Möglicherweise gab es hier schon mal einen Thread, den ich vielleicht überlesen habe/n könnte, dann mögt Ihr mir das bitte verzeihen. *kn*
Ich bin der Meinung, dass solches Thema in „Grundsatzfragen“ gehört; vielleicht aber auch in „Widerstand/Protest“ ?? Dann bitte verschieben – danke Evitel :-)
Mahnbescheid rechtens oder nicht?
Es geht nicht um mich. m.W. wurden den Preisen + Erhöhungen widersprochen – Billigkeitseinrede. Vor Jahresende Terminsetzung zur Zahlung mit „Rabattangebot, dass „Mahnkosten und Gebühren“ erlassen werden, falls die Rückbehaltszahlungen überwiesen werden“ (sinngemäß) ;-)

Wenn ein Verbraucher den Preisen sowie den Preiserhöhungen widersprochen hat (wahrscheinlich Tarifkunde), und dieser Verbraucher einen Mahnbescheid bekommt, muss/sollte er gegen den Mahnbescheid Widerspruch beim Mahngericht einlegen - das ist klar.
Ich bin der Meinung - also kein Jurist - dass ein Mahnbescheid rechtswidrig ist, weil strittige Preise usw.
Meine Fragen:
Wäre es klug oder macht es Sinn oder hätte es Erfolg, dass der Verbraucher bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet wegen Betrugsversuch?
Denn es muss ja vermutet werden, dass hier eine unberechtigte Forderung eingetrieben werden soll! Oder seh ich das falsch?
Denn bei Strittigkeit der Preise ist m.E. keinerlei Zahlung fällig bis zur Offenlegung der Kalkulation. (Hierzu teile ich mit, dass der Verbraucher sogar 2% auf die alten Preise zuzahlt, also MEHR als korrekt, wie ich finde – ich tu das nicht)
(Vielleicht will der Versorgers nur ein Exempel statuieren?
Bspw. um (auch andere) Verbraucher desselben Versorgers einzuschüchtern?
Sollte nun die Information wegen des Mahnbescheids an das
Landeskartellamt München gesandt werden? Oder ist für solchen Fall das Bundeskartellamt zuständig? Es geht um ein Stadtwerk in Bayern, welches mit/aus der Wertschöpfung verschiedene Nebenbetriebe wie z.B. Stadtbus, Bäder – und wer-weiß-was-noch - finanziert.Wenn klar ist, welches Kartellamt zuständig ist, sollte dann der gesamte Schriftverkehr dorthin gesandt werden – zwecks Prüfung?
Was ist diesbezüglich noch oder überhaupt zu beachten?
Danke – wie immer – herzlichst
e-Stromer