Energiebezug > Gas (Allgemein)
Gasleitung bebaut?
RR-E-ft:
@hollmoor
Bei näherer Betrachtung sind wohl sehr viele Gasleitungen überbaut, etwa mit öffentlichen Straßen. ;)
@sebastianxxl
Das ist eine Sache für eine Beratung durch einen Rechtsanwalt
hollmoor:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@hollmoor
Bei näherer Betrachtung sind wohl sehr viele Gasleitungen überbaut, etwa mit öffentlichen Straßen.
--- Ende Zitat ---
Da haben sie wohl recht.Da werden ja wohl dann die entsprechenden Genehmigungen gestellt.
Hier handelt es sich um einen Häuslebauer,der sein Haus mit einem Anbau über der Hausanschlußleitung erweitert hat.Ungenehmigt,wie ich den Beitrag entnehme.Da hätte man sich wohl vorher erkundigen sollen.
Ich habe die TRGI u.Vorschriften des DVGW irgendwo rumliegen und werde mal demnächst genauer in den darin verfassten Vorschriften lesen.
Ich habe hier aber schonmal was dazu gefunden:
http://www.zvo.com/pdf/holding/an_ab_ummeldung/Installationsbedingungen_Gasanlagen.pdf?zvogruppe=a8dd623c8cd63a1ede67dec71e76d9a5
sebastianxxl:
Vielen Dank schonmal für die Antworten
Versorger bedeutet in diesem fall, dann nicht der neue Gaslieferant sondern das Unternehmen, dem die Gasleitung gehört?
Verstehe ich das so richtig? Die Gasleitung auf dem Grundstück gehört bis zum Hausanschluss dem Versorger?
hollmoor:
--- Zitat ---Original von sebastianxxl
Vielen Dank schonmal für die Antworten
Versorger bedeutet in diesem fall, dann nicht der neue Gaslieferant sondern das Unternehmen, dem die Gasleitung gehört?
Verstehe ich das so richtig? Die Gasleitung auf dem Grundstück gehört bis zum Hausanschluss dem Versorger?
--- Ende Zitat ---
So sollte es sein.Der Hausanschuß wurde irgendwann mal vom Häuslebauer
beim örtlichen Versorger beantragt und Dieser hat die Leitung/Hausanschluß gelegt bzw.einem Vertragsunternehmen in Auftrag gegeben.Also obliegt diese Leitung der Kontrollpflicht des Versorgers,auch bei Reparaturarbeiten und in ihrem Fall der vom Versorger geforderte Umbau,da die Leitung unerlaubt überbaut wurde.Man kann ja schlecht den Anbau abreißen,wenn der Versorger mal an die Leitung muß.(aus welchen Gründen auch immer)Die Maßnahme dient auch ihrer Sicherheit und der ihrer Familie und das sollte immer Vorrang haben.
Ihr Versorger wird im Falle der Rechtmäßigkeit seiner Forderung auf Änderung der Leitung auf jeden Fall vorgeben,das er selbst bzw. eine Vertragsfirma die Leitung ändert.So ist es jedenfalls in unserer Region u.ich denke,das diese Regelungen bundesweit Gültigkeit haben.
Ich denke,da wird ihnen auch kein Rechtsanwalt helfen können.Meine Meinung!
Aber ich lasse mich eines besseren belehren,sollte es anders sein.Ich hoffe,sie berichten mal vom weiteren Verlauf bzw.Ergebnis.
AKW NEE:
Hier hat hollmoor recht.
Es gibt aber einen zweiten Aspekt, der Bau ist nicht genehmigt, unterliegt aber nach Ihrer eigenen Aussage der Genehmigungspflicht. Hier sollten Sie sich beraten lassen, ob es nicht besser ist, die Genehmigung nachträglich zu beantragen.
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