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Autor Thema: Horrende Abschlagszahlung - was ist normal?  (Gelesen 5885 mal)

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Offline Daxxen

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Horrende Abschlagszahlung - was ist normal?
« am: 04. Januar 2008, 16:56:37 »
Hallo,

ich habe mich beim örtlichen Versorger in Nürnberg, der Nergie, neu angemeldet, weil ich hier eine ca. 60m² große Zwei-Zimmer-Altbauwohnung bezogen habe. Geheizt wird mit Gas.

Heute erhalte ich einen Schrieb, daß ich bis zur Jahresendabrechnung monatlich einen Abschlag von 297 EUR löhnen soll. Das kann ja wohl nicht wahr sein - das ist mehr, als die Wohnung Miete kostet???

Habe dann auch gleich bei der Nergie angerufen und ich darf jetzt meinen Zählerstand Ende Januar nochmal durchgeben, damit die dann meinen tatsächlichen Verbrauch ermitteln. So weit, so gut, aber erstmal muß ich ja knapp 300 EUR zahlen...

Meine Fragen:
- Wie berechnet sich dieser Betrag?
- Was wäre eigentlich angemessen? - Nachbarin mit gleichem Wohnungsschnitt zahlt ca. 90 EUR/Monat!
- Bekomme ich die Überzahlung nach der Jahresendabrechnung zurück? (davon geh ich jetzt mal aus, daß ich als Singlehaushaltsinhaberin nicht Strom und Gas für 300 EUR im Monat verbrauchen kann)

Für Erfahrungswerte wäre ich dankbar!

Offline superhaase

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Horrende Abschlagszahlung - was ist normal?
« Antwort #1 am: 04. Januar 2008, 17:29:09 »
Zitat
Original von Daxxen
- Wie berechnet sich dieser Betrag?
Das weiß wohl nur Dein Versorger. Vielleicht würfelt er?

Zitat
- Was wäre eigentlich angemessen? - Nachbarin mit gleichem Wohnungsschnitt zahlt ca. 90 EUR/Monat!
Genau das wäre angemessen.
Wenn Du Deinen Versorger darauf hinweist, muss er diesen Abschlagsbetrag akzeptieren.
Du musst also nicht mehr als Deine Nachbarin zahlen.
So ist es nach dem Gesetz. (Vereinfacht ausgedrückt)

Zitat
- Bekomme ich die Überzahlung nach der Jahresendabrechnung zurück?
Ja, selbstverständlich.
Allerdings solltest Du Dich weigern, dem Versorger einen zinslosen Kredit über mehrere tausend Euro zu gewähren.

Ansonsten herzlich willkommen im Forum!

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline elmex

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Horrende Abschlagszahlung - was ist normal?
« Antwort #2 am: 04. Januar 2008, 18:34:01 »
Dieses habgierige Vorgehen der N-Ergie ist bekannt.

Bitte fordern Sie die Herrschaften auf, umgehend die Abschlagsforderung zu reduzieren. Lassen Sie sich nicht auf den nächsten Monat vertrösten, sondern handeln Sie gleich. Man wird versuchen, Ihnen den so hohen Abschlag irgendwie zu begründen (dürfte allerdings schwer fallen).

Je nach Wohn- und Heizsituation ist ein Betrag von 60 bis 80 Euro wohl ausreichend. Beharren Sie so lange auf Ihrem Recht, bis die Abschläge wunschgemäß angepasst wurden. Falls man sich nachhaltig stur stellt, teilen Sie dem Bersorger schriftlich mit, dass Sie fortan nur noch Abschläge in Ihrer Wunschhöhe überweisen.

Nach dem Gesetz ist bei grundversorgten Kunden der Abschlag anhand des Vorjahresverbrauchs zu bestimmen. Fehlt ein solcher, so bemisst sich der Abschlag danach, was vergleichbare Kunden durchschnittlich verbauchen, § 13 Abs. 1 S. 2 GasGVV.

Offline bjo

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Horrende Abschlagszahlung - was ist normal?
« Antwort #3 am: 04. Januar 2008, 22:02:20 »
300 EUR / Monat ist heftig!

- schriftlich auf Vergleichzahlung hinweisen und Termin setzen
- keine oder ablehnede Reaktion, Einzugsermächtigung kündigen und den
gewählten Betrag jeweils fristgerecht überweisen!

