Hallo Herr Cremer,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und den link.
Ich habe der ersten Preiserhöhung zum 1.11. mit einem Musterschreiben der Verbraucherzentrale widersprochen. Darin war jedoch nicht die Rede von Paragraph 315. Ich habe ab dem Zeitpunkt nur noch unter Vorbehalt bezahlt und bekam als Antwort, dass ich mein Geld selbstverständlich wieder bekäme, wenn sich durch eine Überprüfung an den Preisen etwas ändern würde.
Der zweiten Preiserhöhung zum 1. April habe ich auch schriftlich widersprochen. Auch hier wusste ich leider noch nichts über Paragraph 315.
Denken Sie, dass es nun rechtlich schwieriger ist zu argumentieren, da ich den viel zitierten Paragraphen nicht explizit erwähnt habe?
Mit freundlichen Grüßen
AndreaG