Energiepreis-Protest > Stadtwerke Achim
Stadtwerke Achim drohen mit BGH-Urteil v. 13.06.2007
swa2004:
Die Stadtwerke Achim drohen unter Hinweis auf das BGH-Urteil vom 13.06.2007 mit gerichtlichen Schritten, falls ihrer Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen wird.
Beigelegt ist ein \"Wirtschaftsprüfertestat\" der WIBERA Wirtschaftsberatung AG, einer PCW-Tochter, die auf die Beratung von Unternehmen der öffentlichen Hand spezialisiert ist und deren Neutralität in diesem Zusammenhang bezweifelt werden darf.
Diese \"Bescheinigung\" des Beratungsunternehmens attestiert, daß
- vom 1.10.04 bis 30.9.07 keine zusätzlichen Gewinnmargen im Vergleich zur Periode 1.1.03 bis 30.9.04 erwirtschaftet wurden,
- vom 1.10.04 bis 30.9.07 nur 84,7% der Gasbezugspreiserhöhungen an die Kunden weitergegeben wurden.
Sicher gehören die Stadtwerke Achim bundesweit zu den günstigen Anbietern. Trotzdem sind der Verweis auf das o.g. Urteil und die \"Bescheinigung\" der PWC-Tochter doch wohl kaum ausreichend, um die Billigkeit der Preiserhöhungen zu belegen bzw. durchzusetzen.
Wer hat Erfahrungen mit gleich gelagerten Fällen?
Kann der Versoger meinen Normsodervertrag einseitig kündigen?
Gibt es neuer Urteile zu diesem Sachverhalt?
RR-E-ft:
@swa2004
--- Zitat ---Normsondervertrag
--- Ende Zitat ---
Sondervertrag bedeutet immer AGB- Recht und § 307 BGB bei Preisanpassungsklauseln.
Dafür paast das BGH- Urteil gar nicht, das nur echte Tarifkunden betrifft.
swa2004:
Danke für den Hinweis!
Kann der Versorger meinen Normsondervertrag einseitig kündigen und mich dann als Tarifkunden einstufen, um zu erreichen, dass das BGH-Urteil auf alle zukünftigen Forderungen aus weiteren Preiserhöhungen anwendbar wird?
Cremer:
@swa2004,
so ähnlich klingt auch das Schreiben der EVM an Kunden, die Widerspruch eingelegt und die Abschläge gekürzt, sowie eigene Jahresrechungen erstellt haben.
Auch bei den EVM wird die WIBERA zitiert.
RR-E-ft:
@Cremer
Wie das wohl nur wieder kommt? ;)
Steht in den WIBERA- Bescheinigungen auch das gleiche drin?
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