Energiepreis-Protest > N-Ergie

Horrende Abschlagszahlung - was ist normal?

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Daxxen:
Hallo,

ich habe mich beim örtlichen Versorger in Nürnberg, der Nergie, neu angemeldet, weil ich hier eine ca. 60m² große Zwei-Zimmer-Altbauwohnung bezogen habe. Geheizt wird mit Gas.

Heute erhalte ich einen Schrieb, daß ich bis zur Jahresendabrechnung monatlich einen Abschlag von 297 EUR löhnen soll. Das kann ja wohl nicht wahr sein - das ist mehr, als die Wohnung Miete kostet???

Habe dann auch gleich bei der Nergie angerufen und ich darf jetzt meinen Zählerstand Ende Januar nochmal durchgeben, damit die dann meinen tatsächlichen Verbrauch ermitteln. So weit, so gut, aber erstmal muß ich ja knapp 300 EUR zahlen...

Meine Fragen:
- Wie berechnet sich dieser Betrag?
- Was wäre eigentlich angemessen? - Nachbarin mit gleichem Wohnungsschnitt zahlt ca. 90 EUR/Monat!
- Bekomme ich die Überzahlung nach der Jahresendabrechnung zurück? (davon geh ich jetzt mal aus, daß ich als Singlehaushaltsinhaberin nicht Strom und Gas für 300 EUR im Monat verbrauchen kann)

Für Erfahrungswerte wäre ich dankbar!

superhaase:

--- Zitat ---Original von Daxxen
- Wie berechnet sich dieser Betrag?
--- Ende Zitat ---
Das weiß wohl nur Dein Versorger. Vielleicht würfelt er?


--- Zitat ---- Was wäre eigentlich angemessen? - Nachbarin mit gleichem Wohnungsschnitt zahlt ca. 90 EUR/Monat!
--- Ende Zitat ---
Genau das wäre angemessen.
Wenn Du Deinen Versorger darauf hinweist, muss er diesen Abschlagsbetrag akzeptieren.
Du musst also nicht mehr als Deine Nachbarin zahlen.
So ist es nach dem Gesetz. (Vereinfacht ausgedrückt)


--- Zitat ---- Bekomme ich die Überzahlung nach der Jahresendabrechnung zurück?
--- Ende Zitat ---
Ja, selbstverständlich.
Allerdings solltest Du Dich weigern, dem Versorger einen zinslosen Kredit über mehrere tausend Euro zu gewähren.

Ansonsten herzlich willkommen im Forum!

ciao,
sh

elmex:
Dieses habgierige Vorgehen der N-Ergie ist bekannt.

Bitte fordern Sie die Herrschaften auf, umgehend die Abschlagsforderung zu reduzieren. Lassen Sie sich nicht auf den nächsten Monat vertrösten, sondern handeln Sie gleich. Man wird versuchen, Ihnen den so hohen Abschlag irgendwie zu begründen (dürfte allerdings schwer fallen).

Je nach Wohn- und Heizsituation ist ein Betrag von 60 bis 80 Euro wohl ausreichend. Beharren Sie so lange auf Ihrem Recht, bis die Abschläge wunschgemäß angepasst wurden. Falls man sich nachhaltig stur stellt, teilen Sie dem Bersorger schriftlich mit, dass Sie fortan nur noch Abschläge in Ihrer Wunschhöhe überweisen.

Nach dem Gesetz ist bei grundversorgten Kunden der Abschlag anhand des Vorjahresverbrauchs zu bestimmen. Fehlt ein solcher, so bemisst sich der Abschlag danach, was vergleichbare Kunden durchschnittlich verbauchen, § 13 Abs. 1 S. 2 GasGVV.

bjo:
300 EUR / Monat ist heftig!

- schriftlich auf Vergleichzahlung hinweisen und Termin setzen
- keine oder ablehnede Reaktion, Einzugsermächtigung kündigen und den
gewählten Betrag jeweils fristgerecht überweisen!

Damit die Damen und Herren wissen wo´s lang geht
- Musterschreiben runterladen
- ausfüllen
- Jahresrechnungen kürzen

Lippa:
Hallo erstmal,

bin ebenfalls betroffener und bei meiner Suche nach Rat über dieses Forum und somit diesen Artikel gestolpert. Klasse!

Sehr interessant finde ich den Vorschlag mit der Vergleichszahlung. Das werde ich umgehend auch probieren.

In meinem Fall müsste ich vermutlich lediglich darauf hinweisen, das ich im Vergangenen Jahr mit 60,- für Strom (HT/NT) eingestuft war und damit sogar noch eine Rückzahlung erhielt.

Jetzt bucht man mir neuerdings 160,- Euro ab! (HT/NT)

Die erste Abrechnung hierzu kam (Zufall?) nicht bei mir an. Weshalb ich bisher noch nichtmal Einspruch eingelegt habe, da ich an einen plausiblen Grund glaubte.

E.On Westfalen Weser argumentierte auf telefonische Anfrage fadenscheinig, dass es mit einem neuen Abrechnungsintervall zusammen hinge und da die Winterzeit rein spielt...

Am liebsten würde ich mich direkt an ein Verbrauchermagazin wenden.

Sorry für diesen parallelen Beitrag, aber das musste erstmal raus.

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