriftsatz mit den Zahlen vorzulegen …

Zeuge Varel:
… von den Zahlen kenne ich nur die Änderungen …
… diese Zahlen kenne ich, waren Grundlage der Kalkulation … selber geprüft …
… die Bezugskosten steigen oder sinken je nach Heizölpreis…

Richter Schneider:
…frage konkret, ob diese Zahlen richtig sind?
… wie haben sie diese festgestellt?

Zeuge Varel:
… fertige Preise … Unbekannte nur Heizölpreis … kommt vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden … vierteiljährlich neue Preisfestsetzung … da wird nichts gehandelt …
… eine feste Rechenformel … variabel nur Heizölpreis … wird überprüft …

RA Dälken:
… der Vorgang ist mir nicht ganz klar …
Frage an den Zeugen: Wie sind denn die Parameter?

Zeuge Varel:
…jedes Quartal wird der Preis errechnet … einzig der Ölpreis ist variabel … alles ist genau im Vertrag festgelegt … eine feste Formel …
… so wird der Bezugspreis festgelegt …

RA Dälken:
… Änderungen erfolgen also je Quartal…
…können sie auch mal woanders kaufen… im Zeitraum ab 01.01.2005 …?

Richter Schneider:
… Kauf durch SWLingen beim billigsten Lieferanten nicht erforderlich …
… Frage nur, ob woanders billiger …

RA Dälken:
…wie erfolgt die Änderung der Kundenpreise?

Zeuge Varel:
…Kalkulation wird vom Aufsichtsrat SWLingen beschlossen …

(2) Kosten
Richter Schneider:
… kommen noch andere Kosten hinzu…?
…haben sich diese Kosten 2004, 2005, 2006 insgesamt reduziert? ...
… ist der Gesamtblock billiger geworden? ...

Zeuge Varel:
Nein!
… da sind hauptsächlich die Personalkosten… und dann noch die Konzessionsabgabe…

Richter Schneider:
…was ist die Konzessionsabgabe?

Zeuge Varel:
…erklärt (halbwegs plausibel) die Konzessionsabgabe…

Richter Schneider:
…sie haben kalkuliert? … keine Einsparungen?...

Zeuge Varel:
Nein!

Richter Schneider:
…was ist mit den Personalkosten? ...

Zeuge Varel:
…Nein! Eher mehr …

RA Dälken:
…was ist mir der Rohmarge, dem Betriebsgewinn der Gaslieferung von 2004 bis 2005?

Zeuge Varel:
… Rohmarge 2005 gleich geblieben… wesentlich geringer 2006 … ungefähr … 2007 noch kein Jahresabschluss …
…Gewinn 2006 wesentlich geringer …

RA Dälken:
Wie hoch war der Gewinn?

Zeuge Varel:
Welcher Wert: vor oder nach Steuern?

Richter Schneider:
…die Tendenz war also nach unten …

Zeuge Varel:
… nur Gewinn der Gassparte …

Richter Schneider:
…Bedenken zu den genauen Zahlen bleiben …

Zeugenvernehmung Varel beendet, bleibt im Raum.

Zeugenvernehmung Joachim Kampen
Der Zeuge Joachim Kampen wird aufgerufen.
Fragen zur Person.

Fragen zur Sache:
Richter Schneider:
… zwei Komplexe …

(1) Bezugskosten
Zeuge Kampen:
…kann nicht alles in Cent angeben …
…Gutachten dargestellt .. (anhand eigener Unterlagen) … Gutachten vom 29. April 2006.

Richter Schneider:
(an Prozesspartei SWLingen) Ist dies das, was sie dem Gericht vertraulich überreicht haben?

GF Boss:
Nein!

Zeuge Kampen:
…Bezugskosten der Vorlieferanten wurden damals bei der Wirtschaftsprüfung alle überprüft…
…Preiserhöhungen im Quartal … Vorlieferanten haben den Bezugspreis angepasst …

(2) Kosten
Richter Schneider:
…die Kostenstruktur in den anderen Bereichen nur ein großer restlicher Block 2004 bis 2006 …?
… 2004 war eine Sanierung von 600.000 Euro …
… ansonsten keine wesentlichen Kostensenkungen oder Änderungen? …

Zeuge Kampen:
…waren als WP bis einschließlich 2005 bestellt …
…Spartenrechnung wurde geprüft …

RA Dälken:
… welche Unterlagen und Daten lagen beim Gutachten vor?
… was ist mit dem Vertrag mit Erdgas Münster?
… wie war die Anpassungsklausel im Vertrag?
… was ist mit den Rechnungen und Verträgen zu diesem Gutachtenauftrag?

