Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Urteil liegt nun vor  (Gelesen 3126 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Juli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Urteil liegt nun vor
« am: 17. Dezember 2007, 19:24:32 »
Hallo Leute,

nun endlich liegt uns das Urteil des Amtsgerichts vor.

Wie unter meinem Thema \"Androhung Mahnbescheid\" beschrieben (hier im Forum zu lesen) habe ich nach langer Zeit nun das Urteil vorliegen.

Leider kein zufriedenstellendes Urteil, denn der Richter wollte oder konnte nicht klar urteilen. Hier ist folgendes Urteil \"Im Namen des Volkes\" sinngemäß gesprochen worden.

1. Die Preisanpassungsklausel im Vertrag ist wegen Verstoßes gegen §307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.....die den Kunden unangemessen benachteiligt.

2. Aber trotzdem ist die Preiserhöhung zum 01.10.2004 wirksam geworden, da ich angeblich nicht rechtzeitig der Preiserhöhung widersprochen habe (mein Widerspruch zur ersten Preiserhöhung war Anfang Dezember 2004). Ich hätte sofort widersprechen müssen, so der Richter.

3. Der Richter gab noch eine schwammige Erläuterung und zwar, Zitat \"dass erst nach dreimaligen widerspruchslosen Abschlagszahlungen der Kunde sein Recht zur Preiskontrolle durch das Gericht verwirkt habe\" Zitatende, doch in diesem Fall ist dies Zitat \"keine angemessene Risikoverteilung\" Zitatende. Mein Gasanbieter ist kein Monopolist und auch kein alleiniger Anbieter von Flüssiggas. Ich hätte ja den Vertrag kündigen können. Dem Richter erscheint es auch unangemessen, wenn der Gasanbieter bei Preisanpassungen mehr als 2 Monate den Aufwand für Abrechnungen einseitig zu tragen hat -

ZITAT \"Wollte man ein mehrmonatiges Zuwarten bei Preisanpassungen sanktionslos lassen, würde das Risiko des Aufwands von Abrechnungen einseitig verlagert werden. Dies erscheint unangemessen.\"[/I] - ZITATENDE [/i]

Somit wurde ich verdonnert, die Differenz zu zahlen und zwar wie folgt:

Preisanpassung zum 01.10.2004 1,58 € netto
Preis laut Vertrag 1,40 € netto
Differenz 0,18 € netto

und das Ganze mal verbrauchte m³ bis zum Tag der Vertragsumstellung.

Alle nachfolgenden Preisanpassungen durch den Gasversorger wurden durch den Richter nicht berücksichtigt.

Kann ein deutsches Gericht keine klaren Urteile mehr fällen, entweder man hat Recht oder man hat kein Recht. Dies, so scheint mir, ist für den Richter wieder einmal ein Fall weniger auf seinem Schreibtisch und eine Sprosse höher auf seiner Karriereleiter. Mir kommt es so vor, Richter in Deutschland werden nach erledigten Fällen bewertet. Die einfachste Art ist es für den Richter immer, einen Vergleich zu erwirken. Als rechtsbewußter Mensch bin ich über dieses Urteil enttäuscht. Mit einem klaren Urteil mit Recht oder Unrecht könnte ich besser umgehen.

Viele Grüße von Juli

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Urteil liegt nun vor
« Antwort #1 am: 17. Dezember 2007, 20:53:23 »
@Juli

Ziemlicher Unfug, den der Amtsrichter dabei wohl geurteilt hat.

Wenn es keine wirksame Klausel und somit keinen Rechtsgrund für einseitige Preisänderungen gibt, sind diese unwirksam.
Auf einen Widerspruch kann es dabei gar nicht ankommen.

Hoffentlich ist das Urteil berufungsfähig.

Amtsrichter werden tatsächlich nach der Erledigungsquote beurteilt, so dass es glt, viele Zählkarten zu sammeln.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz