Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Bedauernswerte SWS! Armer Kämmerer!  (Gelesen 7924 mal)

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Offline queeniepaul

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Bedauernswerte SWS! Armer Kämmerer!
« am: 20. Dezember 2007, 22:58:00 »
Solinger Tageblatt 20.12.2007:

http://www.solinger-tageblatt.de/index.php?redid=189358

Solinger Tageblatt 19.12.2007:

http://www.solinger-tageblatt.de/index.php?redid=189198
http://www.solinger-tageblatt.de/sro.php?redid=189206


Jetzt bekomme ich ein ganz schlechtes Gewissen, weil ich mit meiner Kürzung der Strom-Jahresabrechnungen wahrscheinlich zu dieser Misere noch beigetragen habe!

Auf meine mit Musterbrief den SWS mitgeteilten Rechnungskürzungen auf die in den Sonderverträgen vom 01.01.2002 (NT) und 01.06.2003 (HT) zwischen uns vereinbarten Strompreise, erhielt ich wie erwartet das wohl von fast allen Versorgern z. Zt. gleichlautend oder sinngemäß ähnlich verwendete Antwortschreiben:

Zur lang erwarteten Leitentscheidung des BGH vom 13.06.2007; zur vorher ergangenen Grundsatzentscheidung des BGH vom 28.03.07 zum anfänglich vereinbarten Strompreis und der Möglichkeit des Anbieterwechsels seit dem Jahr 2002; zur Entscheidung des Landgerichtes München vom 24.05.07 Widerspruch gegen \"Treu und Glauben\" beim Festhalten am Versorger; usw. usw.  Hatte ich alles bereits im Forum so oder ähnlich gelesen!

Dann die üblichen Hinweise, daß die SWS selbstredend lediglich die eigenen Bezugskostensteigerungen an die Kunden weitergibt und der Nachweis nach Ansicht des BGH durch ein Wirtschaftsprüfergutachten geführt werden könne. Dieses könne ich auf der Homepage der SWS einsehen, auf Wunsch würde es mir auch zugeschickt, ganz nach dem Motto der SWS: Einfach für Sie da!

http://www.sws-solingen.de/ocx2.exe?GP=635
Download des Testates und einer Grafik ganz unten auf der Seite!!!

Zunächst habe ich schallend gelacht, denn eigentlich hatte ich bedeutend aussagekräftigeres erwartet! Aber dann verstand ich: Einfach für mich da! Einfache Sätze, einfache Begriffe, einfach übersichtlich und verständlich, eine einfache dreifarbige Grafik, einfach kurz und angemessen (oder sollte ich sagen: billig?).

Das dreiseitige Schreiben endet mit einem kurzen Absatz:
Nichts anderes gilt, wenn Sie auf Basis eines Sonderkundenvertrages von uns mit Strom versorgt werden. Zwar hat der BGH in seinem Urteil vom 13. Juni 2007 zur Billigkeitskontrolle von Strompreiserhöhungen im Rahmen von Sonderkundenverträgen ausdrücklich keine Stellung genommen. Die vom BGH getroffenen Aussagen sind jedoch grundsätzlicher Natur und weitestgehend auch auf Sonderkundenverträge, deren Vertragsbedingungen weitestgehend dem Wortlaut der Regelungen der Allgemeinen Versorgungsbedingungen und der Grundversorgungsverordnungen entsprechen, übertragbar.
(Wortwörtlich \"weitestgehend\" abgeschrieben!)

Dann bittet man um Zahlung der vollständigen Rechnungsbeträge. Anderenfalls sehe man sich leider gezwungen, selbst aktiv zu werden und die Zahlung etwaiger ausstehender Beträge - wenn nötig auch gerichtlich innerhalb der Verjährungsfrist - durchzusetzen.

Meinen Wunsch auf Einschränkung der erteilten Einzugsermächtigung werten die SWS als vollständigen Widerruf, da sie keine jeweils individuell zu errechnenden Einzugsermächtigungsbeträge bearbeiten können!

Überwiesen habe ich den von mir errechneten und mitgeteilten Abrechnungsbetrag für den Sondervertrag \"Family\". Beim Sonderabkommen \"Nachtstrom\" ergab sich ein Guthaben zu meinen Gunsten (warmer Winter 2006/2007  :D), hier werde ich mit den kommenden Abschlägen verrechnen müssen.

Zwei kurze Fragen habe ich jedoch noch an die Spezialisten im Forum:

Für den Family-Vertrag war die Erteilung einer Einzugsermächtigung zwingende Voraussetzung. Im Falle einer Rücklastschrift infolge Nichteinlösung durch das Kreditinstitut ist die SWS berechtigt, dieses Sonderabkommen fristlos zu kündigen. Ist die SWS auch berechtigt, den Vertrag zu kündigen, weil sie meine Einschränkung der Einzugsermächtigung nun als vollständigen Widerruf wertet?

Sollte ich umgehend mit dem \"Musterbrief als Reaktion auf die Standardschreiben der Versorger\" antworten? Gibt es dieses Schreiben auch in \"abgespeckter Form\" für \"einfache\" Sondervertrags-Strompreis-Rebellen? \"Einfach für mich da?\"  ;)

Danke im voraus für Eure geschätzten Ratschläge und Tipps!

