es kommt m.E. doch in erster Linie rauf an, wer das Wassser liefert.
a) Stadtwerke als GmbH
b) Gemeindewerke, die ein eigener Wirtschaftbetrieb der Gemeinde ist.
Das eine ist eine Rechnung, das andere kann/ist ein Bescheid sein.
Nur was ist, wenn die verbandsgemeindeeigene Wasserwerke eine Rechnung für Frischwasser, Abwasser und Schmutzwasser schicken und die Verbandsgemeinde aber damit ein Bescheid meinen?
Es gibt da ein Urteil eines Lg, das besagt, wenn der bescheid wie eine rechnung aufgemacht ist, ist es eine rechnung und kein bescheid mehr (war hier irgendwo mal im Forum)
Ich liege hier mit vielen Bürgern der Verbandsgemeinde Bad Münster-Ebernburg mit der Verbandsgemeinde \"im Clinch\". Die Berechnungsbasis wurde ab 1.1.2006 geändert, was bedeutet, dass kräftig mehr gezahlt werden sollte. (ein Campingplatz über 700% mehr)
Ab 1.1.2007 gilt die alte Satzung wieder und der Verbandsbürgermeister (SPD) hatte durch diese Sache die Gemeindewahl im Juli verloren.