@filzkugelsichel
Eine Jahresrechnung, die im Jahr 2004 gestellt wurde, ist mit Ablauf des 31.12.2007 verjährt. 2003 entsprechend 31.12.2006 usw.
Eine Jahresrechnung, die im Jahr 2005 oder später gestellt wurde, ist noch nicht verjährt.
Hier gilt die dreijährige regelmäßige Verjährungsfrist.
Laut GasGVV § 18 \'Berechnungsfehler\' ist ein Anspruch durch Fehler bei der Berechnung auf längstens 3 Jahre beschränkt. Ob damit auf die dreijährige regelmäßige Verjährungsfrist oder auf genau 3 Jahre abgezielt wird, ist mir nicht ganz klar.
Die GasGVV gilt in der Regel nur für Tarifkunden und nicht für Sondervertragskunden.
Unter Umständen könnte hier aber eine Verwirkung auch für spätere Jahresrechnungen greifen.
Du solltest Dich von einem Anwalt beraten lassen.
Gruss eislud