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Autor Thema: Grundpreis bei GAS Zählermiete etc.  (Gelesen 12240 mal)

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Offline userD0010

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Grundpreis bei GAS Zählermiete etc.
« am: 14. Januar 2008, 20:14:21 »
Nicht nur die Tatsache des derzeitigen sog. Grundpreises in den Gasabrechnungen der RWE mit 150,00 Euro ist ein Ärgernis und sollte Anlass geben, auch hier vorzugehen.
Vielmehr jedoch sollte man sich einmal genau mit den rückseitig der Jahresrechnung dargelegten Begriffserläuterungen für diesen Grundpreis beschäftigen.
Da heisst es:
Der jährliche Grundpreis deckt die Kosten der ständigen Lieferbereitschaft (rund um die Uhr), sowie die Kosten für Rechnungsstellung, Zählermiete und Gewährleistung einer einwandfreien Messung. Die Berechnung erfolgt anteilig.

Man stelle sich vor, dass die Tankstelle Ihres Vertrauens Ihnen am Jahresende eine Rechnung über 50,00 Euro dafür präsentiert, dass sie ständig und rund um die Uhr zur Lieferung von Treibstoff bereit war und die Zahlung nun einfordert.

Man stelle sich vor, Ihr Handwerker verlangt für die Erstellung der Rechnung für eine erbrachte Leistung ebenfalls 50,00 Euro von Ihnen.

Man stelle sich vor, Ihr Tankwart verlangt am Jahresende 10,00 Euro dafür, dass seine Tankuhr ordnungsgemäß gezählt hat.

Und man stelle sich vor, dass Ihr Automobilhersteller über die Vertragswerkstatt die Miete für den Tacho kassiert, weil man damit ja die einwandfreie Messung der Kilometerleistung feststellen soll.

Mein Gas- und Stromzähler sind ununterbrochen seit dem 01. Aug. 1990 installiert und vermutlich über die Zählermiete mehr als zehn Mal bezahlt.
Ich weiß aus meinem früheren Beruf, was Strom- und Gaszähler, die meine Firma im Auftrag der AEG aus Italien nach Deutschland beförderte und die Verzollung vornahm, damals kosteten. Die Zähler sind inzwischen vergoldet um nicht zu sagen zu Platin geworden.

Auch das sollte einmal aufgegriffen und mit einer abgestimmten Strategie angegangen werden.

Offline Cremer

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Grundpreis bei GAS Zählermiete etc.
« Antwort #1 am: 14. Januar 2008, 20:25:24 »
@h.terbeck,


...und man stelle sich vor:

- im Sommer benötigt man überhaupt kein Gas zum Heizen.
- man könnte dann zur Heizperiodenende den Gasvertrag kündigen und zur Heizperiodenbeginn wieder sich beim Versorger anmelden....  

Nur das geht leider nicht

Wieso eigentlich nicht?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Wasserwaage

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Grundpreis bei GAS Zählermiete etc.
« Antwort #2 am: 15. Januar 2008, 11:11:12 »
\"Man stelle sich vor, dass die Tankstelle Ihres Vertrauens Ihnen am Jahresende eine Rechnung über 50,00 Euro dafür präsentiert, dass sie ständig und rund um die Uhr zur Lieferung von Treibstoff bereit war und die Zahlung nun einfordert.

Man stelle sich vor, Ihr Tankwart verlangt am Jahresende 10,00 Euro dafür, dass seine Tankuhr ordnungsgemäß gezählt hat.\"

kann ich mir durchaus vorstellen. wenn ich denn einen vertrag hätte der mich dazu verpflichtet nur noch bei dieser tankstelle zu tanken und der literpreis dementsprechend günstiger wäre.

\"Man stelle sich vor, Ihr Handwerker verlangt für die Erstellung der Rechnung für eine erbrachte Leistung ebenfalls 50,00 Euro von Ihnen.\"

Wenn ich einen Servicevertrag mein eigen nenne ist dem doch so.

\"Und man stelle sich vor, dass Ihr Automobilhersteller über die Vertragswerkstatt die Miete für den Tacho kassiert, weil man damit ja die einwandfreie Messung der Kilometerleistung feststellen soll.\"

Wenn ich das tacho nicht schon gekauft hätte, warum nicht.