Offline eislud

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Bedauernswerte SWS! Armer Kämmerer!
« Antwort #1 am: 21. Dezember 2007, 02:44:00 »
@queeniepaul
Zum Punkt beschränkte Einzugsermächtigung:
Mit einer beschränkten Einzugsermächtigung ist nach vorwiegender Meinung hier im Forum einer vertraglichen Verpflichtung zur Erteilung einer Einzugsermächtigung genüge getan. Siehe beispielsweise hier: Einzugsermächtigung wirksam beschränken

Gruss eislud

Offline marwil

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Bedauernswerte SWS! Armer Kämmerer!
« Antwort #2 am: 21. Dezember 2007, 18:01:18 »
@queeniepaul
Hallo queeniepaul!

Da sind wir also \"Leidens\"genossen. Auch ich liege seit 8/2005 mit unseren SWS im Clinch. Anfangs hatte ich nur widersprochen und unter Vorbehalt
weitergezahlt. Nach der \"Preiserhöhungsflut\" zum Jahreswechsel \"006/2007 habe ich gekürzt, meine Rechnung eröffnet, seit 2005 zuviel bezahlten  Betrag gekürzt u. verrechnet, Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen ebenfalls auf die nach meinen Berechnungen anfallenden Beträge eingeschränkt. Mir teilte SWS ebenfalls mit, dass dies nicht möglich ist und ich selbst zu zahlen habe. Dazu bekomme ich jedesmal ca. 3 Wochen vor Fälligkeit einen Überweisungsträger zugesandt.
Fazit: Selbstverständlich ist die Kürzung der Einzugsermächtigung kein Verstoß gegen Vertragsbedingungen. Man verweigert ja die Einzugs-ermächtigung nicht, sondern kürzt nur. Wenn SWS dies zurückweist, ist dies ihre Sache. Dies sieht SWS offensichtlich auch so, siehe Zusendung der Zahlungsbelege. Ofensichtlich sind dann keine Schwierigkeiten, einzelne und gekürzte Überweisungen zu verrechnen. Allerdings ist aufzupassen bzw. festzulegen, welcher Teilbetrag für  Strom, Gas, Wasser oder Schmutzwasser gilt und entsprechend zu verbuchen ist. Soviel zur Praxis mit SWS. Ansonsten bin ich jetzt in der gleichen Phase mit SWS wie Du.
Ich biete an uns auszutauschen. Vielleicht lassen sich auch noch andere SolingerInnen finden. Wenn Interesse bitte Nachricht über email (dann aber direkt, nicht über Forum): detmarwilke@aol.com
Freundliche Grüße und frohese Fest.
marwil

Offline queeniepaul

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Bedauernswerte SWS! Armer Kämmerer!
« Antwort #3 am: 23. Dezember 2007, 19:44:05 »
@marwil

Hallo marwil,

darauf hatte ich gehofft, dass hier im Forum noch andere Solinger \"unterwegs\" sind, welche die immer häufigeren SWS-Preiserhöhungen nicht mehr klaglos hinnehmen wollen. Stattdessen finde ich im Tageblatt nur Leserbriefe, die dazu auffordern, nur nicht den Versorger zu wechseln, weil die SWS ja so viel für Solingen tun! EINFACH FÜR SIE DA!!! :tongue:

Nach den Feiertagen melde ich mich nochmal. Bis dahin: Ein frohes Fest und einen guten Start ins Neue Jahr.

Gruß
queeniepaul

Offline marwil

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Bedauernswerte SWS! Armer Kämmerer!
« Antwort #4 am: 25. Dezember 2007, 19:39:48 »
@ queeniepaul

Danke für Reaktion und Grüße.
Ich hoffe dein Widerspruchsschreiben ist nach §315 und § 307 formuliert.
Zur Gültigkeit eventueller Vertragskündigung/Änderungskündigung Daten und Vierteljahresfrist prüfen! Davon wird es u.a. abhängen, ob und welches Musterschreiben du nehmen kannst. Alles weitere im neuen Jahr.
Übrigens: nach meinen bisherigen Recherchen  bin ich allerdings nicht besonders hoffnungsvoll, dass mehrere SolingerInnen im Forum unterwegs sind. Ebenfalls nicht, dass es eine nennenswerte Anzahl von Protestler oder gar Preiskürzer gibt.
MfG und Guten Rutsch

marwil

Offline Zottel

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Bedauernswerte SWS! Armer Kämmerer!
« Antwort #5 am: 25. Dezember 2007, 20:02:22 »
Hallo queeniepaul,
hallo marwil,

die Möglichkeit dass es hier noch weitere Widersprüchler gibt ist doch allgemein relativ gering.


Anscheinend ist der Schmerz bei Erhalt der Jahresabrechnung für viele (bundesweit) noch immer nicht hoch genug.  ;)

Bei meinem EVU, der OVAG steht auch als Grundvoraussetzung für den Sondervertrag die Einzugsermächtigung.

Nachdem die OVAG den von mir errechneten Betrag nicht berücksichtigt hat und den in der Rechnung stehenden Betrags einzog habe ich diesen zurück buchen lassen.

Ich kann doch nix ändern wenn die nicht den von mir gestatteten Betrag abbuchen. seitdem überweise ich \"meinen\" Betrag per Dauerauftrag, fertig!

 

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