Moin, Zusammen:
Heute erhalte ich also vom Gasversorger meines Vertrauens ein Antwortschreiben auf meinen Widerspruch gegen die in meinem Original-Posting zitierte Kündigung:
\"Helmstedt, 21.02.2008
Preise der E.ON Avacon AG
Sehr geehrter Herr Gasverbraucher,
wir bestätigen den Eingang Ihrer Preiswiderspruchsschreiben vom 17.02.2008 und 19.02.2008.
Bezüglich Ihres Schreibens vom 19.02.2008 welches wir per Fax erhalten haben, möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
Nach Überprüfung des von Ihnen mitgeteilten Sachverhaltes, bitten wir Sie, unser Schreiben vom 13.02.2008 als \"nichtig\" zu betrachten.
Auf der 2. Seite Ihres Schreibens zeigen Sie uns Ihre Abrechnung für Erdgas (Zeitraum 15.03.2007 bis 31.01.2008 ) an. Für die Sparte Strom merken Sie nur an, dass Sie wegen Anbieterwechsel zum 28.02.2007 zu einem anderen Versorger gewechselt sind. Hier handelt es sich leider um einen Lesefehler. Hierfür möchten wir uns entschuldigen.
Selbstverständlich wird Ihr Verbrauch für die Sparte Erdgas weiterhin zu den Konditionen des Vertrages ErdgasClassic abgerechnet.
Ihr Vertragskonto weist derzeit eine offene Forderung von EUR xxx,xx auf. Wir bitten um Überweisung des Betrages. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihre Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten. Damit besteht für Sie die Möglichkeit, die aus den Preisanpassungen resultierenden Mehrbeträge Gegebenenfalls zurückzufordern.
Da wir bezüglich der Offenlegung der Kalkulation und unserer Forderungsansprüche inzwischen mehrfach schriftlich Stellung genommen haben, bitten wir Sie um Verständnis, dass zu diesen Fragen bei unveränderter Sachlage keine Antwortschreiben mehr von uns verfasst werden.
Häufige Fragen und Antworten zu diesem Thema haben wir für Sie in der beiliegenden Broschüre zusammengestellt.
Weitere Informationen zu unseren Produkten finden Sie im Internet unter
http://www.eon-avacon.com.Wertvolle Tipps, wie und wo Sie in Ihrem Haushalt überall Energie einsparen können, finden Sie unter
http://www.energieeffizienz.eon-avacon.com.Mit freundlichen Grüßen
E.ON Avacon AG
i.v.
André Dreyer
i.A.
Edith Fierlej\"
Zu der in diesem Schreiben erwähnten Seite 2 wäre noch folgendes zu erklären:
Ich zahle halbmonatlich Abschlagsbeträge, die sich aus meinem jeweils durch eigene Zählerablesung ermittelten Energieverbrauch ergeben. E.ON Avacon erhält dazu von mir jeweils eine detaillierte Abrechnung. Bis zum 28.02.2007 enthielt diese Abrechnung die Beträge für Strom und Gas.
Seit meinem Wechsel des Stromversorgers zum 01.03.2007 (Lichtblick) ist der Betrag für Strom jeweils 0,00 EUR. In meiner Abrechnung dazu dann jeweils der Hinweis auf den Versorgerwechsel.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt bereitete dieser Hinweis meinem EVU keinerlei Probleme. Möglich also, dass es sich diesmal tatsächlich um einen Irrtum handelte.
Den Vorschlag, doch den ausstehenden Betrag unter Vorbehalt zu zahlen werde ich wohl nicht aufgreifen.
Gruß
Fidel