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Autor Thema: E.ON Bayern - Versteckte Preiserhöhung durch Tarifumstellung  (Gelesen 12128 mal)

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Offline auctor

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Per Post macht mich die E.ON Bayern darauf aufmerksam, daß ich momentan ein \"Stromprodukt\" beziehe, das seit längerem am Markt nicht mehr angeboten wird.
Hintergrund: Im letzten Jahr hat die E.ON den regionalen Stromanbieter \"Thüga\" übernommen.

Der bestehende Tarif wird zum 30.04.05 eingestellt und mir wurde ein neuer Tarif angeboten, der \"rein zufällig\" wesentlich teuerer ist.

Eine Kündigung des alten Tarifes seitens der E.ON fand nicht statt.

Muß ich die Tarifumstellung und somit die Preiserhöhung hinnehmen?

Danke!
Auctor

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E.ON Bayern - Versteckte Preiserhöhung durch Tarifumstellung
« Antwort #1 am: 01. April 2005, 18:05:06 »
@auctor

Sie beziehen ja kein Stromprodukt (Marketing- Unfug), sondern Strom zu einem bestimmten Tarif. Sie könnten ja auch mal bei Eon nachfragen, was denn nun das \"Neue\" an deren Energie sei. Vielleicht ist die Energie gar nicht neu, sondern nur mit Perwoll...

Ich gehe davon aus, dass EBY Rechtsnachfolger ihres bisherigen Versorgers ist. Dann sind von dieser alle Versorgungsverträge unverändert weiter zu führen.

Nehmen Sie das neue Vertragsangebot nicht an.
Warten Sie einfach ab.

Später können Sie sich darauf berufen, dass Ihr bisheriger Vertrag nicht wirksam gekündigt wurde und deshalb unverändert fortbesteht.


Beim Gas läuft es ja anscheinend genauso:

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=877

Augenfällig ist Ihnen vielleicht nur der ungünstigere Preis. Vielleicht sind jedoch auch die übrigen Vertragsbestimmungen gegenüber dem bisherigen Vertrag nachteilig:

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=478

Alles aus einer Hand:

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=842


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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E.ON Bayern - Versteckte Preiserhöhung durch Tarifumstellung
« Antwort #2 am: 01. April 2005, 18:40:54 »
Hallo,

da bin ich aauch darauf gespannt, wie das ausgehen wird. Ähnliche Fälle gibt es auf der Gasseite ja auch
MFG
Gerd Cremer
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Offline auctor

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E.ON Bayern - Versteckte Preiserhöhung durch Tarifumstellung
« Antwort #3 am: 13. April 2005, 17:31:20 »
Hallo, vielen Dank Herr RA Fricke für die Hinweise und Ausführungen.

Ergänzend möchte ich dazu noch mitteilen, daß mir die E.ON Bayern schreibt, daß \"wenn sie bis 01.05.2005 keinen Auftrag zur Umstellung des Tarifes von mir erhält, wird sie automatisch ab diesem Termin die Versorgung mit dem neuen -Allgemeinen Tarif- umstellen.\"

Muß ich dieser Umstellung schriftlich widersprechen?

Gruß
auctor

Offline RR-E-ft

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E.ON Bayern - Versteckte Preiserhöhung durch Tarifumstellung
« Antwort #4 am: 13. April 2005, 20:03:38 »
@auctor

Dieses Vorgehen ist von der Rechtsordnung nicht gedeckt.

Immerhin besteht ein gültiger Vertrag und es heißt auch nicht \"Wünsch Dir was\".

Widersprechen Sie der Versorgung zum Allgemeinen Tarif unter Hinweis auf den bestehenden Vertrag und auf das Urteil des OLG München vom 14.10.1998, Az. 3 U 3587/98 in NJW-RR 1999, S. 421:

\"Wird ein Energieliefervertrag durch eine wirksame Kündigung des EVU gegenüber einem Sondervertragskunden beendet, gilt der vom Energielieferanten einseitig bestimmte Preis für den weiterhin abgenommen Strom nur, wenn er nach billigem Ermessen i. S. der §§ 315, 316 BGB festgesetzt wurde. Der Verweis auf den allgemeingültigen  Tarif für Tarifkunden genügt nicht. Das Versorgungsunternehmen muss die Preiskalkulation für den konkreten Fall offen legen.\"

Damit zieht sich Ihr Versorger ein vollkommen neues Problem an Land.  


