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Anbieterwechsel: \"Leider hat ihr Anbieter die Kündigung abgelehnt\"

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Istvan:
Hallo allerseits,

ich liege mit den Stadtwerken München in einem Rechtsstreit, weil die Stadtwerke mir die Strom- und Gasschulden meiner Vormieterin von meinen Abschlagszahlungen und Jahresrechnungen abgezogen hatte und behauptet hat, ich hätte schon vor meinem Einzug einen Versorgungsvertrag mit ihnen.

Zahlreiche Vorsprachen (bis kurz vor der Prügelei) haben nichts gebracht, immer wieder - nach knapp einen Jahr circa - hat ein neuer und anderer Mitarbeiter dasselbe wieder versucht: die Rechnungen der Vormieterin von mir beizutreiben, notfalls mit der Drohung, den Strom abzustellen.

Schliesslich kam nach 4 Jahren eine Mahnung, eine zweite Mahnung und dann eine Klage: jetzt steht es nicht schlecht für mich, weil ich nunmal keinen Vertrag mit den Stadtwerken hatte im fraglichen Zeitraum, die Vormieterin aber schon (wer jetzt an Kafka denkt, ist selbst schuld: \"beweisen Sie, daß Sie KEINEN Vertrag hatten\";): trotzdem hat mir jetzt e-wie-einfach mitgeteilt, daß sie nach 5 Monaten Ummeldelaufzeit von den Stadtwerken mitgeteilt bekommen haben, daß diese es ablehnt die Kündigung zu akzeptieren und sie mich weiter als Kunden behalten wollen.

Ein Rückruf bei den Stadtwerken hat ergeben, daß sich dies genau so verhält, sie hätten e-wie-einfach mitgeteilt, daß ich Stromschulden hätte und daß sie deshalb die Kündigung nicht akzeptieren.

Hat jemand etwas ähnliches schon erlebt? Daß man einen Vertrag, den man kündigen will, nicht kündigen kann? Meiner Ansicht nach gehört das in den Bereich der Nötigung, weil ich gezwungen bin mit einem Versorger weiterleben zu müssen, der mich zum Wahnsinn getrieben hat mit seiner Harthörigkeit, seiner Rücksichtslosigkeit und seiner völligen Problemlösungsunfähigkeit und der mich darüberhinaus bei neuen Vertragspartnern verleumdet, ich hätte einen Zahlungsrückstand, den ich definitiv nicht hätte, wenn er mir nicht die Verträge meiner Vormieterin immer wieder aufrechnen würde - also ein Teufelskreis.

Würde mich freuen, wenn mir jemand zustimmt, daß das meschugge ist und mir sagt, was ich tun soll.

Istvan

RR-E-ft:
@Istvan

Frei nach Shakespeare scheint der Wahnsinn wohl Methode zu haben.

Man ist nicht Leibeigen - auch nicht in München - und deshalb endet der Vertrag durch eine ordentliche Kündigung des Kunden.

Der Lieferantenwechsel kann und darf insbesondere nicht mit der Begründung verweigert werden, es bestünden noch Forderungen.

Denn diese - sollten solche überhaupt bestehen - werden durch den Lieferantenwechsel überhaupt nicht berührt. Dies können nach wie vor auf gerichtlichem Wege verfolgt werden.

Mann kan sich bei der BNetzA beschweren. Möglicherweise muss der neue Lieferant, der einen Lieferbeginn zugesagt hatte, sich darum kümmern, seine Vertragspflichten erfüllen zu können.

svenbianca:
@ Istvan

Was hat denn ihr neuer Versorger dazu gesagt dass Sie nicht wecheln dürfen? Nimmt er das klaglos hin?

Istvan:
Er (der neue Anbieter) hat nur noch gestottert und hat mir gesagt, das käme öfter mal vor:

in einem solchen Fall - vor allem, wenn die Dame blond ist - gehe ich zuerst mal in die Küche und fresse ein Kilo Kreide, dann gehe ich zurück und frage sie aus: letzten Endes hat e-wie-einfach wahrscheinlich eine schwarze Liste von Kunden, die sie nicht haben wollen und das läuft zwischen den beiden Anbietern auf dem kurzen Dienstweg. So etwas wie eine Stadtwerke-Schufa für Kunden, die dann auch kein anderer mehr haben will.

Sie hat mir dann inoffiziell geraten, es einfach nochmal mit einem neuen Formular zu versuchen, denn jetzt seien ja keine Rückstände mehr da: nichtmal das stimmt, weil der Termin für die Hauptverhandlung ist erst im Februar, ich habe eben nur von der Richterin schon einen Hinweis, daß die Klage wahrscheinlich abgewiesen wird, weil es keinen Vertrag mit mir gäbe und weil ich nachweisen konnte, daß ein anderer einen Vertrag hatte (mit Kontoauszügen des Vormieters, mit Jahresrechnungen etc. etc.).

Und so nehme ich mal an, daß der berühmte Rechtsanwalt K., der, der auch die Klage der 200 Verweigerer beim Landgericht gewonnen hat für die Stadtwerke, ihnen gesagt hat, sie sollten jetztmal diese unsinnige Forderung bei mir ausbuchen. Aber einen Beschluß gibt es noch nicht.

Ich habe die Stadtwerke jetzt angeschrieben, auf welcher Rechtsgrundlage (Vertrag etc. etc.) sie die Kündigung verweigern und ich will das schriftlich haben. Von e-wie-einfach habe ich es ja schon schriftlich.

Danke für die Aufmunterung.

Istvan

RR-E-ft:
@Istvan

Wenn der neue Lieferant mit dem Kunden einen Liefervertrag abgeschlossen hat, dann ist dieses Unternehmen auch - wie jeder andere Lieferant - zur Belieferung vertraglich verpflichtet. Die Nichterfüllung hat ggf. Schadensersatzansprüche zur Folge.

Die ordentliche Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, deren Wirksamkeit und Wirkung nicht von der Zustimmung des Erklärungsgegners abhängt, so dass in Folge einer wirksamen Kündigung über den Kündigungszeitpunkt hinaus keine vertraglichen Zahlungsansprüche mehr bestehen können.

Zudem unterliegt die Information daraüber, ob beim bisherigen Lieferanten noch Forderungen offen sind oder nicht wohl dem Bundesdatenschutzgesetz, so dass solche Vertriebsinformationen nicht ohne wirksame Einwilligung an Dritte herausgegeben werden dürfen, erst recht nicht an eigene Wettbewerber.

Bis auf die Kündigungserklärung in Vollmacht des Kunden hat der neue Lieferant mit dem alten Lieferanten nicht in Kontakt zu treten und vertriesbssensible daten auszutauschen. Die Frage der Netznutzung wird allein zwischen dem neuen Lieferanten und dem Netzbetreiber geregelt, wobei das Unbundling und die Firwewalls des Gleichbehandlungsprogramms zu beachten sind.

Sie haben Anspruch darauf zu erfahren, wer welche Daten über Sie geammelt, erfasst und ggf. ausgetauscht hat.

Man sollte den gesamten Vorgang der Bundesnetzagentur und der Landeskartellbehörde Bayern, ggf. auch dem Bundeskartellamt zur Kenntnis bringen.

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