Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hab auch gleich eine Frage an euch.
Mein Stromversorger hat mir auf den BdE-Musterbrief geantwortet.
Stromtanfe unterliegen nicht der Billigkeitskontrolle nach
§ 315 BGB
Stromtarife unterliegen nicht der Billigkeitskontrolle
nach § 315 BGB ,BGH 28.3.2007, VIII ZR 144/06
Die jüngsten, zum Teil erheblichen Erhöhungen der Strompreise
hatten viele Verbraucher zum Anlass genommen, sich zur Wehr
zu setzen. Auf die Ratschlage selbsternannter Experten und
vieler Verbraucherschutzvereine hatten sie die Zahlung der
höheren Entgelte unter Hinweis auf § 315 BGB verweigert.
Nach § 315 BGB findet eine so genannte Billigkeitsprüfung
statt, wenn die Leistung von einer Partei einseitig bestimmt
werden soll. Diese Billigkeitsprüfung obliegt den Gerichten und
die Energiekonzerne wurden im Rahmen anhängiger Verfahren
zur Offenlegung ihrer Betriebskalkulationen aufgefordert.
Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass eine solche
Billigkeitsprüfung bei Strompreisen nicht möglich ist. Die
Vorschrift des § 315 BGB sei, so der BGH, weder unmittelbar
noch entsprechend auf Stromtarife anwendbar, weil die
Stromanbieter die Tarife in der Regel nicht einseitig bestimmten
und wegen der Liberalisierung des Strommarkts auch keine
Monopolstellung innehatten. Der Kunde kann m.a.W. den
Stromanbieter wechseln, wenn er mit der Preiserhöhung des
alten Anbieters nicht einverstanden ist und ist deshalb nicht auf
die gerichtliche Kontrolle der Preise angewiesen.
Verbraucher, die den anderslautenden Veröffentlichungen in
den Medien gefolgt sind und die hoheren Strompreise bislang
nicht gezahlt haben, sollten dies nach dieser
Grundsatzentscheidung schnellstens nachholen. Zwar ist dieses
Urteil nur für die Beteiligten rechtlich bindend, jedoch werden
viele untere Instanzen in diesem Sinne entscheiden und die
zahlungssäumigen Verbraucher verurteilen. Kunden, die bereits
mit erheblichen Beträgen im Rückstand sind, müssen zudem
damit rechnen, dass der Stromanbieter von seinem
Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht und den
Stromanschluss sperrt.
Frage: Hat mein Stromanbieter damit Recht?
Mit freundlichem Gruß
jk_wfd