Original von sebastianxxl
Vielen Dank schonmal für die Antworten
Versorger bedeutet in diesem fall, dann nicht der neue Gaslieferant sondern das Unternehmen, dem die Gasleitung gehört?
Verstehe ich das so richtig? Die Gasleitung auf dem Grundstück gehört bis zum Hausanschluss dem Versorger?
So sollte es sein.Der Hausanschuß wurde irgendwann mal vom Häuslebauer
beim örtlichen Versorger beantragt und Dieser hat die Leitung/Hausanschluß gelegt bzw.einem Vertragsunternehmen in Auftrag gegeben.Also obliegt diese Leitung der Kontrollpflicht des Versorgers,auch bei Reparaturarbeiten und in ihrem Fall der vom Versorger geforderte Umbau,da die Leitung unerlaubt überbaut wurde.Man kann ja schlecht den Anbau abreißen,wenn der Versorger mal an die Leitung muß.(aus welchen Gründen auch immer)Die Maßnahme dient auch ihrer Sicherheit und der ihrer Familie und das sollte immer Vorrang haben.
Ihr Versorger wird im Falle der Rechtmäßigkeit seiner Forderung auf Änderung der Leitung auf jeden Fall vorgeben,das er selbst bzw. eine Vertragsfirma die Leitung ändert.So ist es jedenfalls in unserer Region u.ich denke,das diese Regelungen bundesweit Gültigkeit haben.
Ich denke,da wird ihnen auch kein Rechtsanwalt helfen können.Meine Meinung!
Aber ich lasse mich eines besseren belehren,sollte es anders sein.Ich hoffe,sie berichten mal vom weiteren Verlauf bzw.Ergebnis.