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline auctor

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E.ON Bayern - Versteckte Preiserhöhung durch Tarifumstellung
« Antwort #5 am: 06. Mai 2005, 11:48:58 »
Hallo,

Ihre Empfehlung auf Widerspruch mit Verweis auf das OLG-Urteil habe schriftlich ausgeführt.

Die E.ON Bayern antwortet mir nur folgendes:

Das zitierte Urteil kann zu diesem Sachverhalt nicht herangezogen werden, das es v o r  der Liberalisierung es Energiemarktes ergangen ist.
Ick könne ja nunmehr jederzeit auf einen alternativen (\"teuren\") Anbieter ausweichen und eine Billigkeitskontrolle müsse somit nicht mehr stattfinden.

Ferner wird mir bis 15.5.2005 eine Auftrags-Frist gesetzt, ansonsten würde ich automatisch ab 16.5.05 mit den Bedingungen des \"Allgemeinen Tarif\" versorgt.

Wie soll ich mich weiter verhalten?

Dank!
auctor

Offline Cremer

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E.ON Bayern - Versteckte Preiserhöhung durch Tarifumstellung
« Antwort #6 am: 06. Mai 2005, 12:41:06 »
@ auctor,

ich würde da nicht drauf eingehen.
Welches Versorgungsgebiet ist das?

Ist denn der zwangsweise Ihnen eingestufte  Tarif \"Allgemeiner Tarif\" ab dem 16.5.05 in der Höhe (Arbeitspreis und Grundpreis bezogen auf den Jahresverbrauch!) abweichend vom sonstigem Tarif \"E.ON Basis Power\" für Privatkunden?
Oder hatten Sie vorher bei Thüga einen Sondertarif?
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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E.ON Bayern - Versteckte Preiserhöhung durch Tarifumstellung
« Antwort #7 am: 06. Mai 2005, 13:43:53 »
@auctor

Es reicht vollkommen, dass Sie einer Versorgung zum Allgemeinen Tarif widersprochen haben.

Die Unbilligkeit des selben ergibt sich allein daraus, dass ein günstigerer Tarif angeboten wird, der kostendeckend sein muss, da es sich sonst um einen unzulässigen, nicht kostendeckenden \"Dumpingpreis\" handeln würde.

Ihr bisheriger Vertrag wurde auch schon nicht gekündigt, ist allein deshalb weiter wirksam. Schon die alten Römer wussten: Verträge sind einzuhalten.

Die Argumentation, dass Strompreise nach der Liberalisierung keiner Billigkeitskontrolle unterfallen, ist schlicht Unfug.

Vergleiche nur BGH, Urteil vom 05.02.2003, Az. VIII ZR 111/03 in NJW 2003, S. 1449 ff..

§ 315 BGB gilt immer, wenn eine Seite den Preis einseitig bestimmt.

Den Allgemeinen Tarif hätten Sie auch schon nicht vertraglich vereinbart.

Zu einem Vertrag gehören nämlich immer mindestens zwei, die übereinstimende Willenserklärungen abgeben müssen gem. §§ 145 ff. BGB.

Das wissen schon Kinder und lernen Juristen sicherheitshalber schon im ersten Semester der universitären Ausbildung.

Allein die Versorger denken, sie könnten vollkommen allein Verträge bestimmen.

Vielleicht liegt das daran, dass die Kollegen bei Eintritt in die Versorgungswirtschaft alles vergessen, was sie dereinst mühsam gelernt haben.

Sie könne in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluss des AG Bad Kissingen vom 29.04.2005 verweisen. Dieser erging ganz aktuell.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline auctor

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E.ON Bayern - Versteckte Preiserhöhung durch Tarifumstellung
« Antwort #8 am: 06. Mai 2005, 14:01:42 »
Vielen Dank erstmal!!

zur Info:

es handelt sich um das Verorgungsgebiet Frankenwald (Nordbayern),

Ich hatte bisher einen Sondertarif \"Thüga-ECO-Plus\" der für Mitglieder der Siedlervereinigung rabattiert war.

Der \"Allgemeine Tarif\" in den ich dann zangsweise fallen würde, ist noch teuerer als der \"E.ON BasisPower-Tarif\", den ich schriftlich beantragen müßte und die E.ON somit mein schriftliches Einverständnis hätte.

Geht das Ganze nicht in Richtung Erpressung?

Viele Grüße
auctor

Offline RR-E-ft

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E.ON Bayern - Versteckte Preiserhöhung durch Tarifumstellung
« Antwort #9 am: 09. Mai 2005, 15:38:18 »
E.on Bayern hat noch ein ganz \"besonderes Angebot\" für Kunden.

