Hallo wega,
zunächst müssen Sie einen Widerspruch schriftlich, gemäß em Musterbrief, bei Ihrem Versorger einlegen.
Sie können sich sodann auf die Preise September 2004 plus 25 beziehen, die Sie akzeptieren werden.
Besser wäre gewesen, Sie hätten Widerspruch vor der Versendung der Jaheresrechnung eingelegt.
Bei einem Guthaben können Sie Ihren Anspruch nur gerichtlich durchsetzen. Bei einer Nachzahlung errechnen Sie die neue Abrechnung aus.
Achtung: Sie müssen en Nettogaspreis nehmen, ohne Steuern für EEG, KWKG und Mineralöl!!
Diese sollten eigentlich auch auf Ihrer Abrechnung bei der Erstellung extra ausgewiesen sein.