Energiepreis-Protest > Stadtwerke Schwetzingen

Sperrandrohung nach 1x Kürzen von EUR 24,00

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energiegnom:
Siehe auch Thread im Stadtordner: Es wird Zeit etwas zu tun

Nachdem ich jetzt erst 1x gekürzt habe, dies auch angekündigt und auf der Überweiung vermerkt, flattert mir doch heute ein Briefchen der Stadtwerke ins Haus mit 2 Mahnungen (incl. Mahngebühr) sowie Zitat:

\"Sollte der fällige Betrag nicht innerhalb der nächsten Tage eingegangen sein, zwingen Sie uns, vier Wochen nach Zugang der Mahnungen gemäß den Allgem. Bed. (Strom-/Gas-GVV, AVB Wasser, AVB Fernwärme sowie die NAV/NDAV) die Versorgung einzustellen. Hierbei würden weitere Kosten ...\"

Ist doch der Hammer - gleich nach der ersten Kürzung von ca. 24,00 EUR.

OK. Ich sehe das Schreiben doch als Sperrandrohung und werde nun das Musterschreiben, die ganzen Urteile als Anhang etc. sowie Kopien an den BdE und die Kartellbehörde senden. Ebenso das Schreiben ans Amtsgericht. Alles per Einschreiben/Rück ... Korrekt?

Eine Unwissenheit habe ich aber noch. Kann ich als Mieter ein Haus- / Grundstücksverbot aussprechen???

Danke & Grüße
energiegnom

nomos:

--- Zitat ---Original von energiegnom
Nachdem ich jetzt erst 1x gekürzt habe, dies auch angekündigt und auf der Überweiung vermerkt, flattert mir doch heute ein Briefchen der Stadtwerke ins Haus mit 2 Mahnungen (incl. Mahngebühr) sowie Zitat:

\"Sollte der fällige Betrag nicht innerhalb der nächsten Tage eingegangen sein, zwingen Sie uns, vier Wochen nach Zugang der Mahnungen gemäß den Allgem. Bed. (Strom-/Gas-GVV, AVB Wasser, AVB Fernwärme sowie die NAV/NDAV) die Versorgung einzustellen. Hierbei würden weitere Kosten ...\"
Ist doch der Hammer - gleich nach der ersten Kürzung von ca. 24,00 EUR.
energiegnom
--- Ende Zitat ---
Das ist leider keine Ausnahme mehr: siehe z.B.  hier

...  und so schnell schießen die Preußen nicht; sprich so schnell geht das nicht mit der Einstellung der Versorgung. Die Kürzung zwingt den Versorger zu gar nichts. Mit einer einstweiligen Verfügung wird der Versorger gegebenenfalls gezwungen die Sperrung zu lassen. ;) [/list]

energiegnom:
Hallo nomos,

danke für die Antwort.
Wahrscheinlich sind die Schreiben auch nur machinell, automatisch verschickt.
Trotzdem ärgert es mich, weil sich jeder an Gesetze und Anordnungen zu halten hat. Dies gilt auch dem Versorger - ergo hätte er dies zu unterlassen. Einschüchterungen solcher Art scheinen jedoch gut zu wirken, sonst konnte man sich ja das Geld und die Mühen sparen.

Weiß jemand vielleicht noch Rat bzgl des Hausrechts bei uns als Mieter?

Grüße

bjo:

--- Zitat ---Original von energiegnom
Hallo nomos,
Weiß jemand vielleicht noch Rat bzgl des Hausrechts bei uns als Mieter?

Grüße
--- Ende Zitat ---

wo befindet sich der Zähler um den es geht?
Ist der Zähler in deinen Räumlichkeiten gilt Hausrecht und du kannst Hausverbot erteilen!

Für das ganze Haus frag doch deinen Vermieter, vielleicht zieht er ja mit!

Bei Stadtwerken sitzt der Chef doch zumeist in der selben Stadt d. h. ein
schöner scharfer Lesebrief in dem steht \" H. xyz als Vorstand unserer Stadtwerke verstößt wissendlich gegen geltendes Recht dürfte wirken!

energiegnom:
Der Zähler befindet sich im Keller des Lofts (alleinstehendes Gebäude) in dem unsere Miet-Räume sind. Wir sind in diesem Gebäude auch alleine und haben damals in jenem Loft-Keller sogar die Gasheizung und Gaszähler/Leitung auf eigene Kosten installieren lassen (wobei lt. Mietvertrag die Sache in den Besitz des Mieters übergeht)

Inwiefern im Vorhauskeller, durch das unsere Gasleitung geht, Sperrventile sind, müsste ich nachsehen. Ebenso wo die Gasleitung auf das Grundstück geht (also im Vorhaus).

Da wir alleine mit Gas heizen, weiß ich nicht, ob der Versorger uns auf dem Gehsteig schon den Hahn zudrehen kann - aber soweit sollte es ja nicht kommen.

Frage war ja nur wegen der Formulierung im Musterschreiben.

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