Damit die Damen und Herren wissen wo´s lang geht
- Musterschreiben runterladen
- ausfüllen
- Jahresrechnungen kürzen

Offline Lippa

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Horrende Abschlagszahlung - was ist normal?
« Antwort #4 am: 07. Januar 2008, 22:17:20 »
Hallo erstmal,

bin ebenfalls betroffener und bei meiner Suche nach Rat über dieses Forum und somit diesen Artikel gestolpert. Klasse!

Sehr interessant finde ich den Vorschlag mit der Vergleichszahlung. Das werde ich umgehend auch probieren.

In meinem Fall müsste ich vermutlich lediglich darauf hinweisen, das ich im Vergangenen Jahr mit 60,- für Strom (HT/NT) eingestuft war und damit sogar noch eine Rückzahlung erhielt.

Jetzt bucht man mir neuerdings 160,- Euro ab! (HT/NT)

Die erste Abrechnung hierzu kam (Zufall?) nicht bei mir an. Weshalb ich bisher noch nichtmal Einspruch eingelegt habe, da ich an einen plausiblen Grund glaubte.

E.On Westfalen Weser argumentierte auf telefonische Anfrage fadenscheinig, dass es mit einem neuen Abrechnungsintervall zusammen hinge und da die Winterzeit rein spielt...

Am liebsten würde ich mich direkt an ein Verbrauchermagazin wenden.

Sorry für diesen parallelen Beitrag, aber das musste erstmal raus.

Offline Zottel

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Horrende Abschlagszahlung - was ist normal?
« Antwort #5 am: 07. Januar 2008, 22:33:57 »
Hallo,

wieso ruft ihr nicht erst einmal beim EVU an????

Schildert die Sache und fragt freundlich wegen einer \"Anpassung\" der Abschlagszahlungen.

Schreiben kann man, falls die telefonische Anfrage negativ beschieden wurde, immer noch.

Immer schön locker bleiben............................. ;)

Ach ja, was allgemein bekannt sein dürfte ist, dass immer mehr Leute die Rechnungen nicht mehr zahlen wollen/können verschafft sich das EVU damit einen zinslosen Kredit.
 :P

Offline marten

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Horrende Abschlagszahlung - was ist normal?
« Antwort #6 am: 07. Januar 2008, 22:50:00 »
@Lippa

Lese mal folgende Link dazu.

\"Warnung vor Schummel bei Abschlagszahlungen\"

http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Erdgas/Abschlagszahlungen/site__2099/#

Dort ist auch ein Musterschreiben an den Versorger wegen überhöhter Abschlagszahlungen.

gruss

marten

Offline Lippa

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Horrende Abschlagszahlung - was ist normal?
« Antwort #7 am: 07. Januar 2008, 23:20:09 »
Hallo Zottel,

telefonisch hatte ich es bei E.On bereits probiert, der Service Operator war leider recht gut geschult und hat mich ablaufen lassen. Ohne meine Rechnung in der Hand viel mir das Argumentieren allerdings auch nicht so leicht... Nächstesmal wieder! :D

Bei Vertragsangelegenheiten verlasse ich mich aus Erfahrung am Liebsten auf mein altes Faxgerät. Der Sendebericht ist, im Gegensatz zu manchem Telefonpartner, Alzheimer resistent!

@marten
Klasse Link, danke.

Offline marten

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Horrende Abschlagszahlung - was ist normal?
« Antwort #8 am: 08. Januar 2008, 00:47:49 »
@Lippa

Anrufen oder persönlich vorstellig werden halte ich auch für sinnlos.
Verwandte von mir haben das auch versucht, aber auch nichts erreicht.
Die Erhöhung der Abschlagszahlungen wird dann mit irgend einer fadenscheinigen Begründung erklärt.
Wenn der Versorger auf das Musterschreiben nicht reagieren sollte, hilft nur noch eins die Einzugsermächtigung widerrufen und die Abschläge auf den Vorjahresverbrauch kürzen
Wer nicht den Preiserhöhungen widersprochen hat, sollte noch eventuelle Preiserhöhungen mitberücksichtigen.
Sollen die Versorger sich doch woanders zinslose Kredite holen.

gruss

marten

 

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