Hallo allerseits,
die Zeit des Stöberns ist vorbei (u.a. natürlich Basiswissen, Preisklauseln, Gerichtsurteile, etc.), jetzt möchte ich mich mit allerlei Fragen an Euch wenden, zu denen ich leider keine bzw. nicht zufrieden stellende Antworten gefunden habe.
Eigentlich sind wir friedliebende Leute, die nicht auf Konfrontation aus sind, aber was seit Jahren bei der Preisgestaltung der Konzerne abläuft, nötigt einen praktisch schon zum Handeln.
Folglich möchten wir den Erhöhungen widersprechen.
Folgende Informationen vorab:
Vertragsabschluß: Juni 2004; 1 Tank für 2 Häuser; Gaspreis: 1,30€ netto
Erhöhungen:
Oktober 2005: 1,58€
Januar 2006: 1,83€
Oktober 2007: 1,93€
Januar 2008: 2,23€
Wir sind mMn Tarifkunden und unser Vertrag enthält noch eine unzulässige Preisgleitklausel (\"Preisänderungen der Einkaufspreise von P......s von Flüssiggas berechtigen zu einer entsprechenden Anpassung des Flüssiggaspreises gemäß § 315 BGB, ggf. also auch zu einer Lösung vom Vertrag\").
Geplante Vorgehensweise:
Mit der 2. Familie Rücksprache halten und Vorgehensweise abstimmen (gleicher Tank, gleicher Vertrag).
Musterbriefe benutzen, Gesamtpreise als unbillig rügen / Preisgleitklausel ins Spiel bringen und Preise kürzen.
Lastschrift entziehen und jede Überweisung mit Angabe des Verbrauchs und des zugehörigen Monats selbst überweisen.
Standhaft bleiben
Evtl. auf neue Preisverhandlungen/neuen Vertrag oder Gespräche im Allgemeinen einlassen, wie es auch beim User Galandrith der Fall war (
Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?)?
Zu meinen Fragen:
Auf welches Preisniveau sollen wir kürzen?
Eigentlich bestünde mMn die Möglichkeit, da wir uns immer noch innerhalb der 3-Jahres-Frist befinden, auf den ursprünglichen Preis (zzgl. 19% MWST?) zu kürzen, da die letzte und für uns erste Erhöhung im Oktober 2005 stattfand?! Sogar zuviel gezahltes Geld könnten wir zurückfordern?
Oder ist dies nicht möglich, da wir einige Preiserhöhungen schon stillschweigend bezahlt haben? Siehe auch dieses wahrlich nicht ermutigende Urteil
Urteil liegt nun vorOder sollten wir besser auf den Stand von Januar 2006 zurückgehen? Auch schon um des Friedens willen?
Welchen Musterbrief kann/sollte ich verwenden? Ich habe nur Vordrucke gefunden, in denen der Gesamtpreis als unbillig gerügt wird, aber keiner geht auf nicht zulässige Klauseln ein. Muß ich mir selbst etwas zusammenstellen?
Dies wollte ich eigentlich vermeiden, da ich als Laie nicht unbedingt in irgendwelche „Paragraphenfallen“ laufen wollte…
Wer bis hierhin durchgehalten, dem danke ich sehr.
Vielleicht kann sich ja der ein oder andere zu Wort melden und mir Tipps geben.
Im voraus recht herzlichen Dank!