@nomos
Die Kartellbehörde legt Rechtsbeschwerde zum Kartellsenat des BGH ein.
Dieser befasst sich in einer mündlichen Verhandlung am 08.03.2008 in dem Revisionsverfahren nach dem Gaspreis- Urteil des OLG Dresden (Enso) sowieso mit der Frage der marktbeherrschenden Stellung eines regionalen Gasversorgers.
Der Kartellsenat des OLG Dresden hatte einen einheitlichen Wärmemarkt zutreffend verneint und eine marktbeherrschende Stellung des Erdgaslieferanten angenommen, nicht anders der 7.Zivilsenat des OLG Karlsruhe.
Der Kartellsenat des BGH hatte unlängst schon eine Monopolstellung eines Stadtwerks als Fernwärmelieferant festgestellt.