@Wasserwaage
Auch wenn es sich bei dem einen um einmalige Austauschverträge und beim anderen um Dauerschuldverhältnisse handelt, besagt dies nichts darüber, ob die verbrauchsunabhängigen Grundpreise auch angemessen sind.
Es ist eben gerade nicht ersichtlich, dass wegen der verbrauchsunabhängigen Grundpreise die verbrauchsabhängigen Verbrauchspreise günstiger wären. Man vergleiche etwa die Grund- und Verbrauchspreise des RWE mit denen der Oldenburger EWE. Fällt dabei etwas auf?
Im Umkehrschluss kan dies auch bedeuten, dass die Verbrauchspreise gar nicht unbedingt ungünstiger werden müssten, wenn die Grundpreise entfielen.
Schon vergessen, wie sich die Gaspreise nach dem Anlegbarkeitsprinzip bilden, obschon Heizölhändler keine verbrauchsunabhängigen Grundpreise für ständige Lieferbereitschaft kennen? Diese Kosten sind nämlich - wie Sie zutreffend ausführen - bereits in den Heizölpreisen enthalten. Und was Wunder sind die Gas- Verbrauchspreise an diese Heizölpreise gekoppelt, welche die Kosten der ständigen Lieferbereitschaft (des Heizöllieferanten) schon enthalten. Der Gasversorger verlangt aber für seine ständige Lieferbereitschaft nochmals einen Grundpreis. Und an dieser Stelle fängt es an, komisch zu werden.
Der Gaskunde zahlt mit den Verbrauchspreisen die Kosten der ständigen Liferebereitschaft eines Heizölhändlers mit und sodann mit den Grundpreisen auch noch Kosten für eine ständige Lieferbereitschaft des Gasversorgers. Soviel Lieferbereitschaft auf einmal zu bezahlen, erscheint unangemessen. Denn soviel will man nun auch wieder nicht geliefert bekommen. Die ständige Lieferbereitzschaft des Heizölhändlers ist dem Gaskunden regelmäßig vollkommen Schnuppe.
Mewrkwürdigerweise wird hinsichtlich der Grundpreise mit einer kostenbasierten Preisbildung und hinsichtlich der Verbrauchspreise mit einer nicht kostenbasierten Preisbildung argumentiert. Das passt ganz offensichtlich nicht zusammen. Meines Erachtens passte das noch nie zusammen.
Schließlich sind in den Verbrauchspreisen auch schon anteilige Netzkosten enthalten. Ganz zu schweigen davon, dass man einen Teil der Kosten des Netzes bereits mit einem Baukostenzuschuss bezahlt hatte, mit den Hausanschluisskosten auch noch Kosten einer Anlage abdeckte, die im Eigentum des Netzbetreibers steht.
Das ist so, als wenn man dem Tankwart zunächst die Kosten für die Ölplattform, die Raffinerie, die Tanker- und Tanklastflotte, die Tanklager und die Zapfsäule bezahlen soll, bevor man überhaupt erst einmal tanken darf.
Hui.
@Cremer
Als Gaskunde in der Grundversorgung kann man sehr wohl den Vertrag zu Ende April kündigen, um dann Ende September einen neuen Vertrag abzuschließen. Daran wird man ganz gewiss nicht gehindert.