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Autor Thema: Bisherige Abschläge und zurück zum GV  (Gelesen 3954 mal)

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Offline fiin

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Bisherige Abschläge und zurück zum GV
« am: 14. Januar 2008, 09:18:39 »
Guten Morgen,
mit der Suchfunktion zwar einiges erreicht, jedoch zur tatsächlichen Überzeugung fehlt mir noch
etwas.
Nach Kündigung von Yello (Strom) versorgt mich demnach wieder der Grundversorger, hier N-ergie Nbg.
Diese bat vor wenigen Tagen um Mitteilung des Zählerstandes.
Bei Yello bezahlte ich nach Widerspruch einen bestimmten Abschlagsbetrag.
Kann ich die Höhe dieses bisherigen Betrags zum Grundversorger mit übernehmen, mit Hinweis, dass ich bei Yello auch nicht mehr bezahlte?
Zum untermauern vielleicht noch mit sofortigem Widerspruch verbinden?
Dankeschön
fiin

Offline userD0010

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Bisherige Abschläge und zurück zum GV
« Antwort #1 am: 14. Januar 2008, 10:08:11 »
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich der Grundversorger auf das Angebot mit dem Hinweis auf die gekürzten Zahlungen gegenüber Yello einlassen wird. Der Grundversorger möchte den Zählerstand und wird dann nach seinen Vertragsbedingungen die Lieferung aufnehmen, sich aber vermutlich nicht die Lieferbedingungen vom Kunden diktieren lassen. Da diese Energielieferung die erste Preisfestsetzung zwischen Lieferanten und Kunden darstellt, wird ein Unbilligkeitseinwand nicht durchsetzbar sein.
Der Grundversorger wird sich vermutlich bei Yello wegen des Verbrauchs im abgelaufenen Zeitraum erkundigen bzw. dies anderweitig abfragen und auf der Basis des geschätzten Verbrauchs gemäß seines Vertrages und des darin festgesetzten Preises eine Abschlagzahlung in der etwaigen Höhe des geschätzten Jahresverbrauchs fordern.
Geringere Abschlagzahlungen werden vermutlich nur mit einem zu begründenden geringeren Verbrauch akzeptiert werden. Ansonsten wird sich der Grundversorger verweigern, weil er das Risiko einer zu hohen Restforderung befürchtet.

Offline Christian Guhl

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Bisherige Abschläge und zurück zum GV
« Antwort #2 am: 14. Januar 2008, 11:54:30 »
@fiin
Gleich nachdem man die Bestätigung bekommen hat, dass man in der Grundversorgung beliefert wird, sollte man den gesamten Preis (Arbeits-und Grundpreis) als unbillig rügen, damit niemand auf die Idee kommt, es läge ein  vereinbarter Anfangspreis vor. Nach dem Widerspruch kann man dann auch die Abschläge kürzen.

Offline eislud

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Bisherige Abschläge und zurück zum GV
« Antwort #3 am: 14. Januar 2008, 12:05:24 »
@fiin
Der Grundversorger wird sich wohl nicht bei Yello wegen Deines Verbrauchs erkundigen.
Gib dem Grundversorger an, wie viel Du im letzten Jahr verbraucht hast, berechne Deine Abschlagszahlungen entsprechend und teile das Deinem Versorger mit.

Deinen bisherigen Widerspruch hast Du an Yello gerichtet. Deinem Grundversorger mußt Du einen neuen Widerspruch zukommen lassen.

Wie weit Du laut aktueller Rechtsprechung kürzen kannst, hängt davon ab, ob Du bereits Strom nach dem Grundversorgungsvertrag entnommen hast oder nicht.

Mit der Entnahme von Strom hast Du den aktuellen Preis akzeptiert. Demnach kannst Du auch nicht unter diesen Preis kürzen (laut aktueller Rechtsprechung BGH).

Hast Du noch nichts entnommen, gilt also Dein Yello-Sondervertrag noch, kannst Du vor Entnahme von Strom nach dem Grundversorgungsvertrag die Billigkeit des Gesamtpreises beim Grundversorger rügen. Damit solltest Du den Anfangspreis dann nicht akzeptiert haben. Theoretisch kannst Du dann auf 0 Euro kürzen. Nur meine Meinung.

Gruss eislud

 

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