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Autor Thema: Welcher Preis ist maßgebend ?  (Gelesen 4374 mal)

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Offline wega

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Welcher Preis ist maßgebend ?
« am: 22. März 2005, 21:05:01 »
Hallo,
ich habe jetzt die Jahresabrechnung von meinem Gasversorger erhalten.
Der Gaspreis wurde im letzten Abrechnungszeitraum am 01.10.04 und am 01.01.05 erhöht. Auf welchen Preis kann ich mich jetzt bei der Korrektur der Abrechnung berufen, auf den vor dem 01.10. oder auf den vor dem 01.01. ?
Wer weiß eine Antwort ?

Offline Cremer

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Welcher Preis ist maßgebend ?
« Antwort #1 am: 23. März 2005, 07:49:25 »
Hallo wega,

zunächst müssen Sie einen Widerspruch schriftlich, gemäß em Musterbrief, bei Ihrem Versorger einlegen.
Sie können sich sodann auf die Preise September 2004 plus 25 beziehen, die Sie akzeptieren werden.

Besser wäre gewesen, Sie hätten Widerspruch vor der Versendung der Jaheresrechnung eingelegt.
 
Bei einem Guthaben können Sie Ihren Anspruch nur gerichtlich durchsetzen. Bei einer Nachzahlung errechnen Sie die neue Abrechnung aus.

Achtung: Sie müssen en Nettogaspreis nehmen, ohne Steuern für EEG, KWKG und Mineralöl!!

Diese sollten eigentlich auch auf Ihrer Abrechnung bei der Erstellung extra ausgewiesen sein.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

 

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