Zeuge Kampen:
(mindestens dreimal) …denke mal ja… ob komplett, weiß ich nicht …
…aber wurde Tabelle ab 01.01.2004 bis 01.01.2006 beschränkt …

(11.05 Uhr) Zeugenvernehmung Kampen beendet, bleibt im Raum.

Die Richter ziehen sich zur Beratung in einen Nebenraum zurück.

Erneuter Meinungsaustausch zwischen RA Dälken und GF Boss wegen Offenlegung des Jahresabschlusses SWLingen.
GF Boss will hierzu Nachweise an RA Dälken geben.

Die Richter nach kurzer Beratung wieder im Sitzungssaal.
Richter Schneider:
Die Zeugenvernehmung des fehlenden Zeugen (Wirtschaftsprüfer aus Bremen) ist entbehrlich.
…habe ganz klares Bild über die Bezugskosten, dass diese nur weitergegeben wurden …
…beim Kostenblock Personal, Konzessionsabgabe und andere – die Abschreibung wird wohl gleich   sein – sind keine Anhaltpunkte zu erkennen, die Zeugenangaben anzuzweifeln …
… bei der vorläufigen Bewertung die Kalkulation der Billigkeit entspricht, das haben wir nicht zu überprüfen …

RA Dälken:
… Frage an Richter Schneider zum neuen Schriftsatz…

Richter Schneider:
…das wäre dann auch ein Ausforschungsbeweis …

RA Dälken:
…die Verträge sind nicht vorgelegt …
…zieht die Zeugenaussagen in Frage …

Richter Schneider:
…Zeugen sind gleichwertige Beweismittel …
… appelliert an Prozesspartei SWLingen zu mehr Information an ihre Kunden …
… bin auch Kunde … mir gefällt das auch nicht mit den Preisen …
… ist aber nicht beweiserheblich …
…brauche keine Urkunden …
… mag das sinnvoll sein oder nicht … nicht zu bewerten…

RA Wintermann:
…vorgelegter Vertrag war falsch … wurde ersetzt …

GF Boss:
Die Lieferantenverträge wurden früher auf  zwanzig Jahre abgeschlossen. Das hat das Bundeskartellamt verboten.
Der vorherige Vertrag dauerte zwei Jahre bis 30.09.2007.
Ab 01.10.2007 ist ein Vertrag mit einem Jahr abgeschlossen.
Da können wir schneller den Lieferanten wechseln.

RA Wintermann:
…beim AG Lingen läuft noch ein Prozess mit einem Totalverweigerer ..
(süffisant) AG Lingen hat eine abweichende Urteilsfindung …

Richter Schneider:
… SWLingen soll an das Image denken … so mehr sie vorlegen umso besser … wenn sie dann wieder in der Zeitung stehen …
… die meisten Kunden zahlen brav und artig …

GF Boss:
…Erdgas Münster lässt einen Einblick in den Vertrag an Außenstehende nicht zu …

Richter Schneider:
… ist aber nicht relevant …

Urteil am 22.02.2008 um 09.00 Uhr im Saal 87.

11.20 Uhr Ende der Verhandlung
>>>>>>>>O

RR-E-ft:
@enerveto

Vielen Dank für den umfassenden Bericht.

Es stellt sich tatsächlich die Frage, ob die Wirtschaftsprüfer überhaupt Zeugen sein können. Ein Zeuge berichtet über eigene Wahrnehmungen. Beim Bezugskostenanstieg selbst waren die WPs nicht mit dabei. Wozu sie Zeugnis ablegen können, sind allenfalls Hilfstatsachen, nämlich zB. was Gegenstand ihrer Prüfung war und welche Unterlagen ihnen hierzu zur Verfügung standen.

Unmittelbare Beweismittel wären hingegen Vertragsunterlagen, Lieferantenrechnungen, die entsprechenden Bilanzen und Geschäftsberichte, soweit sie sich zu relevanten Daten verhalten. Die Vernehmung der WPs als Zeugen verstößt deshalb wohl gegen den Grundsatz der Beweisunmittelbarkeit gem. § 355 ZPO.

Fehlt es am hinreichenden Vortrag zu Anknüpfungstatsachen, handelt es sich selbst bei hinsichtlich tatsachen, die Gegenstand eigener Wahrnehmung waren tatsächlich um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis.

Problematisch auch, ob in der II. Instanz noch neue Beweismittel und seien es neu benannte Zeugen, überhaupt zugelassen werden dürfen.

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