@fiin
Der Grundversorger wird sich wohl nicht bei Yello wegen Deines Verbrauchs erkundigen.
Gib dem Grundversorger an, wie viel Du im letzten Jahr verbraucht hast, berechne Deine Abschlagszahlungen entsprechend und teile das Deinem Versorger mit.
Deinen bisherigen Widerspruch hast Du an Yello gerichtet. Deinem Grundversorger mußt Du einen neuen Widerspruch zukommen lassen.
Wie weit Du laut aktueller Rechtsprechung kürzen kannst, hängt davon ab, ob Du bereits Strom nach dem Grundversorgungsvertrag entnommen hast oder nicht.
Mit der Entnahme von Strom hast Du den aktuellen Preis akzeptiert. Demnach kannst Du auch nicht unter diesen Preis kürzen (laut aktueller Rechtsprechung BGH).
Hast Du noch nichts entnommen, gilt also Dein Yello-Sondervertrag noch, kannst Du vor Entnahme von Strom nach dem Grundversorgungsvertrag die Billigkeit des Gesamtpreises beim Grundversorger rügen. Damit solltest Du den Anfangspreis dann nicht akzeptiert haben. Theoretisch kannst Du dann auf 0 Euro kürzen. Nur meine Meinung.
Gruss eislud