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Autor Thema: schneller Erfolg bei Stadtwerken Ansbach  (Gelesen 8399 mal)

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Offline clemeiser

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schneller Erfolg bei Stadtwerken Ansbach
« am: 24. März 2005, 01:56:23 »
Hallo zusammen,

kurz meine Aktivitäten geschildert :

Einspruch mit Musterschreiben per Einschreiben( Gas ). Absolut wichtig , denn ich bekam Wochen später ein Mahnschreiben , da ich mir per Rücküberweisung den zuviel abgebuchten Betrag zurückholte.
Die Stadtwerke wollten also den Betrag x und zusätzlich die Rücklast-Schriftgebühr  einfordern.
Ich habe daraufhin Kontakt mit denen aufgenommen und siehe da, das Einschreiben war nicht auffindbar. Gut, daß ich noch die Quittung hatte.
Ich war aber so frei und habe denen das Einschreiben dann gefaxt.
Tage später endlich das Antwortschreiben, 2 Seiten ohne besonderen Inhalt mit Erklärung wieso wir immer noch zu den preiswerten gehören und so weiter...
Aus dem Schreiben geht keine Forderung , Drohung oder sonstiges hervor. Habe daraufhin dort angerufen , weil ja noch die Mahnung ausstand.
Ergebnis: Mahnbescheid bis auf weiteres aufgehoben, bis man durch ein gerichtliches Urteil oder Musterprozess etwas in der Hand hat. Meine Einzugsermächtigung bleibt weiter bestehen.

Nun, ich muß sagen , die Leute dort waren freundlich, hatte sogar den Eindruck , als wolle man mich unterstützen !?... :D

Übrigens, die Mahnschreiben werden automatisch ausgelöst und die verschiedenen Abteilungen dort bekommen das natürlich nicht mit.
Die Erhöhung der Gaspreise am 1.10.04 lag bei ca. 5%.

Ich möchte an dieser Stelle allen Mut machen und werde meine Aktivitäten bei nächster Gelegenheit auch in der Nachbarschaft vorstellen. Sollen schließlich alle von profitieren..... :lol:  
 :lol:

mfg

Offline clemeiser

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schneller Erfolg bei Stadtwerken Ansbach
« Antwort #1 am: 08. Juni 2005, 00:49:58 »
Hallo zusammen,

nach den diversen Urteilen habe ich den Stadtwerken die 2% aus meinem ersten Schreiben nicht mehr zugebilligt und diese zurückgenommen. Zusätzlich habe ich der Stromerhöhung zum 1.1.05 widersprochen ,natürlich auch ohne 2% .

Hier das inhaltslose Schreiben der SW als Reaktion in Stichpunkten.Zitat:

...Nicht unerwähnt lassen möchten wir aber auch, dass es im Bereich der Strompreise keine rechtliche Grundlage für Kunden gibt, sich darauf zu berufen , dass die Erhöhung des Strompreises unbillig ist.
§315BGB ist im Fall der Erhöhung der Strompreise unserer Meinung nach nicht einschlägig.
Seit der Liberalisierung des Strommarktes ist jeder Kunde in der Auswahl des Stromlieferanten frei. Er muß den Strompreis also nicht mehr hinnehmen , da es nun andere Alternative Anbieter gibt.
Unabhängig davon, dass §315 BGB im Strombereich nicht anwendbar ist, möchten wir noch betonen, dass unsere Preise keinesfalls unangemessen sind.
Wir möchten betonen,dass die Strompreisanpassung durch die Regierung von Mittelfranken ...genehmigt worden ist.
Nach einem Urteil des BGH vom 2.10.1991 ist eine Preisbestimmung durch das Gasversorgungsunternehmen billig im Sinne von§ 315 anzusehen, wenn das verlangte Entgelt im Rahmen des Marktüblichen liegt und dem entspricht, was regelmäßig als Preis für eine vergleichbare Leistung verlangt wird.Demnach ist die Marktüblichkeit der Preise der entscheidende Maßstab für die Billigkeit der Ermessensausübung.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie erinnern, daß aus der Jahresverbrauchsabrechnung 2004 noch eine Restforderung von xxx besteht. Diese Restforderung haben wir für ein Mahnverfahren aus Kulanz bis 30.6.2005 ausgesetzt.

