Cremer
Abschlagzahlungen sind keine Rechnung
Danke, ist mir schon klar. Ich habe mit meiner Frage \"nur\" zu einem dreiseitigen hanebüchenen Schreiben der RWE Fragen gestellt.
Mir ist inzwischen aus den Briefen der RWE bekannt, dass die i.A. unterschreibenden Damen nicht wissen, was sie da aus Textbausteinen zusammenbasteln, aber vermutlich hoffen, damit bei ihren \"dummen\" Kunden Eindruck schinden wollen. Man zitiert fälschlicher Weise ein BGH Urteil vom 28.03.2007 mit der Behauptung, dass ich auf dieses in meinem vorhergeganenen Schreiben verwiesen hätte. Man zitiert das OLG Bremen mit der Behauptung, dass Gaslieferverträge generell gekündigt werden könnten.
Man zitiert den § 115 EnWG als Begründung dafür, dass alle Verträge gekündigt und durch einen Neuabschluss ersetzt werden müssten. Man zitiert fälschlicher Weise den § 20 GasGVV als Berechtigung für eine Kündigung.
Und dann natürlich auch die Feststellung, auf die sich meine Frage zu den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu Abschlagzahlungen.
Tröstend für mich sollte der gebetsmühlenartig wiederholte Hinweis sein, dass RWE davon überzeugt sei, dass deren Preise, für die Energie geliefert würde und die wir den Abschlagzahlungen zugrunde legen, angemessen im Sinne von § 315 BGB sind und dass man darauf hinweist, dass Preise verantwortungsbewusst und differenziert kalkuliert worden seien und damit begründet. Geschäftsunterlagen könne man im sich ständig weiterentwickelten Markt nicht zur Verfügung stellen, weil man Mitwettbewerbern keine internen Kalkulationsgrundlagen zur Verfügung stellen wolle.
Dies ist nur ein kleiner Auszug aus dem RWE-Schreiben, bei dem es mich -hoffentlich verständlicher Weise- juckt, darauf fundiert zu antworten.
Und hierfür würde mich jede fundierte Hilfe begeistern.