Original von DowJoe
Ein Hallo an Alle,
mein EVU die Fa. E.ON edis hat dieser Tage mal wieder saftig zum 01.01.2008 die Preise erhöht und auch gleich noch die AGB dahingehend geändert, dass ich dann ab dem 01.01. eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten habe.
@Dow Joe
Das ist doch vollkommener Unfug.
Das Unternehmen kann die AGB gar nicht einseitig ändern (§ 305 BGB).
Wenn bereits ein
Sondervertrag besteht, ist die Frage, ob überhaupt AGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden und ob eine ggf. darin enthaltene Preisänderungsklausel überhaupt wirksam ist (§ 307 BGB).
Gibt es keine wirksame Preisänderungsklausel im bestehenden Vertrag, fällt die Preiserhöhung sowieso wegen Bodennebel aus, ohne dass man dafür selbst kündigen muss.
Wenn man noch Kunde in der
Grundversorgung ist, kann man durch einen Wechsel zu E.ON E wie einfach den derzeitigen Arbeitspreis sogar um 1 Cent/ kWh senken und erhält ohne Aufpreis sogar einen
Preisdeckel für zwei Jahre. Dann fällt die geplante Preiserhöhung nicht nur aus, sondern man bekommt bei E.ON sogar eine
Preissenkung, siehe
http://www.e-wie-einfach.de./privatkunden/Das sagt Edis den eigenen Kunden nur nicht. Die behaupten stumpf, E.ON müsste die Strompreise noch weiter erhöhen (und dann noch mal), was offensichtlich gar nicht stimmt, wie man doch sieht.
E.ON kann die Strompreise sogar sofort senken, nur eben andere E.ON Feldpostnummer erforderlich, die man innerhalb von Sekunden online bestellt.
Wer sich von E.ON nicht mehr für dumm verkaufen lassen möchte, kann auch gleich zu einem günstigeren Ökostromanbieter wechseln, um der gierigen Steckdose nicht noch mehr Geld in den Rachen zu werfen, siehe unter
http://www.wechseln.de de oder
http://www.verivox.de.Und wer viel Aufwand haben will, um nur seinen bisherigen hohen Grundversorgungstarif weiter an Edis zu zahlen, der kann auch den erhöhten Grundversorgungstarif insgesamt als unbillig rügen und gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV den Billigkeitsnachweis gem. § 315 BGB verlangen.
Aber wer braucht schon noch Edis? Hör mir auf mit denen.
E.ON treibt voran.
Die Strom- und Gaspreise in Deutschland.
Ohne uns.
Niemand braucht E.ON. Kündigen wir E.ON die Verträge.
Es wäre wohl nur selten dämlich, nach einer Kündigung weiter bei Edis zu bleiben, wenn es doch woanders besser geht und man dem Konzern sowieso kein Geld mehr hinterherwerfen wollte.
Übrigends, wenn die Kündigung zum Lieferantenwechsel vor dem Wirksamwerden der Preiserhöhung am 01.01.2008 bei Edis ist, dann fällt die Preiserhöhung auch aus. So steht es in der StromGVV. Edis muss dann bis zum Winke Winke den Strom auf jeden Fall noch zum alten Preis weiter liefern. Aber natürlich will jeder so schnell weg wie möglich. Verständlich.
Also nicht mehr festkleben. Abhauen und sparen.
Wichtig ist, dass Edis recht bald die Kündigung im Kasten hat.
Und bitte nicht so egoistisch sein und Verwandten, Freunden, Kollegen, Nachbarn, Beklannten, Mitbürgern in der eigenen Stadt, im Landkreis und im Land die frohe Kunde über die jetzt bestehenden Sparmöglichkeiten nicht auch sofort mitzuteilen, um sie alle mitzunehmen zu den neuen besseren Ufern.
Nie wieder Ärger wegen einer Edis- Strompreiserhöhung !Besser geht´s doch gar nicht.