Energiepreis-Protest > AVU Gevelsberg

Amtsgerichtlicher Mahnbescheid der AVU eingegangen

(1/3) > >>

hagemeier:
Guten Abend und schönen 3. Advent!

Ich habe vom Amtsgericht Hagen einen Mahnbescheid erhalten: Die AVU fordert das ausstehende  Geld der letzten 2 Jahre ein (Gaspreis gemäß Musterbriefe seit 2005 gekürzt).

Bin ich der Einzige bzw. Erste, der von der AVU einen Mahnbescheid erhalten hat?

Die *rsche haben das taktisch klug direkt vor Weihnachten geschickt, wo jeder viel Zeit hat und auch Anwälte nur noch darauf warten, sich neuer Mandanten anzunehmen GRRRRR

Ich bin verwundert, dass hier im Forum zu AVU Gevelsberg der letzte Beitrag von Mitte des Jahres ist und keine aktuelleren Einträge zu finden sind!?!?

Wie sieht die Lage bei den anderen AVU-Gaspreisverweigerern aus? Hat sich hier noch niemand gemeldet? Sind alle eingeknickt? Meines Wissens ist die Rechtslage nach wie vor unverändert oder sogar aufgrund diverser Urteile für den Gaskunden besser geworden.

Die Frage ist nur, ob man die Sache dann auch gerichtlich durchziehen möchte. Jedenfalls hat die AVU ab Februar einen Strom- und Gaskunden weniger.

Lasst mal von Euch hören! Danke und Grüße!!

eislud:
@hagemeier
Infos wie man mit einem Mahnbescheid umgehen sollte.
Guckst Du hier. Dort dann nach dem Punkt \"Der Versorger schickt einen Mahnbescheid\" stöbern.
Hier ist zumindest zuerst mal, also vor den Feiertagen, noch kein Anwalt notwendig.

Gruss eislud

marten:
@hagemeier

Auf jeden Fall dem Mahnbescheid widersprechen. Dazu braucht man keinen
Anwalt.
Das Gericht prüft bei Versendung des Mahnbescheides nicht, ob die Forderung berechtigt ist.
Näheres dazu, siehe link von eislud.
Man sollte nur nicht den Fehler machen gar nichts zu tun, da dann der Versorger die Möglichkeit hat per Gerichtsvollzieher die Forderung einzuziehen.
Wenn der Versorger dann die Nachricht vom Gericht erhält, das man dem Mahnbescheid widerspricht, können schon einige Wochen ins Land gegangen sein.
In der Zeit kann man sich in Ruhe einen Anwalt suchen, der einen bei einer zu erwartenden Zahlungsklage vertritt.
Vielleicht macht der Versorger dann aber auch einen Rückzieher, da er gemerkt hat, das man sich wehrt.
Es besteht ja für den Versorger die Gefahr, das er seine Kalkulation offenlegen muss.
Also nicht aufgeben.

Gruss marten

gastrom:
@hagemeier

Nur Mut und auf eislud und marten hören, obwohl marten mit seinem Einwand \"... können schon einige Wochen ins Land gehen\" nicht ganz die Realität getroffen hat.

Der Mahnbescheid meines Versorgers stammt von 09/2006 (!).

Fröhliche Weihnachten wünscht
gastrom

marten:

--- Zitat ---Original von gastrom
@hagemeier

obwohl marten mit seinem Einwand \"... können schon einige Wochen ins Land gehen\" nicht ganz die Realität getroffen hat.
Der Mahnbescheid meines Versorgers stammt von 09/2006 (!).

gastrom
--- Ende Zitat ---

Gastrom, wie ist das gemeint?

Verstehe diese Aussage nicht ganz.
 
Nach Erhalt des Mahnbescheides hat man maximal 2 Wochen Zeit bis der Widerspruch beim zuständigen Amtsgericht eingegangen sein muss.
Dann muss das Amtsgericht noch den Widerspruch des Mahnbescheides bearbeiten, und dem Versorger mitteilen.
Dann kann er eine Zahlungsklage beantragen.
Das dauert zumindest lange genug um sich in der Zwischenzeit einen Anwalt suchen zu können.

Gruss marten

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln