Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kundenrechte?  (Gelesen 5772 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Neckarsurfer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 26
  • Karma: +0/-0
Kundenrechte?
« am: 23. März 2005, 14:54:59 »
Kundenrechte?
Über was müssen die Stadtwerke Tübingen mir eigentlich Auskunft geben?

Habe ich das Recht das Eichprotokoll meines Zählers einzusehen?

Kann ich alle Geschäftsberichte seit dem ich Kunde bin einsehen, oder nur über einen gewissen Zeitraum?

Ich hatte auch nach den Tarifen der letzten Jahre gefragt, weil ich wissen will, warum ich mehrmals in andere Tarife eingestuft worden bin, obwohl mein Verbrauch sehr konstant bei 38800 kWh/a liegt. Als antwort kam: \"Die Tarife ... können Sie den jeweiligen Veröffentlichungen in der örtlichen Presse oder auch den ihnen vorliegenden Rechnungen entnehmen.\" Toll - auf meinen Rechnungen steht nicht drauf, warum ich in einen anderen Tarif eingestuft worden bin. Im Archiv der örtlichen Zeitung komme ich ohne das Datum der Veröffentlichung nicht weiter, weil Veröffentlichungen Anzeigen sind und deshalb nicht gesondert im Stichwortarchiv archiviert werden.
Kann ich von den Stadtwerken verlangen, dass sie mir das Datum der jeweiligen Veröffentlichungen nennen? Über welchen zurückliegenden Zeitraum?

Wie verhält sich das bei der Rechnung? Bis jetzt habe ich auf meine Fragen dazu nur nichtssagende antworten bekommen. Weder die Frage wie die Rundungen vorgenommen werden, noch wie eigentlich die Einstufung in den jeweiligen Tarif genau berechnet wird. Momentan ist die Rechnung nicht nachvollziehbar. Muss ich die Rechnung überhaupt zahlen, solange ich keine Auskunft bekomme? Wenn man nachrechnet weichen die Ergebnisse immer um ein paar Cent ab!

Mit freundlichen Grüßen,
Jens Eichhorst

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Kundenrechte?
« Antwort #1 am: 23. März 2005, 16:23:44 »
@ neckarsurfer,

Eichprotokoll glaube ich nicht

Geschäftsbericht gibt es in Papierform oder im Internet (wie bei uns)

Über die Tarife müßten/sollten die Auskunft geben/können. es gibt doch Preis/Tarifblätter, meisetens auch im Internet (wie bei uns)

Ich schlage vor ca. 50% der Rechnung zu zahlen, Rest erst nach Vorlage der fehlenden Unterlagen (Tarifeinstufung, Tarifänderungen etc.), Ihr Anliegen schriftlich per Einschreiben an die Stadtwerke.

Die machen sich das sehr einfach, bzw. wollen wahrscheinlich nicht. Motto \"Was stellt denn da für ein Kund blöde Fragen\"
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kundenrechte?
« Antwort #2 am: 23. März 2005, 19:14:26 »
@Neckarsurfer

Sie können die Rechnung nicht beliebig kürzen, sondern allenfalls gegen die Preise insgesamt die Unbilligkeit einwenden mit Verweis auf die Darlegungs- und Beweislast des Versorgers für die Billigkeit der geforderten Preise gem. Urteil des BGH vom 05.02.2003 - VIII ZR 111/02 und auf die vollkommene Unverbindlichkeit der Forderung gem. Urteil des BGH vom 30.04.2003 - VIII ZR 278/02 und 279/02, wobei der Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB den § 30 AVBV durchbricht.

Vorsorglich fahnden Sie nach Gasversorgern, die günstigere Tarife als Ihr Versorger anbieten.

Sie können darauf verweisen, dass Tarifänderungen frühestens mit der öffentlichen Beknntmachung gem. § 4 Abs. 2 AVBV wirksam werden und diese öffentliche Bekanntmachung bestreiten.

Dann muss Ihnen Ihr Versorger diese nachweisen und also Ablichtungen von den in der Presse veröffentlichten Anzeigen vorlegen.

Natürlich müsste Ihr Versorger auch plausible Erklärungen für Tarifumstellungen haben.

Geschäftsberichte gibt es auf Nachfrage, oft auch im Internet.

Wenn Sie die Ordnungsgemäßheit der Messeinrichtung anzweifeln wollen, müssen Sie § 19 AVBV beachten.

Hier geht es bisher nicht ohne Grund um die Billigkeit der Preiserhöhungen.

Zu diesen kann der Versorger nicht auf die Preiserhöhungen anderer Versorger verweisen, da diese ganz andere Vorlieferanten und  Bezugskonditionen etc. pp. haben (hierdurch ja angeblich die weite Spreizung der Preise bis 38 % zu einem bestimmten Stichtag) und deshalb von den Kostensteigerungen bei einem Versorger nicht auf Kostensteigerungen bei einem anderen Versorger geschlossen werden kann.

Schließlich stehen die Unternehmen ja nach eigenen Angaben auch angeblich im Wettbewerb und können deshalb wegen der Geheimhaltung gar nicht wissen, was beim Nachbarn \"läuft\", vgl. nur Stadtwerke Hameln und Bad Pyrmont.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Neckarsurfer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 26
  • Karma: +0/-0
Kundenrechte?
« Antwort #3 am: 24. März 2005, 12:21:06 »
Hallo zusammen,

danke für die schnelle Antwort.

Einen billigeren Versorger zu finden ist nicht schwer. Alle Versorger rund um die Stadtwerke Tübingen sind billiger!
Und das obwohl die Versorgungsstruktur der anderen Versorger schlechter ist (weniger Abnehmer, längere Versorgungsleitung, größere Fläche, mehr Berge und schlechtere Finanzlage der Städte! ).
Tübingen ist eine Hochpreisinsel im Meer der Energieversorger. 8 km weiter würde ich mein Gas um bis zu 28% billiger bekommen, muss wohl ein Tiefseegraben sein.:D :)  :? :| :(  :x  :evil:  :twisted: :!:

Das Eichamt hat mir bereits bestätigt, dass alles rechtens ist. Im übrigen kostenlos, da ich keine Kontrolle beantragt habe, sondern nur meine Zweifel an der Richtigkeit geäußert habe. Das hat dem Eichamt für eine persönliche Kontrolle ausgereicht. Leider dürfen die mir keine genauen Zahlen nennen, das kann nur der Versorger. Als PhyTA interessiert mich sowas, vor allem die Eichkurve.

Gruß,
Jens

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz