Irreführung - Werbung mit „CO2-freies Braunkohlekraftwerk\" wettbewerbswidrig
Nicht überall, wo „CO2-frei“ drauf steht, ist auch „CO2-frei“ drin, wie ein Urteil des LG Berlin vom 04.12.2007 belegt (Az. 97 O 297/07). Auf Antrag des Konkurrenten Solon AG verbot das Gericht der Vattenfall AG, die Behauptung aufzustellen, ein „CO2-freies Braunkohlekraftwerk“ zu errichten. Der Begriff „CO2-frei“ sei hier irreführend, da bei einem Braunkohlekraftwerk immer CO2 freigesetzt werde. Dies sei auch der Fall, wenn das Kraftwerk kein CO2 in die Atmosphäre entweichen lasse, sondern dieses in unterirdischen Stätten einlagere. (ms)