@Netznutzer
Die Formulierung \"umsonst\" ist falsch und irreführend. Umsonst ist die Zurverfügungstellung, wenn sie niemandem nutzt. In diesem Fall dürfte sich die Stromrechnung auf Null ermäßigen.

Sie müssten wohl die Frage aufwerfen, wie sich der Strompreis des Endverbrauchers verändert, wenn die ÜNB ihre Netze
unentgeltlich zur Verfügung stellen würden, also deren Anteil als gewälzte Kosten bei der Netzentgeltermittlung entfiele.
Sachlicher wäre es indes, darauf hinzuweisen, in welcher Höhe die Netzentgelte der ÜNB derzeit liegen, damit sich auch ein Isegrimm ein zutreffendes Bild darüber machen kann.
Möglicherweise kennt wulfus sein \"persönliches Netzentgelt\" noch nicht einmal, weil es entgegen § 42 Abs. 6 EnWG in den Verbrauchsabrechnungen gar nicht transparent ausgewiesen ist. Damit stünde er nicht allein, sondern gehörte der Mehrheit der Verbraucher an.
Vielleicht sollten Sie aufgrund Ihrer Sachkenntnis besser herausstellen, welche Bedeutung die Höhe der Netzentgelte auf die Wettbewerbsintensität hat und was es mit der Wendung \"Wir vergolden Goldisthal\" auf sich haben könnte.
@wulfus
Siehste auch hier.Die Senkung der Netzentgelte in der zweiten Regulierungsrunde durch die Bundesnetzagentur hat nichts mit der Tätigkeit des Bundeskartellamtes (Thread- Thema) zu tun.
Vollkommen andere Dienststelle/ Baustelle. Der Staat hält eben mehrere Behörden vor, die sich mit den Energiemärkten befassen.