Was gemerkt?! dat eine sind langfristige verträge mit einer dauerhaft zu erbringenden leistung, das andere sind einmalige vorgänge.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline RR-E-ft

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Grundpreis bei GAS Zählermiete etc.
« Antwort #3 am: 15. Januar 2008, 11:37:28 »
@Wasserwaage

Auch wenn es sich bei dem einen um einmalige Austauschverträge und beim anderen um Dauerschuldverhältnisse handelt, besagt dies nichts darüber, ob die verbrauchsunabhängigen Grundpreise auch angemessen sind.

Es ist eben gerade nicht ersichtlich, dass wegen der verbrauchsunabhängigen Grundpreise die verbrauchsabhängigen Verbrauchspreise günstiger wären. Man vergleiche etwa die Grund- und Verbrauchspreise des RWE mit denen der Oldenburger EWE. Fällt dabei etwas auf?

Im Umkehrschluss kan dies auch bedeuten, dass die Verbrauchspreise gar nicht unbedingt ungünstiger werden müssten, wenn die Grundpreise entfielen.

Schon vergessen, wie sich die Gaspreise nach dem Anlegbarkeitsprinzip bilden, obschon Heizölhändler keine verbrauchsunabhängigen Grundpreise für ständige Lieferbereitschaft kennen? Diese Kosten sind nämlich - wie Sie zutreffend ausführen - bereits in den Heizölpreisen enthalten. Und was Wunder sind die Gas- Verbrauchspreise an diese Heizölpreise gekoppelt, welche die Kosten der ständigen Lieferbereitschaft (des Heizöllieferanten)  schon enthalten. Der Gasversorger verlangt aber für seine ständige Lieferbereitschaft nochmals einen Grundpreis. Und an dieser Stelle fängt es an, komisch zu werden.

Der Gaskunde zahlt mit den Verbrauchspreisen die Kosten der ständigen Liferebereitschaft eines Heizölhändlers mit und sodann mit den Grundpreisen auch noch Kosten für eine ständige Lieferbereitschaft des Gasversorgers. Soviel Lieferbereitschaft auf einmal zu bezahlen, erscheint unangemessen. Denn soviel will man nun auch wieder nicht geliefert bekommen. Die ständige Lieferbereitzschaft des Heizölhändlers ist dem Gaskunden regelmäßig vollkommen Schnuppe.

Mewrkwürdigerweise wird hinsichtlich der Grundpreise mit einer kostenbasierten Preisbildung und hinsichtlich der Verbrauchspreise mit einer nicht kostenbasierten Preisbildung argumentiert. Das passt ganz offensichtlich  nicht zusammen. Meines Erachtens passte das noch nie zusammen.

Schließlich sind in den Verbrauchspreisen auch schon anteilige Netzkosten enthalten. Ganz zu schweigen davon, dass man einen Teil der Kosten des Netzes bereits mit einem Baukostenzuschuss bezahlt hatte, mit den Hausanschluisskosten auch noch Kosten einer Anlage abdeckte, die im Eigentum des Netzbetreibers steht.

Das ist so, als wenn man dem Tankwart zunächst die Kosten für die Ölplattform, die Raffinerie, die Tanker- und Tanklastflotte, die Tanklager  und die Zapfsäule bezahlen soll, bevor man überhaupt erst einmal tanken darf.

Hui.

@Cremer

Als Gaskunde in der Grundversorgung kann man sehr wohl den Vertrag zu Ende April kündigen, um dann Ende September einen neuen Vertrag abzuschließen. Daran wird man ganz gewiss nicht gehindert.

Offline Wasserwaage

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Grundpreis bei GAS Zählermiete etc.
« Antwort #4 am: 15. Januar 2008, 12:07:16 »
@ RR-E-ft

ich habe mich ja auch nicht auf die höhe bezogen, sondern auf das jeweilige \"man stelle sich vor\"....

das eine ist die rechtmässige höhe anzuzweifeln, das andere mit an den haaren herbeigezogenen \"man stelle sich vor\" zu begründen, dass ein grundpreis garnicht sein muss....
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline RR-E-ft

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Grundpreis bei GAS Zählermiete etc.
« Antwort #5 am: 15. Januar 2008, 12:13:01 »
@Wasserwaage

Das habe ich wohl bemerkt. ;)

Vorstellbar ist vieles, auch eine verbrauchsabhängige Preisbildung, vollkommen ohne Grundpreise.

