Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Frage zur Urteilsanmerkung von Prof. Klaue
Rob:
Hallo,
da ich für den Bereich \"Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest\" kein Schreibrecht habe, muss ich folgende Frage hier stellen:
Zitat Urteilsanmerkung von Prof. Klaue:
\"Das heißt, kommunale Gasweiterverteiler diskriminieren nicht die „gefangenen“ Altkunden, die eine Gasheizung installiert haben, dadurch, dass sie ihnen z. Bsp. höhere Preise abverlangen und gleichzeitig Neukunden zum „Einfangen“ günstigere Konditionen und Preise gewähren.\"
Ich habe als ich meinen Gasanschluß legen ließ, 1000EUR Anschlußzuschuß von meinen Stadtwerken bekommen, ferner wurden die Erdarbeiten auch von ihnen subventioniert, d.h. mein Anschluß hat mich 2800EUR gekostet. Ein Vergleichsangebot, welches ich von einer anderen Baufirma einholte, kam auf über 6000EUR.
Das ist doch eine Besserstellung gegenüber den Altkunden wenn ich mich nicht irre... .
Oder wie seht Ihr das?
RR-E-ft:
@Rob
Die ganze Argumentation zieht nicht.
Bei Kunden, die von Heizöl auf Gas umstellen, werden oftmals die Entsorgungskosten übernommen, teilweise eine Umstellprämie gezahlt usw. usf. Der Wettbewerb zwischen den Energieträgern findet deshalb nicht über Preise und Mengen statt, wie es in einem Wettbewerbsmarkt üblich wäre. Zudem gibt es keinen einheitlichen Marktpreis für Wärme auf einem Markt.
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die ganze Argumentation zieht nicht.
--- Ende Zitat ---
Prof. Dr. Klaue folgt mit seiner Anmerkung sicher mit Interesse und nicht ohne Grund der Auffassung des VIII. Zivilsenates und stellt fest, dass damit im Prinzip die Missbrauchsaufsicht über die Erdgaspreise im kommunalen Bereich abgeschafft ist. Ein Freibrief für die Mitglieder des Instituts (Stadtwerke).
Wenn man wie im Heilbronner Fall (Wärmemarkt), keine marktbeherrschende Stellung hat, kann man sie auch nicht missbrauchen.
Manche Richter folgen ja offensichtlich \"blind\" diesem Heilbronner Fall. Es ist zwar überhaupt nicht nachvollziehbar, aber wer garantiert, dass sich das nicht doch als einheitliche Rechtsprechung durchsetzt? -\"auf hoher See und vor Gericht ....\"-
RR-E-ft:
@Nomos
Prof. Klaue gibt die Argumentation wieder, welche der Entscheidung des BGH zu Grunde liegt. Sodann zieht er daraus Schlüsse für die praktische Rechtsanwandung.
Die Argumentation, die der Entscheidung des BGH zu Grunde lag, ist schon oft mit guten Argumenten widerlegt worden, etwa durch Kollegen Dr. Olaf Däuper (BBH) in seiner umfassenden Untersuchung \"Gaspreisbildung und europäisches Kartellrecht\". Kaufste hier.
Was wären Sie denn bereit, für eine Garantie- Urkunde zu zahlen, damit es jemand nur Ihnen allein garantiert ?
Danach könnte sich richten, ob sich jemand bereit findet, eine entsprechende Garantie zu übernehmen. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis, streng marktwirtschaftlich im Sinne von Ehrhard.
nomos:
@RR-E-ft, bei Ludwig Erhard ging es um die soziale Marktwirtschaft. Daher denke ich jetzt mal nicht nur an mich.
Der Preis für eine Garantie wäre bei meinem Risiko ja noch überschaubar. Aber eine Garantie wollte ich gar nicht kaufen, es war mehr eine Mischung aus Unverständnis und Unsicherheit, das sich da breit macht, bei diesen diversen Entscheidungen vor hohen Gerichten.
Juristische Fachbücher gibt es viele die man kaufen und auch lesen kann. Diese Fachbücher stehen doch auch Juristen zur Verfügung. Trotzdem fällen Juristen Urteile, die solche Schlüsse für die praktische Rechtsanwendung ermöglichen. Oder gibt es vielleicht dafür auch noch ein passendes Fachbuch? ;)
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