Energiepreis-Protest > MVV Energie
Rechne ich so wie empfohlen?
Niniveh:
Vielen Dank
@eislud
--- Zitat ---...ob Du Sondervertragskunde oder Kunde in der Grundversorgung bist. Erst dann hast Du die Grundlagen für Deine Berechnung.
Nenn doch auch mal Deine Tarifsbezeichnung.
--- Ende Zitat ---
Ich vermute, ich bin Kunde der Grundversorgung. So richtig kann ich das nicht herausfinden.
Jedenfalls habe ich eine Zentralheizung/Gas und beziehe für unser Haus bislang ausschließlich von der MVV Erdgas.
Irgendwie finde ich nicht die Tarifbezeichnung. Es steht Gas Heizgas (Zentralheizung) oder Gas-Sondervereinbarung für Zentralheizung.
Wenn es mir gelänge den derzeitigen Tarif zu halten dann wäre ich schon zufrieden.
Die MVV hat bei mir den gegenwärtigen Tarif ab dem 01.01.2007 festgelegt und plant laut E-Mail \"noch keine weiteren Erhöhungen\". (Wer es gaubt).
@nomos
Aktuelle Preise Brutto:
Verbrauchspreis: 5,95 Cent/kWh
Servicepreis: - für die ersten 10 kW 163,03 Euro/Jahr für jedes weitere kW 6,90 Euro/Jahr
Im Servicepreis ist ein Verrechnungspreis in Höhe von 32,86 (netto: 27,61) Euro/Jahr enthalten.
Der Verbrauchspreis (netto) enthält 0,55 Cent/kWh Mineralölsteuer.
Bislang war laut Verivox mein derzeitiger Tarif der am wenigsten teure. Aber es wurde außer der MVV auch nur ein anderer ausgewiesen (MeinCentTarif - Gasvertriebsgebiet). Wobei ich davon ausgehe, dass die Netzentgelte anderer Anbieter so hoch sind, dass diese kaum Chancen haben.
Ich muss mal schauen ob andere mit ähnlicher Gründen schon bei der MVV Widerspruch einlegten und wie es denen ergangen ist. Wenn ihr Links zu solchen Seiten kennt, nur zu.
Das gilt natürlich auch vür die ENBW beim Strom. Dort erwarte ich ab dem 1.7.2008 eine drastische Erhöhung.
nomos:
@Niniveh, das ist eindeutig keine Grundversorgung siehe hier
Damit ist § 315 BGB aus dem Spiel!
siehe weiter hier
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von Niniveh
Es steht Gas Heizgas (Zentralheizung) oder Gas-Sondervereinbarung für Zentralheizung.
--- Ende Zitat ---
Gas- Sondervereinbarung ist ein Sonderabkommen, auf welches die Bestimmungen der Verordnungen als solche nicht zur Anwendung kommen, es vielmehr einer konkreten Einbeziehung als Allgemeine Geschäftsbedingungen gem. § 305 Abs. 2 BGB bedarf, die einer Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB unterliegen (vgl. Plalandt, BGB, 67. Aufl., § 310 Rn. 6).
Das sollte man von einem Rechtsanwalt im konkreten Fall prüfen lassen.
Niniveh:
Danke Leute, ihr habt es hoffentlich gut ins neue Jahr geschafft :P
Mit dem Verständnis der Paragrafenverweise fühle ich mich etwas überfordert. Ist halt nicht mein Fach.
Es scheint also so zu sein, dass ich kein Grundversorgungsvertrag mit der MVV Gas habe und daher §315BGB bezüglich der Billigkeit der einseitig angehobenen Tarifen nicht greifen dürfte.
Dass in meinem nun vermuteten Fall die MVV wiederum einseitig die Tarife anheben kann ohne dass ich mich im Zweifel wehren kann ist wohl auch nicht anzunehmen.
Es läuft, vermute ich, darauf hinaus, dass die MVV nur mit meinem Einverständnis die Preise erhöhen darf? Die Preiserhöhungen seit 10 Jahren also unrechtmäßig wären, falls es rückwirkend widersprochen werden könnte?
Kann das wirklich sein?
Ich habe zwar einen Sondervertrag, aber der ist wohl eher etwas alltägliches bei Gaszentralheizungen. Ich kann mir nicht vorstellen dass die MVV solche Verträge in großem Stil abschließt und keine Erhöhungen durchsetzten darf/kann.
Das müsste doch schon früher jemandem aufgefallen sein. Das wäre doch bestimmt hier schon irgenwo gemeldet worden? ?(
Ich schaue mich mal nach einem Rechtsanwalt um.
Auf dieser Seite ist der mir am nächsten empfohlene Rechtsanwalt in Heilbronn.
Eigentlich würde ich gerne einen in Karlsruhe nehmen mit dem ich schon gute Erfahrungen in einer anderen Sache gemacht habe.
Nun stellt sich die schwierige Frage inwieweit er sich in dieser Sache hier auskennt. Ich hoffe er gibt mir eine ehrliche Antwort.
Niniveh:
Hallöchen
Gerade erfuhr ich, dass meine Rechtsschutzversicherung ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt bis 150€ ohne Eigenbeteiligung bezahlt. Der soll sich dann überlegen ob und was in meinem Fall bezüglich EnBW (Strom) und MVV (Erdgas) sinnvolles getan werden kann.
Wenn ich hier Rechtsanwälte empfohlen bekomme die sich in diesem Thema schon bewährten ist es mir sehr recht. Ich muss ja nicht unbedingt dort persönlich vorbeischauen. Zur Verständigung gibt es ja Telefon, die Post und verschlüsselte E-Mails.
Anscheinend ich diese Liste für Rechtsanwälte nicht aktuell. Wurde mir jedenfalls mitgeteilt.
Eine Empfehlung bekam ich jedenfalls schon per PN.
Einen schönen Tag noch. :P
P.s.:
Ich bin ein wenig verwundert, warum ich im gestern eröffneten Schwesterbeitrag keine Antwort bekam. Eigentlich hatte ich erwartet, dass man mir mitteilt, dass ich nicht gut genug gesucht hätte und hier jede Menge Antworten auf meine Fragen schon gepostet wurden.
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