Das Landgericht Tübingen soll nun auch über die Zahlungsansprüche gegen Gastarifkunden eines Reutlinger Energieversorgers entscheiden, die sich auf die Unbilligkeit der erhöhten Preise berufen und die Zahlungen deshalb gekürzt hatten.
AG Reutlingen
14 C 1625/07
Beschluss vom 30.01.2008
in Sachen Fair..../. S.
Das Amtsgericht Reutlingen erklärt sich sachlich für unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der Klägerin nach Anhörung des Beklagten an das gem. §§ 108, 102 EnWG örtlich ausschließlich zuständige Landgericht Tübingen - Kammer für Handelssachen.