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Kündigung Strom - Verrechnung mit Gaspreisboykott

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Quint:
Guten Abend,
Ich habe die Passage aus dem Musterbrief übernommen:
\"Künftige Zahlungen werden nur auf die offenen Hauptforderungen entsprechend der bisherigen Preise zuzüglich eines Aufschlags von zwei Prozent geleistet, eine anderweitige Verrechnung nach § 387 BGB ist demnach ausgeschlossen.\"

Ich hoffe, das ist ausreichend, um mein Geld zu bekommen.

Quint:
Ich habe natürlich mit Beginn meines Gaspresiboykotts im Februar 2006 meine Einzugsermächtigung sofort widerrufen und seitdem nur den reduzierten Gaspreis und den vollen Strompreis bezahlt und auch darauf hingewiesen, dass die Reduktion sich nur auf den Gaspreis bezieht.
Wenn man Gas und Strom bezieht, berechnet E.On aber zur Jahresabrechnung immer den gemeinsamen Abschlag, den ich jedes Mal um den gekürzten Gaspreis monatlich überwiesen habe.
So goß ist der Schaden nicht, seit Beginn bekomme ich regelmäßig Mahnungen, die die Differenz des vergangenen Monats betragen.

Quint:
Guten Tag,
nachdem e.on nicht auf meinen Hinweis auf das Aufrechnungsverbot nicht reagiert hat, habe ich Abschläge für den Gaspreis monatlich um 50 euro gekürzt.
Natürlich habe ich e.on darüber per Einschreiben mit Rückschein in Kenntnis gesetzt und um alternative Vorschäge gebeten. Da keine Vorschläge gekommen sind, gehe ich von der Akzeptanz dieses Vorgehens aus.
Herzliche Grüße
Michael Worzyk

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