@ludwika
Ja, wie soll ich\'s sagen...
Ohne natürlich RECHTSVERBINDLICH was sagen zu können: eigentlich ist es völlig unerheblich, wie ein Versorger was hinzu- oder abrechnet.
Wichtig ist, daß man selbst den Überblick behält. Und jede Hauptabrechnung glatt stellt - nach den eigenen Berechnungen, versteht sich. Wobei eine Nachzahlung immer der beste Fall ist. Es geht immer nur um einen in sich geschlossenen Abrechnungszeitraum, i.d.R. ein mal jährlich zur Hauptabrechnung halt.
Selbstverständlich wird ein Versorger den Saldo weiter vortragen, was aber ohne Belang ist. Wenn er nicht klagt, verjährt der Anspruch, egal wie oft er in den Raum ruft, daß noch was offen ist.
Also sauber jedes Jahr eine eigene Rechnung nur für dieses EINE JAHR aufmachen, nur das notwendigste freiwillig rausrücken, Geld für alle Fälle beiseite legen - und Ruhe bewaren!
Wenn der Versorger was will, muß ER klagen.
Wie es sich mit Deiner einzigen \"Aufrechnung\" aus 2006 verhält, kann erst in einem Verfahren entschieden werden. Auch hier gibt es keinen Handlungsbedarf. Überlegung: keiner kann genau sagen, was in einem Verfahren letztlich als \"billiger Preis\" herauskommt, wenn überhaupt etwas herauskommt. MÖGLICHERWEISE irgendetwas in der Mitte. Dann muß eh alles neu berechnet werden, die kleine \"Verrechnung\" geht darin ggf. auf.
Wenn der Betrag nicht sehr hoch ist, kannst Du ja überlegen, ob Du den nicht einfach abschreibst und eben doch nicht als Abschlag für das aktuelle Abrechnungsjahr anrechnest. Du zahlst jetzt halt eben diese \"Verrechnung\" nach, und das Problem ist weg. (Ich würde aber dabei bleiben, schon aus Prinzip
)
Wichtig ist aber, daß man dem Versorger mitteilt, was man berechnet hat und im gleichen Schreiben auch immer wieder den Einspruch erneuert.