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Autor Thema: Zahlung unter Vorbehalt ausreichend??  (Gelesen 4950 mal)

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Offline Micha123

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Zahlung unter Vorbehalt ausreichend??
« am: 26. März 2005, 09:51:49 »
Hallo,

folgendes Problem. Habe Jahresrechung entsprechend +2% gekürzt und die Abschläge ebenfalls auf max. 2%-erhöhung beschränkt. Jetzt kam die Mahnung, in welcher die fehlende Summe aus Abrechnung und Abschlag nachgefordert wird. Plus 2,50 EUR Gebühr.
Man (emb-Brandenburg) bietet mir an, die Rechnung komplett unter Vorbehalt zu zahlen. Dann wäre die Mahnung aus der Welt.
Aber dann hätte ich auch kein wirkliches Druckmittel mehr. Was also tun?
klage riskieren wegen 40 EUR? Oder wie sind Eure Erfahrungen?
Danke.

Micha123

Offline Cremer

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Zahlung unter Vorbehalt ausreichend??
« Antwort #1 am: 26. März 2005, 16:31:46 »
@Micha123


Das Thema hatten wir bereits mehrfach hier besprochen.

Vorraussetzung ist, dass Sie gemäß Musterbrief Widerspruch eingelegt haben !!
Sodann teilen Sie dem Versorger, der Rechnungsabteilung mit, sie möge sich mal mit den Kollegen aus der Vertrags-/Kundenabteilung in Verbindung setzen, um das interne Problem zu lösen.

Siehe auch unter gaspreie-runter.de unter \"Fragen und Antworten\"
MFG
Gerd Cremer
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Offline Micha123

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Zahlung unter Vorbehalt ausreichend??
« Antwort #2 am: 26. März 2005, 17:41:51 »
Hallo,

natürlich habe ich gem. Musterschreiben Widerspruch eingelegt (Anfang Dezember). Anfang Februar habe ich dann die Jahresabrechnung mit den dort vorhandenen zwei ! Erhöhungen entsprechend gekürzt (alter Prei plus 2%) gezahlt. Entsprechend wurde auch der Abschlage gekürzt gezahlt. Hierüber habe ich die emb per Brief mit sauber kalkulierter Tabellendarstellung informiert.
Dann kam die Mahnung. Die emb sagt nun, ist alles aus der Welt wenn wir die von Ihr geforderten Beträge voll unter Vorbehalt bezahlen. Bis zur Klärung der Sache. Aber hilft das wirklich? Oder sollte man weiter kürzen und es drauf ankommen lassen? Etwas Bange ist uns mangels Rechtsschutz ja scho, obhin es bisher nur um 40 Eur geht?
Danke

Micha123

Offline Cremer

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Zahlung unter Vorbehalt ausreichend??
« Antwort #3 am: 26. März 2005, 18:28:23 »
@ Micha123,

natürlich wollen die doch nur ihr Geld, man soll unter Vorbehalt zahlen. Am Ende des Jahres muss man dann als Kunde klagen, um sein zuviel gezahltes Geld zurück zu bekommen. Die rechtliche Ausgangssituation ist für uns Kunden somit schlechter.

Man hat mir die Einzugsermächtigung zurückgegeben, weil ich den Abschlag auf 241  statt wie \"gewünscht\" auf 258 € festgesetzt habe. Der Abschlag entspricht  dem Verbrauch 2004 hochgerechnet auf der Preisbasis Sept. 2004 plus 2%. Das wollten die nicht, da \"dies ist mit unserem Rechnungswesen nicht handhabbar\" und man kündigte mir den Energieclub (zusätzliche 10% Rabatt auf den Arbeitspreis) rechtswidrig, rückwirkend, fristlos.  Daraufhin habe ich online Banking einen Dauerauftrag von 235 € eingestellt. Mahnung kam, geantwortet mit dem Hinweis auf die Kundenabteilung. Abwarten!

Sollte eine Androhung der Sperrung erfolgen, so wird eine Frist gesetzt, bis wann die Stadtwerke diese zurücknehmen, anderenfalls führt dies unweigerlich zu einem Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft.
MFG
Gerd Cremer
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