Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...  (Gelesen 19240 mal)

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Offline AKW NEE

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #45 am: 09. Februar 2008, 17:04:44 »
@ energienetz

Natürlich muß es erlaubt sein in einem Forum auch Fragen zu stellen, auf die es noch keine Antworten gibt. Nur so kommen wird in der Sache weiter. Ich bin zum Bund der Energieverbraucher gekommen, weil ich Fragen hatte, die mein Versorger nicht beantworten konnte oder wollte. Kritik, auch an den Bund der Energieverbraucher muss erlaubt sein. Ich hätte lieber als Antwort: \" Da wissen wir auch nicht weiter\", als keine Antwort.

An alle geht die Bitte kommt runter vom Baum.

Offline energienetz

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #46 am: 10. Februar 2008, 11:21:26 »
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat eine Liste von Anwälten im Internet.

Offline ferdilein

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #47 am: 15. Februar 2008, 17:25:16 »
Also ich kann elad und Co nur beipflichten.

Wieso ist es schwierig einen angemessenen Preis zu nennen. Es wurde  doch vom Verband auch mit einer Riesenrechnung rauf und runter exakt ausgerechnet, dass sich die Gaswirtschaft um ungerechtfertigte 0,66 Ct / kWh gegenüber dem Vorjahr (gemeint war 2006) bereichert hat. Schön zu wissen, dass das in Summe 3,2 Mrd. Euro waren. Hilft mir aber nicht.

Das Büro in München ist mit großem Trara eröffnet und vor kurzem sang und klanglos wieder dicht gemacht worden. Das war wenigsten eine Anlaufstelle mit der man reden und Hilfe erhalten konnte. Heut trifft man oft genug am Telefon auf ein Call Center o.ä. das keine Ahnung hat und meint man sollte es später noch mal versuchen.

Offline taxman

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #48 am: 15. Februar 2008, 19:44:15 »
Zitat
Original von ferdileinWieso ist es schwierig einen angemessenen Preis zu nennen.

Weil diesen Preis niemand kennt.

Eine gerichtliche Überprüfung würde sicherlich einen oder vielleicht sogar zwei und auch drei Gutachten in Auftrag geben um sich diesem angemessenen (= billigen) Preis zu nähern.

Die Unterlagen hierfür muss der Versorger offenlegen. Wenn er dies nicht macht hat niemand eine Chance diesen angemessenen Preis zu ermitteln. Deswegen gehen ja auch viele Verfahren von Versorgerseite aus verloren. Diese sind niemals bereit hier irgendetwas herauszulassen.

Ich persönlich stelle mir diese Gutachtertätigkeit immer so vor:

Es sind die kompletten Kalkulationsunterlagen des versorgers vorhanden. Es ist zu prüfen, ob der Einkauf eventuell billiger möglich war, ob die sonstigen Aufwendungen angemessen und notwendig waren, usw. usw..

Meines Wissens nach fand genau eine solche Überprüfung noch nie statt. Mir ist zumindest keine bekannt. Die Versorger scheuen hier die Veröffentlichung. Sie verbergen Ihre Ängste hinter dem Argument des Betriebsgeheimnisses. Das Gesetz sieht jedoch ausdrücklich diese Überprüfungsmöglichkeit des Verbrauchers vor.

Die Empfehlung des BdE die Preise von August/September 2004 zu nehmen ist auch eine Schätzung. Genauso wie jede andere Empfehlung.

So sehe ich Ihre Frage immer noch als unbeantwortet, jedoch begründet! ;)
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline RR-E-ft

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Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
« Antwort #49 am: 15. Februar 2008, 21:29:11 »
@ferdilein

Der angemessene Preis, den derzeit niemand auf Verbraucherseite ermitteln kann, ist der Preis, der sich bei wirksamem Gas-zu- Gas- Wettbewerb einstellen würde (sog. wettbewerbsanaloger Preis).

Der wettbewerbsanaloge Preis liegt bei den Grenzkosten der Gaslieferung an Letzverbraucher.

Die maßgeblichen Grenzkosten kennt man jedoch derzeit nicht.

Folgende Kosten sind zu berücksichtigen:

Erdgasimportpreise laut BAFA als Großhandelspreis
+ Transportkosten von der Grenze bis zum Kunden (regulierte Netzkosten)
+ Kosten der Messung
+ angemessene Kosten des Vertriebs bei effizienter Betriebsführung
+ Steuern und Abgaben (Erdgassteuer, Konzessionsbgaben).

Abgesehen von der Senkung der Netzkosten durch die Regulierung sind alle anderen Kostenblöcke relativ starr. Der einzige variable Kostenblock sind die Erdgasimportpreise und somit die Großhandelspreise für Erdgas.

Man kann deshalb nur die Aussage treffen, dass bei in Folge der Regulierung sinkenden Netzkosten die Letztverbraucherpreise nomional nicht stärker steigen können als die amtlich ermittelten Erdgasimportpreise.

Zu beobachten war aber, dass die Letzverbraucherpreise für Gas nominal weit stärker gestiegen sind als die Erdgasimportpreise für Gas und somit die Großhandelspreise für Gas. Diese stiegen von 2003 zu 2006 um 0,91 Ct/ kWh, und sanken seit November 2006. Von Mai 2003 bei 1,30 Ct/ kWh erfolgte ein Anstieg auf in der Spitze 2,23 Ct/ kWh. Im Dezember 2007 lagen sie bei 2,12 Ct/ kWh.  

Wo sich indes der wettbewerbsanaloge Preis einstellt, vermag man nicht zu sagen, wenn man die entsprechenden Kosten, die für die Ermittlung des Grenzkostenpreises maßgeblich sind, nicht kennt.

 

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