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Autor Thema: 19 hessische Gasversorger erhöhen nicht zum 01.04.2005  (Gelesen 6573 mal)

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Offline RR-E-ft

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19 hessische Gasversorger erhöhen nicht zum 01.04.2005
« am: 21. März 2005, 15:00:41 »
19 hessische Gasversorger  sollen dem Landeswirtschaftsministerium  zugestanden haben, ihre Preise zum 01.04.2005 nicht weiter zu erhöhen:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=9463

Damit dürften bald die 19 Unternehmen geoutet sein, die von den eingeleiteten Verfahren betroffen sind.

Es bleibt zu hoffen, dass sich die anderen hesischen Gasversorger solidarisch zeigen und ihre Preise ebenfalls zumindest  konstant halten.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline wulfus

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19 hessische Gasversorger erhöhen nicht zum 01.04.2005
« Antwort #1 am: 21. März 2005, 19:18:36 »
Ich hoffe, die 18 Versorger in Rheinland-Pfalz, die von der Landeskartellbehörde in Mainz immer noch geprüft werden (Info von heute morgen!), werden ihren hessischen \'Kumpanen\' folgen.

@ RR-E-ft
Sie haben hierzu eine PN von mir!

wulfus

Offline Neckarsurfer

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19 hessische Gasversorger erhöhen nicht zum 01.04.2005
« Antwort #2 am: 21. März 2005, 21:09:32 »
Ihr Glücklichen!

Die Landeskartellbehörde Baden-Würtemberg macht bis jetzt keinen Finger krumm!
Mir haben sie geschrieben:
\"Ein Preisverhalten eines Marktbeherrschers ist dann missbräuchlich, wenn der Preis bei wirksamem Wettbewerb nicht durchgesetzt werden könnte. Dabei ist von einer \"erheblichen\" Preisüberschreitung dieses sog. Als-ob-Preises auszugehen. Die Erheblichkeit wird von der Rechtsprechung und einschlägigen Kommentaren bei ca. 15 bis 25 % gesehen.
...jährlichen Gaspreisvergleich...
...Abnahmefall A 20.817 kWh, 8,5 kW...
...Abnahmefall B 92.233 kWh, 35 kW...
...Abnahmefall C 150.854 kWh, 60 kW...
Außer den Ihnen genannten drei Abnahmefällen  werden von der LKartB keine weiteren Abnahmefälle abgefragt.\"

Als-ob-Preis? Welche Rechtssprechung? Nur drei Abnahmefälle?

Interessant dabei ist auch das, was Wirtschaftsminister Pfister, Chef dieser Behörde, schreibt:
\"Bei der letzten Erhebung zum 1. Februar 2004 ergab sich beim Abnahmefall Einfamilienhaus (Verbrauch 20.817 kWh, Anschlusswert 8,5 kW) eine Differenz zwischen höchstem und niedrigstem Gesamtpreis (Arbeitspreis + Grundpreis netto) von 27,4 Prozent. Nach den Erkenntnissen der Landeskartellbehörde hat sich daran zwischenzeitlich nichts geändert.\"
Landtag BW Drs. 13/3867
Das heist doch, dass die Erheblichkeit schon überschritten ist, und die Landeskartellbehörde trotzdem nicht eingegriffen hat!!!

Dazu ist zu sagen, dass die Landeskartellbehörde (der Wirtschaftsminister) schon seit 1995 die Grenze bei 25% sieht. 1998 wurde die Landeskartellbehörde BW vom Bundeskartellamt deswegen gerügt, geändert hat sich aber nichts.:evil:
Genaueres dazu:
Drs. 12/2645
Drs. 12/3600 S.26-29
PlPr. 12/60 S. 4802

Gruß, Jens

Offline RR-E-ft

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19 hessische Gasversorger erhöhen nicht zum 01.04.2005
« Antwort #3 am: 22. März 2005, 10:39:10 »
@Neckarsurfer


Wenden Sie sich deshalb doch einmal an den Petitionsausschuss Ihres Landtages.

Vielleicht hilft das weiter.

Wenn die Kartellbehörden untätig bleiben, ist der Verbraucher erst recht auf die gerichtliche Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB angewiesen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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