@ferdilein
Der angemessene Preis, den derzeit niemand auf Verbraucherseite ermitteln kann, ist der Preis, der sich bei wirksamem Gas-zu- Gas- Wettbewerb einstellen würde (sog. wettbewerbsanaloger Preis).
Der wettbewerbsanaloge Preis liegt bei den Grenzkosten der Gaslieferung an Letzverbraucher.
Die maßgeblichen Grenzkosten kennt man jedoch derzeit nicht.
Folgende Kosten sind zu berücksichtigen:
Erdgasimportpreise laut BAFA als Großhandelspreis
+ Transportkosten von der Grenze bis zum Kunden (regulierte Netzkosten)
+ Kosten der Messung
+ angemessene Kosten des Vertriebs bei effizienter Betriebsführung
+ Steuern und Abgaben (Erdgassteuer, Konzessionsbgaben).
Abgesehen von der Senkung der Netzkosten durch die Regulierung sind alle anderen Kostenblöcke relativ starr. Der einzige variable Kostenblock sind die Erdgasimportpreise und somit die Großhandelspreise für Erdgas.
Man kann deshalb nur die Aussage treffen, dass bei in Folge der Regulierung sinkenden Netzkosten die Letztverbraucherpreise nomional nicht stärker steigen können als die amtlich ermittelten Erdgasimportpreise.
Zu beobachten war aber, dass die Letzverbraucherpreise für Gas nominal weit stärker gestiegen sind als die Erdgasimportpreise für Gas und somit die Großhandelspreise für Gas. Diese stiegen von 2003 zu 2006 um 0,91 Ct/ kWh, und sanken seit November 2006. Von Mai 2003 bei 1,30 Ct/ kWh erfolgte ein Anstieg auf in der Spitze 2,23 Ct/ kWh. Im Dezember 2007 lagen sie bei 2,12 Ct/ kWh.
Wo sich indes der wettbewerbsanaloge Preis einstellt, vermag man nicht zu sagen, wenn man die entsprechenden Kosten, die für die Ermittlung des Grenzkostenpreises maßgeblich sind, nicht kennt.