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Autor Thema: OLG Celle gegen Landeskartellbehörde  (Gelesen 6254 mal)

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Offline RR-E-ft

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OLG Celle gegen Landeskartellbehörde
« am: 11. Januar 2008, 00:45:31 »
OLG Celle gegen Landeskartellbehörde

Erdgaskunden als Freiwild.

Offline nomos

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OLG Celle gegen Landeskartellbehörde
« Antwort #1 am: 11. Januar 2008, 11:08:11 »
siehe auch hier

\"Vielmehr sei von einem allgemeinen Angebotsmarkt aller Wärmeversorger auszugehen.\"

Es fehlen offensichtlich bei den Richtern die einfachsten Grundkenntnisse über wirtschaftliche Zusammenhänge. Wenn das nicht zur juristischen Ausbildung gehört, sollte man den notwendigen Sachverstand vor einem Urteil einholen und berücksichtigen?

Bei einem einheitlichen und funktionierenden Wärmemarkt müssten sich die Preise für die Wärmeenergieeinheiten auch einheitlich bilden. Dass ein einheitlich funktionierender Wärmemarkt nicht besteht ist schon an den gravierenden Preisunterschieden und an den künstlichen Preis- und sonstigen Bindungen  erkennbar.  Das sieht doch schon der berühmte Blinde mit dem Krückstock.  

Was macht jetzt die Landeskartellbehörde um nicht als Papiertiger dazustehen?

Offline RR-E-ft

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OLG Celle gegen Landeskartellbehörde
« Antwort #2 am: 11. Januar 2008, 17:12:29 »
@nomos

Die Kartellbehörde legt Rechtsbeschwerde zum Kartellsenat des BGH ein.

Dieser befasst sich in einer mündlichen Verhandlung am 08.03.2008 in dem Revisionsverfahren nach dem Gaspreis- Urteil des OLG Dresden (Enso) sowieso mit der Frage der marktbeherrschenden Stellung eines regionalen Gasversorgers.

Der Kartellsenat des OLG Dresden hatte einen einheitlichen Wärmemarkt zutreffend verneint und eine marktbeherrschende Stellung des Erdgaslieferanten angenommen, nicht anders der 7.Zivilsenat des OLG Karlsruhe.

Der Kartellsenat des BGH hatte unlängst schon eine Monopolstellung eines Stadtwerks als Fernwärmelieferant festgestellt.

Offline nomos

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OLG Celle gegen Landeskartellbehörde
« Antwort #3 am: 11. Januar 2008, 19:38:22 »
@RR-E-ft, dann nehme ich den \"Papiertiger\" zurück und hoffe mal, dass die Beschwerde Erfolg hat und das Urteil des OLG Celle vom BGH korrigiert wird. Die Unterschiede in der richterlichen Beurteilung der Heizgasmarktlage ist halt nicht gerade leicht verdauliche Kost.


PS: Was wurde eigentliche aus Ihrem Aufruf

Offline ktown

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OLG Celle gegen Landeskartellbehörde
« Antwort #4 am: 12. Januar 2008, 13:46:50 »
Also ich werde diese Gedankengänge bezüglich eines allgemeinen Angebotsmarkt aller Wärmeversorger nie verstehen.
Nach deren Gedankengang der Richter würde ja bedeuten, dass der Preis über die Neukunden geregelt wird......oder habt ihr alle mehrere Heizungsanlagen in euren Kellern und könnt nach belieben wechseln?
Mal abgesehen von den ganzen Mietern.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

 

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