Energiepreis-Protest > eins energie in sachsen
Landgericht Chemnitz Verhandlungstag 22.01.2008
RR-E-ft:
Beim Landgericht Chemnitz soll das Verfahren (von VZ organisierte Sammelklage) am 22.01.2008 weitergehen, wie Herr Kollege Dr. Feuring (PATT Rechtsanwälte, Chmenitz) mitteilt.
Mit Rücksicht darauf beantragte er auch Terminsaufhebung bezüglich laufender Verfahren (Zahlungsklage Versorger) an Amtsgerichten, zudem Verweisung an das Landgericht wegen ausschließlicher Zuständigkeit gem. §§ 102, 108 EnWG (nachdem Kunde Widerklage auf Feststellung der Unwirksamkeit aller verweigerten einseitigen Preisneufestsetzungen seit September 2004 beantragt hatte).
Die Beteiligten erwartet weiter Spannung.
Den Verbrauchern wünscht man Erfolg.
RR-E-ft:
Wegen Erkrankung einer Beisitzerin der kammer wurde der Verhandlungstermin am 22.01.2008 aufgehoben.
Neuer Verhandlungstermin soll am 08.04.2008 sein.
jbxc:
Es stellt sich die Frage:
Kann oder will hier Keiner eine Entscheidung treffen .
Es sind nun bald 3 Jahre vergangen seit dem die Klage läuft und bis jetzt ist noch nichts dabei herausgekommen.
mfg
jbxc
Zasche:
Sammelverfahren gegen Erdgas Südsachsen vom 08.April 2008:
Ich war anwesend und habe mir als Nichtjurist nachfolgende Aussagen des
Gerichtes notiert.
1. Der Marktbegriff wird sehr weitgehend definiert und damit hat der Beklagte
auch keine marktbeherrschende Stellung inne.
2. Das Gericht ist nach wie vor der Auffassung,dass die Kläger keine
Sondervertragskunden sind - begründet u.a. durch einheitliche Vertrag-
bedingungen.
3. Daraus ergibt sich ein Preisbestimmungsrecht
4. Das Gericht sieht in den Darlegungen des Beklagten zur Preiserhöhung
wegen höherer Preise der Vorlieferanten eine stärkere Argumentation
als die der Kläger, so dass in ein Beweisverfahren nicht eingetreten wird.
5. Um die Preiserhöhung vom April 2008 wird vom Kläger die Klage
erweitert.
Die Urteilsverkündung ist auf den 13.Mai 2008 festgelegt.
Nicht geprüft wurde und wird die gesellschaftsrechtliche Verknüpfung der Beklagten
mit den drei Vorlieferanten. Auf Anfrage an die Frau Dittrich von VZ Leipzig
fehlt die finanzielle Basis für ein Gutachten.
Denn dass die Gewinne auf die Vorlieferanten verschoben werden, ist
allen klar, aber beweisen muss man es können.
Mit freundlichen Grüßen
Zasche aus dem Vogtland
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Zasche
Nicht geprüft wurde und wird die gesellschaftsrechtliche Verknüpfung der Beklagten mit den drei Vorlieferanten. [...]
Denn dass die Gewinne auf die Vorlieferanten verschoben werden, ist allen klar, aber beweisen muss man es können.
--- Ende Zitat ---
Ein solcher Beweis ist doch grundsätzlich unmöglich von der Verbraucherseite zu führen.
Die Geschäftsbeziehungen der Tochterunternehmen eines Konzerns untereinander werden doch komplett geheim gehalten.
Aus den Geschäftsberichten der EnBW AG ist bspw. zu entnehmen, dass das Vorstandsmitglied Pierre Lederer zugleich auch die Geschäftstätigkeit des Weiterverteilers GVS und Endverteilers EnBW Gas GmbH überwacht und dass die GmbH\'s nach §264 HGB keinen eigenen Geschäftsbericht verfassen müssen - das war\'s dann aber schon. Ohne Recherchen mit fortgeschrittenen geheimdienstlichen Methoden ist an keinerlei verwertbare Informationen zu kommen.
Verbraucher können also nur behaupten, dass die Vorlieferanten die Preise hochtreiben. Wenn dann das Gericht vom Versorger keine substantiierte Widerlegung verlangt, dann ist es für die Energie AGs kinderleicht, ihre Endverteiler als juristische Stoßdämpfer gegen ihre Kunden - pardon - Opfer zu missbrauchen.
Die endverteilende GmbH kann immer so organisiert werden, dass sie tatsächlich bettelarm ist - oder dies durch Vorlage entsprechender Verträge zumindest glaubhaft machen kann.
Auch Verträgen zwischen den Konzerntöchtern \"mit Eingangsstempel und Unterschrift\", die dem Gericht vorgelegt werden, stehe ich äußerst misstraurisch gegenüber. Wie soll denn ein vorsetzlicher Prozeßbetrug durch Vorlage fingierter Verträge auffliegen und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen?
Immerhin geht es hier im Ergebnis doch um mehrstellige Milliardenbeträge. Sollte dies nicht genügen, um auch ein kleines bisschen krimineller Energie freizusetzen?
Gruss,
ESG-Rebell.
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