Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Hilfe!!!!!!!!! Dringend!!!!!!!RheinEnergie  (Gelesen 4322 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline sturkopf

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Hilfe!!!!!!!!! Dringend!!!!!!!RheinEnergie
« am: 23. Januar 2008, 00:42:52 »
Auch bei mir hat die Fima Rheinenergie meine telefonische Anmeldung vom Oktober 2003 verschusselt. Im Frühjahr 2006 fiel ihnen dann doch auf, dass ich nicht angemeldet sei. Da ohne Rechnungsstellung auch keine Verjährung in Frage kam, habe ich Unbilligkeit bezgl. der Strom- und Gaspreise eingewendet und meine Rechnung der im Oktober 2003 gültigen Preise angepasst gezahlt. Viele Briefe folgten, eine vernünftige Offenlegung der Preiskalkulation seitens RheinEnergie folgte nicht. Ich blieb bei meinem Standpunkt. Ein 3/4 Jahr ließen sie nichts von sich hören. Nun flatterte mir gestern der Brief eines Inkassounternehmens ins Haus. Mit denen habe ich telefoniert und ausgemacht ihnen den ganzen Schriftverkehr zuzusenden. Was soll ich tun? Bezahlen um des lieben Friedens willen?

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Hilfe!!!!!!!!! Dringend!!!!!!!RheinEnergie
« Antwort #1 am: 23. Januar 2008, 07:48:27 »
@sturkopf,

schon richtig, dem Inkassounternehmen eine \"Offenlegung\" darlegen / andienen.

schriftlich sollte jedoch der Widerspruch nach § 315 vorhanden sein, um damit schriftlich gegenüber dem Inkassounternehmen belegen zu können dass Widerspruch nach § 315 besteht und somit das Anliegen nicht gerechtfertigt ist.

Was soll heißen:

Zitat
meine telefonische Anmeldung vom Oktober 2003 verschusselt

Wie kann man was Mündliches, nichts Beweisbares, verschusseln?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Hilfe!!!!!!!!! Dringend!!!!!!!RheinEnergie
« Antwort #2 am: 23. Januar 2008, 16:30:02 »
@sturkopf

Zunächst verlangt man den Nachweis, dass das Inkassobüro überhaupt bevollmächtigt ist und wenn dieser Nachweis erfolgt ist, teilt man mit, dass es sich um bestrittene Forderungen handelt, die ggf. auf dem Gerichtswege verfolgt werden müssen, wofür man Verständnis haben mag.

Wer schon bei einem einfachen Blatt Papier eines Inkassobüros so laut um Hilfe schreit, weil er nicht in den Schlaf findet, sollte sich fragen, ob er hier richtig ist.

Energieschutzbrief und Prozesskostenfond sind Angebote, die der Bund der Energieverbraucher seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt, die sich gegen Preiserhöhungen zur Wehr setzen.

@Cremer

Ich würde einem Inkassobüro, dass ich nicht kenne und nicht selbst beauftragt habe, niemals etwas andienen. Dem Inkassobüro muss man nicht beweisen, dass die Forderung nicht besteht. Eher muss das Inkassobüro etwas beweisen. Zumeist hat es mit dem eigentlichen Streit jedoch gar nichts zu tun. Man könnte seine Geschichte also auch ebensogut dem Metzger an der Ecke erzählen. Nicht alle sind gleichermaßen neugierig und gesprächig.

Offline sturkopf

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Hilfe!!!!!!!!! Dringend!!!!!!!RheinEnergie
« Antwort #3 am: 25. Januar 2008, 00:34:20 »
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Ihre Ratschläge haben mir sehr geholfen.
\"Gretchen Unbescholten\" kommt wieder zur Ruhe.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz