Hallo,
ich bin auch ein Newbi im Flüssiggasgeschäft. Letzte Woche habe ich auch einen Vertrag bei Westfalengas unterschrieben. Ich will das Haus vermieten und mir schien die Lösung mit dem Zähler gar nicht so schlecht zu sein. So muss ich nicht ständig den Füllstand meines Tanks und die Gaspreise im Auge haben, um den richtigen Zeitpunkt zum Befüllen zu bestimmen.
Ich habe mich auch ein bisschen informiert, wobei man ja auch irgendwann mal eine Entscheidung treffen muss. Die Heizung ist ja nicht das einzige, was bei der (Kern-)Sanierung in dem Altbau gemacht werden muss.
Na ja, wie auch immer. Das Modell von Westfalen fand ich gar nicht so schlecht (ich weiß, hier gibt\'s jede Menge gegenteilige Meinungen, aber nehmt das bitte mal so hin). Allerdings wolle ich eine Kaufoption haben, damit bei einer evtl. Kündigung nach der ersten Vertragslaufzeit (2 J.) dann der Preis nicht erst verhandelt werden muss.
Als Preis wurden 2000 € für einen 2700 l Tank angesetzt. Zusammen mit der Installation (die ja auch von Westfalen übernommen wird, bzw. pauschal für 500 €) dürfte das doch ein realer Preis sein - oder? Allerdings steht diese Vereinbarung nicht in dem
Vertrag drin, sondern nur in dem
Auftrag. Ist das dann überhaupt wirksam?
Weiterhin wurde meine Kopie von dem Vertrag gar nicht unterschrieben und ich muss gestehen, dass mir zwei Klauseln in dem Vertrag auch gar nicht gefallen. Ich weiß - wer lesen kann ist klar im Vorteil und ich bin ja selbst Schuld, wenn ich die Verträge zwischen Tür und Angel auf der Baustelle unterschreibe und nur überfliege. Allerdings habe ich noch 1,5 Wochen Widerufsrecht als Druckmittel im Ärmel.
Es würde mich daher interessieren, ob folgende Klauseln üblich sind:
In dem ersten Punkt geht es darum, dass ich dafür hafte, dass das Gelände für die Dauer des Vertrages genutzt werden darf. So weit so gut. Dann kommt\'s: \"
Aus diesem Grund verpflichtet sich der Kunde, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für den unterirdischen Flüssiggaslagerbehälter und die erdverlegten Rohrleitungen zugunsten von Westfalen auf dem Grundstück im entsprechenden Grundbuch eintragen zu lassen\". Musste das einer von euch tatsächlich machen´- was ins Grundbuch eintragen lassen? Das wurde überhaupt nicht angesprochen und ich habe dazu eigentlich auch gar keine Lust.
Der zweite Punkt: Hier geht es um die Beendigung des Vertrages, wo ich berechtigt bin, den Tank zurück zu geben (ist ja angeblich bei mir geregelt, weil auf dem Auftrag das Kaufrecht eingeräumt ist). Ich muss den Tank so bereitstellen, dass der Kranwagen ungehindert aufladen kann, etc und ich muss die Kosten übernehmen - alles noch nachvollziehbar, wobei es interessant wäre, welche Kosten entstehen. Der Hammer kommt jetzt: \"
Bei Vertragsende ist Westfalen berechtigt, aber nicht verpflichtet, unterirdische Behälter zurückzunehmen\". Spätestens da war mir klar, dass ich den Vertrag nicht zwischen Tür und Angel hätte unterschreiben dürfen.
Wenn der Tank nur noch Schrott ist, darf ich ihn selbst entsorgen und ansonsten darf ich ihn schön frei buddeln, damit Westfalen ihn ungehindert aufladen kann.
Wie gesagt, mich interessiert jetzt im Einzelnen
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- habt ihr ähnliche Klauseln dieser Art in euren Verträgen?
- ist mein Vertrag bzw. meine Kopie ohne Unterschrift von Westfalen überhaupt gültig?
- reicht die Bestätigung in dem Auftrag aus, damit ich das Recht zum Kauf des Tanks habe?
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Schadenfreude oder Mitleid über meine Entscheidung hilft mir nicht weiter. Von daher verschont mich bitte damit ;) Für alle anderen Hinweise bin ich dankbar