Erst versetzt man die Kundschaft durch immer weitere hausgemachte Preiserhöhungen in große Sorge, um dann eine scheinbare Lösung anzubieten:

Leutselig teilte man alle Jahre aufs Neue mit, die leider unvermeidbaren Preiserhöhungen seien auf das absolut notwendige Maß beschränkt.

Es war wohl Kalkül, die Kundschaft hiermit dauerhaft zu verunsichern.

POWERvalue- Kunden wurde im letzten Herbst ein Angebot zur Preisstabiltät unterbreitet.

Weil die Preise in der Vergangenheit deutlich stiegen und wohl weiter steigen werden, hat man dem Kunden eine Art \"Versicherung\" gegen weitere hausgemachte Preiserhöhungen angeboten.

Um für die Zukunft vor Preissteigerungen sicher zu sein, musste der Kunde sich nur schon jetzt für zwei oder gar drei weitere Jahre  an seinen Versorger vertraglich binden und bereits jetzt als \"Versicherungsprämie\" einen Aufpreis zwischen 0,2 und 0,4 Ct/ kWh über die letzte Preiserhöhung hinaus zahlen.

Damit soll der Kunde sicher sein können, dass der Preis nicht weiter steigt.

Er hat ja bereits heute über die normale Preiserhöhung hinaus eine weitere, vorgezogene  Preiserhöhung hingenommen und auf seine Option verzichtet, bei einsetzendem Wettbewerb infolge sinkender Netznutzungsentgelte (Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes) zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Ein wirklich ideenreiches Angebot.

Früher warnte wenigstens noch Ede Zimmermann.

Und überhaupt:

Die Fusion der Vorgängergesellschaften OBAG, IAW .... zur E.on Bayern sollte doch gerade Synergien bündeln und so Kosten einsparen.

Wo wurden denn solche Kosteneinsparungen an die Kunden weitergegeben?

Statt dessen oftmals \"Harmonisierung\" der Tarife auf höchstem Niveau.  

Ein Blick nach Paderborn zur EON Westfalen Weser oder nach Quickborn zur EON Hanse vermitteln den Eindruck, es handele sich hierbei um eine Konzernstrategie.
 

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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Offline Cremer

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E.ON Bayern - Versteckte Preiserhöhung durch Tarifumstellung
« Antwort #10 am: 09. Mai 2005, 18:51:37 »
Hallo,

solche plumpen Tricks versuchen auch die Stadtwerke Kreuznach.

Wenn man als Neukunde sofort zu Yello Strom gehen möchte, argumentiert man bei der Anmeldung für Strombezug, dass man erst mal 3 Monate bei den Stadtwerken Kreuznach sich \"anmelden\" und Kunde sein muß, ehe man zu einem anderen, überörtlichen Stromanbieter wechseln kann!!! Und dann versuchen die hinterher nach Ablauf der 3 Monate den Kunden nicht aus dem Vertrag zu lassen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline auctor

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E.ON Bayern - Versteckte Preiserhöhung durch Tarifumstellung
« Antwort #11 am: 11. September 2005, 18:08:07 »
Neues von E.ON Bayern:
Ich habe nun einen weiteren Brief erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, daß sich für mich ab 1.5.05 die Abrechnungsgrundlagen geändert haben und ich nun dem \"Allgemeinen Eintarif ET\" unterliege.
Ferner wird mit ein zu erwartender Jahresstrombedarf zugrunde gelegt (viel zu niedrig angesetzt!) und somit liegt der mtl. Abschlag  unter ! dem des bisher bezahlten! (Ich hatte ja bisher den alten Abschlag von 2004 zzg. 2 % bezahlt).

Soll ich nun künftig den neuen verringerten Abschlag weiterbezahlen oder alles wie bisher belassen???

In Ergänzung muß ich dazu erwähnen, daß ich zusätzlich zum Brauchstrom noch Strom für meine Wärmepumpe (Erdwärme) von der E.ON beziehe, was in dem bisherigen Abschlag mit eingerechnet ist.

auctor

Offline Cremer

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E.ON Bayern - Versteckte Preiserhöhung durch Tarifumstellung
« Antwort #12 am: 12. September 2005, 08:36:36 »
@auctor,

H. Fricke hatte hier in diesem Thread mit seiner Antwort vom  13.4. bereits den Weg aufgezeigt, wie es weitergehen kann.
MFG
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