Rein logisch spricht mehr dafür als dagegen. Das ist gerade dann der Fall, wenn man auf einen liquiden Wärmemarkt abstellen wollte, wo man täglich oder gar stündlich von einem Angebot zum nächsten hüpft bzw. hüpfen kann.

Und warum sollte man nicht auch meherere Stromlieferverträge für ein und die selbe Abnahmestelle haben, so dass man sich im Tagesverlauf zwischen verschiedenen Angeboten entscheidet oder eine Flatrate bucht?

Offline svenbianca

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Grundpreis bei GAS Zählermiete etc.
« Antwort #6 am: 15. Januar 2008, 12:49:28 »
@ RR-E-FT

Flatrate beim Strom?

Offline Pelikan

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Grundpreis bei GAS Zählermiete etc.
« Antwort #7 am: 15. Januar 2008, 12:49:43 »
moin moin,

der Grundpreis wird dann zur \"Posse\", wenn man einzelne Gastarife vergleicht.
Als Beispiel
  4.000KWh    33,33€
40.000KWh  136,85€

Worin unterscheiden sich die Grundpreise?
- Zähler...ist der selbe
- Leitung...ist die selbe
- Abrechnung...ist die selbe
- Wartungsaufwand...ist die selbe
- Gasbereitstellung...ist die selbe
- noch was?

Für die Gasbereitstellung etwas zu berechnen..???...die Stadwerke wollen doch Gas verkaufen?

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline RR-E-ft

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Grundpreis bei GAS Zählermiete etc.
« Antwort #8 am: 15. Januar 2008, 12:56:23 »
@svenbianca

Der Durchsatz am einzelnen Hausanschluss lässt sich doch berechnen, so dass wohl  auch eine Flatrate kalkulierbar ist.

@Pelikan

Bei der Gaspreisbildung ist so vieles wundersam. So sind in den Netzentgelten die Kosten für Messung und Abrechnung bereits enthalten. Beim Vertriebspreis kommen dann noch einmal Kosten für die Messung und Abrechnung hinzu, ohne dass man wüsste, welche das wohl sein sollten.

Selten wurde soviel gemessen, berechnet und abgerechnet wie heute. ;)

Offline Wasserwaage

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Grundpreis bei GAS Zählermiete etc.
« Antwort #9 am: 15. Januar 2008, 14:13:14 »
@ RR-E-ft

das bei der preisgestaltung vieles möglich und denkbar ist, dass ist mir durchaus bekannt, zumal ich das ja auch desöfteren hier erwähnt habe wenn es um preiszusammenstellung ging.

\"Und warum sollte man nicht auch meherere Stromlieferverträge für ein und die selbe Abnahmestelle haben, so dass man sich im Tagesverlauf zwischen verschiedenen Angeboten entscheidet oder eine Flatrate bucht?\"

man achte auf meine signatur
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline gasometer

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Grundpreis bei GAS Zählermiete etc.
« Antwort #10 am: 15. Januar 2008, 14:13:20 »
ja, und jetzt zahlen wir auch noch eine ENERGIESTEUER + 19% MwSt für jede kWh die in 2007 durch unsere Gaszähler gerauscht sind.

Vielen Dank an die Regierung

Gasometer

Offline RR-E-ft

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« Antwort #11 am: 15. Januar 2008, 14:16:24 »
@gasometer

Auch das noch. Die zahlte man auch schon vorher. ;)

Erdgassteuer/ Ökosteuer auf Erdgas 2003

Offline Wasserwaage

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« Antwort #12 am: 15. Januar 2008, 14:41:33 »
@ gasometer

schauen sie doch mal in ihren eigenen thread unter badenova

Bei Gas - Energiesteuer - neue Abzocke?

dort stehen die antworten von RR-E-ft und mir zu ihrem einwand
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