Energiepreis-Protest > AVU Gevelsberg
Amtsgerichtlicher Mahnbescheid der AVU eingegangen
nomos:
--- Zitat ---Original von marten
--- Zitat ---Original von gastrom
obwohl marten mit seinem Einwand \"... können schon einige Wochen ins Land gehen\" nicht ganz die Realität getroffen hat.
Der Mahnbescheid meines Versorgers stammt von 09/2006 (!).
gastrom
--- Ende Zitat ---
Gastrom, wie ist das gemeint?
Verstehe diese Aussage nicht ganz.
Nach Erhalt des Mahnbescheides hat man maximal 2 Wochen Zeit bis der Widerspruch beim zuständigen Amtsgericht eingegangen sein muss.
Dann muss das Amtsgericht noch den Widerspruch des Mahnbescheides bearbeiten, und dem Versorger mitteilen.
Dann kann er eine Zahlungsklage beantragen.
Das dauert zumindest lange genug um sich in der Zwischenzeit einen Anwalt suchen zu können.
--- Ende Zitat ---
@marten, er, der Versorger, hat halt nach dem Mahnbescheid nichts mehr beantragt. Vielleicht ging ihm es ja zunächst nur um die Hemmung der Verjährung, die er mit dem Mahnbescheid erreicht hat.
marten:
Wie oft der Versorger jetzt bei anderen Mitstreitern nach einem gerichtlichen Mahnbescheid, eine Zahlungsklage nachschiebt weiß ich nicht.
Es besteht aber auf jeden Fall die Möglichkeit dass er das tut, auch wenn das bei gastrom bisher nicht der Fall war.
Wie man hier im Forum liest, ist die Anzahl der Zahlungsklagen gegen die Mitstreiter aufgrund des BGH Urteil vom Juni dieses Jahres aber gestiegen.
Und deshalb sollte man jeden Fall vorbereitet sein.
Nomos, wir wissen es nicht ob es dem Versorger wirklich nur um die Hemmung der Verjährung geht, wenn er dann doch klagt, ist es sicherlich besser wenn man nicht noch hektisch einen geeigneten Anwalt suchen muss.
Wenn man gute Nerven hat und sich erstmal das Geld für den Anwalt sparen will, dann kann man natürlich auch warten bis wirklich die Zahlungsklage in Haus flattert.
Gruss
marten
hagemeier:
Danke erst einmal für die Beiträge!
Bzgl. Fortgang im Falle meines Widerspruchs noch eine Kleinigkeit:
Auf dem Mahnbescheid steht:
\"Für den Fall eines Widerspruchs hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.\"
Ist das damit definitiv entschieden und muss die AVU dann prozessieren oder kann AVU die Sache doch noch unter den Tisch fallen lassen, falls ich widerspreche? (Im letzteren Fall könnte der - evtl. vorläufige - Antrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens auch nur ein Druckmittel sein).
Weiß hier wer Rat?
RR-E-ft:
@hagemeier
So ein Mahnbescheid kommt immer unpassend. Entweder ist man im Urlaub/ auf Weltreise, die Schwiegereltern feiern Goldene Hochzeit, der Garten muss umgegraben werden oder der Dackel hat Durchfall usw. usf..
Man sollte einfach davon ausgehen und sich darauf einrichten, dass es nach dem Widerspruch im normalen Verfahren vor dem Streitgericht weitergeht. Schließlich liegt es doch im eigenen Interesse, dass die Sache abschließend gerichtlich geklärt wird, um die Ungewissheit zu beenden.
Legt man keinen Widerspruch ein, kommt der Versorger zu einem gerichtlich vollstreckbaren Titel, ohne dass sich der Gerichtsvollzieher dann noch für die eigene Lebensgeschichte zu interessieren hat.
Bis zur mündlichen Verhandlung (Stellung der Anträge) kann die Klage ohne Zustimmung des Beklagten auch wieder zurück genommen werden.
Gab es auch schon....
FrankH:
Jo, habe auch am 14.12.07 den Mahnbescheid bekommen, nachdem monatelang nichts von der AVU zu hören war
Da im Vorfeld schon ein Anwalt in dieser Sache tätig war, habe ich den MB einfach nur unterschrieben und ihm zugeschickt.
Er wird Widerspruch gegen die gesamte Forderung einlegen und dann soll die AVU halt klagen; wenn sie Lust hat. Oder nicht; wenn sie Lust hat.
Ich jedenfalls habe keine Lust mehr, mich mit Larifaribriefen und Drohgebärden der AVU herumzuschlagen oder mit nichtssagenden Gutachten, die von der AVU in Auftrag gegeben wurden.
Gruß
Frank
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln