Hallo Forum Nutzer,
vor einiger Zeit habe ich den Stadtwerken nach Vorlage des Musterschreibens der Homepage die Unbilligkeit der Kalkulation Ihrer Jahresendabrechnung geschickt. Mein Schreiben betraf ausschließlich Stromkosten.
Nun habe ich ein Zweiseitiges Antwortschreiben erhalten und bin etwas verunsichert ob die Einwände der Stadtwerke diesbezüglich Bestand haben.
Im Folgenden zitiere ich einige mir wichtig erscheinende Passagen aus dem Antwortschreiben:
\"Nach Wegfall der Bundestarifordung Elektrizität (BTOElt) unterliegt unser Allgemeiner Stromtarif nicht mehr der Vorabgenehmigung der zuständigen Landesbehörde. Da es im Strombereich schon seit geraumer Zeit wegen des bestehenden Wettbewerbs keine Monopolstellung des Vorortversorgungsunternehmens mehr gibt, hat der BGH mit Urteil vom 28.3.2007 - VIII ZR 144/06 - entschieden dass der anfänglich vereinbarte Strompreis weder direkt noch entsprechend gemäß § 315 BGB überprüft werden kann und dies nach unserer Auffassung auch für die Strompreisänderung gilt. Danach unterliegt der Strompreis im Allgemeinen Tarif nicht der Billigkeitseinrede. Zu Ihrer Information möchten wir weiter ausführen, dass bei den deutschen Haushalten rund 40 % des Strompreises allein auf staatliche Abgaben entfallen.\"
\"Sollte von Ihnen bislang ein Einbehalt von Teilbeträgen bzw. der Vorbehalt von Zahlungen erklärt worden sein, der sich nicht nur auf die von uns vorgenommenen Preiserhöhungen bezieht, entbehrt dies nach der vorstehend dargestellten höchstrichterlichen Rechtsprechung allerdings jeglicher Rechtsgrundlage, da sich insoweit auch das Landgericht Hannover bzw. das Oberlandesgericht Celle an diese Rechtsprechung zu halten haben.
Wir sehen und nach diesen Ausführungen nicht veranlasst, zum Nachweis der Billigkeit unserer Tarife, unsere Peiskalkulation generell offen zu legen und bitten Sie, die zukünftigen Abscgalgsbeträge bei Fälligkeit vollständig zu zahlen. Wir kommen anderenfalls nicht umhin, die ausstehenden Beträge Ihnen gegenüber anzumahnen.\"
Der Rest des Schreibens behandelt Gaspreise und Rechtsprechung im Gasbereich. Also offenkundig ein Mustervordruck welcher erst einmal rausgegeben wird.
Ich erwarte hier keinerlei Rechtsberatung oder anderes, nur ein par Sachlich fundierte Kommentare, welche ich möglicherweise nicht bedacht habe.