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Kündigung Strom - Verrechnung mit Gaspreisboykott

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Quint:
Ich habe bisher Gas und Strom von e-on bezogen und Strom zum 1.1.2008 gekündigt.
Den Gaspreis habe ich seit 1.1.2006 nach §315 reduziert.
Bei der Stromendabrechnung habe ich ca. 300 Euro zuviel bezahlt, die e-on aber mit den ausstehenden Gasforerungen verrechnen will.
Wie komme ich an mein Geld?
Herzliche Grüße
Michael Worzyk

bjo:
Hallo,
wurde mit dem Widerspruchsschreiben Aufrechnungsverbot erteilt?
wenn ja E.ON schriftlich darauf aufmerksam machen und mit Fristsetzung Geld zurückfordern. Kommt kein Geld, Anwalt, Bundesnetzagentur usw.. infomieren!

RR-E-ft:
@bjo

Aufrechnungsverbot erteilt?  :rolleyes:
Wie macht man das denn?

Verrechnungsbestimmung bereits  bei der Zahlung getroffen, § 366 II BGB?

Lime:
An der Stelle sollte man auch einmal grundsätzlich darauf aufmerksam machen, dass das natürlich die Nachteile einer Einzugsermächtigung sind.
Ich lasse mir grundsätzlich Rechnungen senden, die dann auch zu meiner eigenen Sicherheit per Terminüberweisung für das ganze Jahr beglichen werden. Somit habe ich folgende Vorteile:
1. Einmal Zeit genommen, alle Überweisungen angewiesen.
2. Ich brauche mich nicht um das Geld zu bemühen, welches mir \"irrtümlich\" abgebucht wurde, bin also immer Herr der Lage!
Jetzt ist natürlich \"Holland in Not\".
Viel Glück!
Mit freundlichem Gruß

lime

bjo:
in dem man diesen Passus NICHT wegläßt in seinem Schreiben

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Guthaben aus etwaigen anderen Versorgungsverträgen sind mir in voller Höhe auszuzahlen. Eine etwa geschuldete Nachzahlung werde ich von mir aus bewirken. Einer Aufrechnung Ihrerseits widerspreche ich gemäß § 366, Abs.1, BGB.
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