Zitat Ende.

Sehr interessant ist , daß unser aller  Oberbügermeister Vorsitzender des Aufsichtsrates ist. Ob der von dem Schriftverkehr seiner SW unterrichtet ist? Ich meine , über die ganzen Unwahrheiten?

Nun habe ich im Internet recherchiert:

Und hier die Wahrheit über unseren Oberbürgermeister :

Die Gas- und Strompreise sind seit dem Verkauf von 40% der Stadtwerke an den Stromkonzern Thüga erheblich gestiegen.

Anbieter: Thüga AG

Stromverkauf seit/ Gegründet: wurde 1867 als Thüringer Gasgesellschaft in Gotha gegründet, betreibt acht Gas- und Strombetriebe,
ist überwiegend als Minderheitsgesellschafter an 126 Unternehmen,
davon 104 Energieversorger im Endkundengeschäft.

 
Beteiligungen des Unternehmens: (Stand März 2003)
Stadtwerke Ansbach GmbH,Ansbach 40,0 %

Im Geschäftsbericht der Thüga tauchen viele Namen auf, viele OB´s aus unterschiedlichsten Städten. Und wer sitzt da im Beirat der Thüga?
Unser Oberbürgermeister, und wer ist Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stadtwerke ? Die Antwort darf sich jeder selber geben.

Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt....

Offline RR-E-ft

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schneller Erfolg bei Stadtwerken Ansbach
« Antwort #2 am: 08. Juni 2005, 19:44:48 »
@Clemeiser

Das Verhalten Ihres Versorgers in Bezug auf die ausstehenden Beträge ist nicht zu beanstanden, wenn nur alle so verfahren würden.

Windig und falsch sind jedoch die juristischen Aussagen:

Entweder der Versorger hat keine eigene Rechtsabteilung oder diese ist ihren Namen nicht wert.

Die zitierten Entscheidungen werden vollkommen sinnverkehrt wiedergegeben. Das ist nicht nur unredlich, sondern vollkommen inakzeptabel.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass man falsche Rechtsauffassungen von Dritten \"bezogen\" hat:

Das BGH- Urteil vom 02.10.1991 betrifft Strompreise.

In dieser Entscheidung BGH,  NJW - RR 1992, 183 geht es gerade darum, dass nicht lediglich auf die Marktüblichkeit abgestellt werden kann, sondern dem besonderen Erfordernis des § 1 EnWG Rechnung getragen werden muss, weshalb mit den Preisen nur Kosten abzudecken sind und ein angemessener Gewinn zu erzielen ist. Anders als in anderen Wirtzschaftsbereichen trete die Gewinnmaximierung in den Hintergrund.


Unzutreffend ist zudem die Aussage zur Unanwendbarkeit der Billigkeitskontrolle auf einseitige Strompreiserhöhungen, hierzu nurUrteil des  LG Potsdam RdE 2004, S. 304.

Da sollte man den Versorger noch einmal ganz deutlich darauf hinweisen.

Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass bewusst versucht wird, Kunden über die Rechtslage zu täuschen, um eine Zahlung zu bewirken.....

Dies muss auch dringend im Interesse des Unternehmens liegen, weil man es sonst leicht mit einer anderen Qualität der Auseinandersetzung zu tun bekommen kann.


Thüga gehört seit 2003 zur E.ON Ruhrgas AG:


http://www.thuega.de/index.php?id=83


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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schneller Erfolg bei Stadtwerken Ansbach
« Antwort #3 am: 09. Juni 2005, 16:02:07 »
hallo Clemeiser,

ich rate Ihnen mal eine Stadtratsitzung beizuwohnen. Ich tue dies bei uns in Bad Kreuznach regelmäßig und lasse keine mehr aus.

Der TOP 1 einer solchen Stadtratsitzung ist meistens eine Bürgerfragestunde. Bürger können die Stadträte oder den OB fragen.

