Hallo allerseits,
ich liege mit den Stadtwerken München in einem Rechtsstreit, weil die Stadtwerke mir die Strom- und Gasschulden meiner Vormieterin von meinen Abschlagszahlungen und Jahresrechnungen abgezogen hatte und behauptet hat, ich hätte schon vor meinem Einzug einen Versorgungsvertrag mit ihnen.
Zahlreiche Vorsprachen (bis kurz vor der Prügelei) haben nichts gebracht, immer wieder - nach knapp einen Jahr circa - hat ein neuer und anderer Mitarbeiter dasselbe wieder versucht: die Rechnungen der Vormieterin von mir beizutreiben, notfalls mit der Drohung, den Strom abzustellen.
Schliesslich kam nach 4 Jahren eine Mahnung, eine zweite Mahnung und dann eine Klage: jetzt steht es nicht schlecht für mich, weil ich nunmal keinen Vertrag mit den Stadtwerken hatte im fraglichen Zeitraum, die Vormieterin aber schon (wer jetzt an Kafka denkt, ist selbst schuld: \"beweisen Sie, daß Sie KEINEN Vertrag hatten\";): trotzdem hat mir jetzt e-wie-einfach mitgeteilt, daß sie nach 5 Monaten Ummeldelaufzeit von den Stadtwerken mitgeteilt bekommen haben, daß diese es ablehnt die Kündigung zu akzeptieren und sie mich weiter als Kunden behalten wollen.
Ein Rückruf bei den Stadtwerken hat ergeben, daß sich dies genau so verhält, sie hätten e-wie-einfach mitgeteilt, daß ich Stromschulden hätte und daß sie deshalb die Kündigung nicht akzeptieren.
Hat jemand etwas ähnliches schon erlebt? Daß man einen Vertrag, den man kündigen will, nicht kündigen kann? Meiner Ansicht nach gehört das in den Bereich der Nötigung, weil ich gezwungen bin mit einem Versorger weiterleben zu müssen, der mich zum Wahnsinn getrieben hat mit seiner Harthörigkeit, seiner Rücksichtslosigkeit und seiner völligen Problemlösungsunfähigkeit und der mich darüberhinaus bei neuen Vertragspartnern verleumdet, ich hätte einen Zahlungsrückstand, den ich definitiv nicht hätte, wenn er mir nicht die Verträge meiner Vormieterin immer wieder aufrechnen würde - also ein Teufelskreis.
Würde mich freuen, wenn mir jemand zustimmt, daß das meschugge ist und mir sagt, was ich tun soll.
Istvan