Energiebezug > Gas (Allgemein)
Gasleitung bebaut?
sebastianxxl:
Hallo liebe Gemeinde!
Ich habe gerade ein Schreiben von eon Hanse bekommmen. In diesem Schreiben wird mir mitgeteilt, dass meine Gasleitung bebaut sei und ich diese doch umlegen solle.
Am Haus wurde 1999 ein Anbau gemacht und der steht jetzt auf der Leitung.
Selbstverständlich kam das Schreiben erst jetzt, da ich vor kurzem bei eon gekündigt habe um den Anbieter zu wechseln.
Natürlich darf auch nur eon selber die Arbeiten an der Leitung durchführen!
Kann mir jemand beantworten ob das rechtlich halt hat oder ob ich hier möglichkeiten habe die Kosten für die Umlegung der Leitung zu reduzieren. Sprich gibt es Unternehmen, die diese Arbeiten auch ausführen dürfen?
taxman:
Mussten Sie Ihren Anbau behördlich genehmigen lassen ???
sebastianxxl:
Theoretisch muss man sowas machen, habe ich aber leider nicht.
taxman:
Ich denke das Sie hier keine konkreten Hinweise/Hilfen erwarten können.
An Ihrer Stelle würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen. Vergewissern Sie sich, dass dieser sich mit Baurecht auskennt.
hollmoor:
Also klar ist doch wohl,daß eine Gasleitung nicht überbaut werden darf!
Sie muß jederzeit zugänglich sein,außen wie innen,sprich nicht bebaut.
Es wird sich sicherlich um die Hausanschlußleitung des Versorgers handeln u.somit ist dieser auch im Falle einer Undichtigkeit/Kontrolle in dem Bereich dafür zuständig bzw.
berechtigt die Arbeiten selbst auszuführen oder einer Vertragsfirma zu übergeben.
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