Da habe ich auch unseren Oberbürgermeister gefragt, ob die Preise und die Gewinne mit 11%  billig sind. Es gehen aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages aus den Stadtwerken ( in 2003 waren dies 3,6 mio Euro) Beträge in eine Holding die zu 100% der Stadt gehört. Daraus werden defizitäre Subbetriebe (Bäder, Parkhausverwaltung, Kurmittelproduktion, etc) bezuschusst.

Werbewirksam war das mit der Presse schon!! Wir haben Dukaten (Kinderbonbons) wie Kamellen beim Fassnachtsumzug in den Stadtratsaal geworfen und auf den Tischen der Stadträte verteilt. Die waren vollkommen überrascht, wußten zuerst garnicht was da abgeht. Der OB war für 5 Minuten vollkommen perplex.

Fragen Sie mal nach (hohe Gewinne machen die SW bestimmt auch) wo die hingehen. Im Haushaltsplan (meistens auch im Internet veröffentlicht) sieht man das, was über Quersubventionierung alles gefördert wird. Die Stadtwerke ist der Dukatenesel der Stadt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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schneller Erfolg bei Stadtwerken Ansbach
« Antwort #4 am: 09. Juni 2005, 16:20:48 »
@Cremer

Der \"Goldesel\" arbeitet ja nicht für die Kommune allein, sondern auch für die privatwirtschaftlichen Gesellschafter so wie vorliegend 40 % E.ON- Ruhrgas- Tochter Thüga.

Wenn nun E.ON Ruhrgas auch noch Vorlieferant sein sollte, dann wurde bei den Lieferpreisen an das Stadtwerk ebenso schon einmal abkassiert.

Das von E.ON Ruhrgas verteilte Erdgas stammt u. a. von der russischen Gazprom. An dieser wiederum beteiligt E.ON Ruhrgas.

Damit hat ein und der selbe Energiekonzern auf mehreren Wertschöpfungsstufen mitkassiert.

Der Stadtwerkekunde kann dies natürlich nicht erkennen.

Denn an seinem Stadtwerk weht ja gar keine E.ON Fahne, die anzeigt, wo die Gelder hinfließen.

Selbst Thüga klingt ja auch noch halbwegs unverdächtig.

Im Gegensatz zu anderen business units des E.ON- Konzerns ist von einer Umbennung der Thüga noch nichts bekannt geworden.

Möglicherweise wissen viele Kommunalpolitiker noch nicht einmal, wer da mittelbar als Mitgesellschafter der Stadtwerke mit am Tisch sitzt.

Das soll wohl auch so bleiben.


 
Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Cremer

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schneller Erfolg bei Stadtwerken Ansbach
« Antwort #5 am: 14. Juni 2005, 07:38:57 »
@ Fricke,

ich kann dem nur beipflichten.

Auf meinen Briefan die Fraktionsvorsitzenden der Parteien im Stadtrat hat einer der kleinen  geantwortet, ich würde die Zusammenhänge nicht erkennen!!!

49% Anteile der Stadtwerke Kreuznach wurden 1995 für 80 Mio DM an RWE und Saargas (je 24,5%) verkauft. Damit auch die Kunden, was der Stadtrat nicht wahrhaben will.

Auch Firmen schöpfen kräftig mit ab!!!
Es wurde die Kreuznacher Sonnenpark Betriebs GmbH&CO KG gegründet.
 Anteil Stadtwerke 35%
Anteil Pfalzsolar 15%
Anteil Bürgerfiond 50%

Pfalzsolar ist ein Jointventure von 50% Pfalzwerke und 50% RWE Schott Solar.
Diese ist Hersteller der Solarzellen.

Übrigens, die Stadtwerke Kreuznach vertreten die Auffassung, dass aufgrund meines Briefes sie nicht der Meinung sind, dass nach dem EEG § 14 eine Spitzabrechnung bis zum Endkunden erfolgen muss, \"es würde so nicht im Gesetz stehen\". Außerdem würden sie bei ihrem Tarifantrag an das Wirtschaftsministerium diese Berechnung, also die Spitz-Abrechnung aus dem Vorjahreszeitraum, mit einfließen lassen.
Kann ich so nicht nachvollziehen und glauben. Werde das Wirtschaftministerium anfragen.
MFG
Gerd Cremer
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