Hallo zusammen,
nach den diversen Urteilen habe ich den Stadtwerken die 2% aus meinem ersten Schreiben nicht mehr zugebilligt und diese zurückgenommen. Zusätzlich habe ich der Stromerhöhung zum 1.1.05 widersprochen ,natürlich auch ohne 2% .
Hier das inhaltslose Schreiben der SW als Reaktion in Stichpunkten.Zitat:
...Nicht unerwähnt lassen möchten wir aber auch, dass es im Bereich der Strompreise keine rechtliche Grundlage für Kunden gibt, sich darauf zu berufen , dass die Erhöhung des Strompreises unbillig ist.
§315BGB ist im Fall der Erhöhung der Strompreise unserer Meinung nach nicht einschlägig.
Seit der Liberalisierung des Strommarktes ist jeder Kunde in der Auswahl des Stromlieferanten frei. Er muß den Strompreis also nicht mehr hinnehmen , da es nun andere Alternative Anbieter gibt.
Unabhängig davon, dass §315 BGB im Strombereich nicht anwendbar ist, möchten wir noch betonen, dass unsere Preise keinesfalls unangemessen sind.
Wir möchten betonen,dass die Strompreisanpassung durch die Regierung von Mittelfranken ...genehmigt worden ist.
Nach einem Urteil des BGH vom 2.10.1991 ist eine Preisbestimmung durch das Gasversorgungsunternehmen billig im Sinne von§ 315 anzusehen, wenn das verlangte Entgelt im Rahmen des Marktüblichen liegt und dem entspricht, was regelmäßig als Preis für eine vergleichbare Leistung verlangt wird.Demnach ist die Marktüblichkeit der Preise der entscheidende Maßstab für die Billigkeit der Ermessensausübung.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie erinnern, daß aus der Jahresverbrauchsabrechnung 2004 noch eine Restforderung von xxx besteht. Diese Restforderung haben wir für ein Mahnverfahren aus Kulanz bis 30.6.2005 ausgesetzt.
Zitat Ende.
Sehr interessant ist , daß unser aller Oberbügermeister Vorsitzender des Aufsichtsrates ist. Ob der von dem Schriftverkehr seiner SW unterrichtet ist? Ich meine , über die ganzen Unwahrheiten?
Nun habe ich im Internet recherchiert:
Und hier die Wahrheit über unseren Oberbürgermeister :
Die Gas- und Strompreise sind seit dem Verkauf von 40% der Stadtwerke an den Stromkonzern Thüga erheblich gestiegen.
Anbieter: Thüga AG
Stromverkauf seit/ Gegründet: wurde 1867 als Thüringer Gasgesellschaft in Gotha gegründet, betreibt acht Gas- und Strombetriebe,
ist überwiegend als Minderheitsgesellschafter an 126 Unternehmen,
davon 104 Energieversorger im Endkundengeschäft.
Beteiligungen des Unternehmens: (Stand März 2003)
Stadtwerke Ansbach GmbH,Ansbach 40,0 %
Im Geschäftsbericht der Thüga tauchen viele Namen auf, viele OB´s aus unterschiedlichsten Städten. Und wer sitzt da im Beirat der Thüga?
Unser Oberbürgermeister, und wer ist Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stadtwerke ? Die Antwort darf sich jeder selber geben.
Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt....