Energiepreis-Protest > EWE

Nachricht von der EWE in Sachen Strompreis.

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Hab Spaß:
An Herrn Fricke.

Leider kam mein Einspruch zu spät bei EWE an (29.03.2005), sodaß die erste Abschlagsrate incl. der Nachzahlung abgebucht wurde. Da EWE angeblich aus technischen Gründen kein differenzierten Lastschrifteinzug
ermöglichen kann, werde ich meine Einzugsermächtigung kündigen. Meine Frage ist: \"Kann ich die Nachzahlung in der nächsten Überweisung verrechnen?

Mit freundlichem Gruß

Hab Spaß

Cremer:
Hallo Hab Spaß

Ja, wenn Sie die Einzugsermächtigung - schriftlich - kündigen, dann teilen Sie auch mit,  dass Sie die Verrechnung mit der nächsten Abschlagsrechnung - pardon Abschlagsbetrag - verrechnen.


Nur

Wenn Sie eine Nachzahlung hatten, was wollen Sie dann verrrechnen?? Verstehe ich das falsch? Eventuell die Differenz zu den alten Preisen plus 2%??
Dann müssen Sie doch zuerst mal Widerspruch eingelegt haben.

RR-E-ft:
@Hab Spaß

Beachten Sie, dass Sie die Einzugsermächtigung nicht kündigen sollten, wenn diese etwa vertragliche Voraussetzung für Sonderkonditionen ist, deshalb diese ggf. lediglich beschränken auf die Beträge, welche Sie zubilligen. Dieses Probnlem ist hier im Forum schon wiederholt erörtert worden.

Wegen § 31 AVBV ist eine Aufrechnung grundsätzlich unzulässig.

Auch hierzu gibt es bereits viele Beiträge hier im Forum.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
Hallo Hab Spaß

Ich kann die Àrgumentation von Herrn Fricke nur bestätigen, hatte ich gestern abend bei meiner Antwort in der Eile wohl vergessen zu erwähnen.

Nach Beschränkung der Einzugsermächtigung bei vielleicht besonderen Sonderkonditionen (Stadtwerke Kreuznach \"Energieclubpaket\"  10% Rabatt auf den Arbeitspreis) kann es natürlich vorkommen, dass der Versorger die Einzugsermächtigung zurückgibt und, wenn Sonderkonditionen wie Energiepaket bestehen, Sie auch aus dem Energieclub rausschmeißt.

Zur Zeit läuft bei uns durch ein Mitglied in unserer Bürgerinitiative eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft auf Feststellung, ob dieser fristlose Rauswurf und rückwirkende Zurückstufung in den Sondertarif A rechtens ist. Die Stadtwerke haben fernmündlich bereits Rückzug signalisiert, da sie den Rechtsweg offensichtlich scheuen.

Durch diesen Rauswurf hat man mich in den Gastarif \"Sondertatrif A\" zwangseingestuft. Dadurch hat sich meine rechtlich Ausgangsposition sogar verbessert, da nicht ich einen Tarif aus freiem Willen gewählt habe, sondern der Versorger hat mich eingestuft. :evil:

Damit hat er auch meine Beschränkung der Abschlagshöhe gewissermaßen  zwangsanerkannt.  Die bereits zwei erfolgten Mahnungen lassen mich deshalb kalt  :P

Hallo Herr Fricke, mehr dazu hier im Forum, wenn demnächst das Verfahren abgeschlossen ist.

Hab Spaß:
Hallo Herr Fricke, hatte gestern schon eine Nachricht diesbezüglich geschrieben, ist aber wohl nicht angekommen.
EWE hat mir die erste Rate incl. Erhöhung und Nachzahlung abgebucht. Dies habe ich jetzt wieder auf mein Konto Rückbuchen lassen und die alte
Rate + 2% überwiesen. Werde das dem Versorger unverzügl. mitteilen.
Nach meinen Berechnungen habe ich bei EWE noch ein Guthaben.
Wenn ich Sie recht verstehe, darf ich das Guthaben nicht aufrechnen bzw. verrechnen, muss es also vorerst unberücksichtigt lassen und nur meinen Abschlag+2%  nochmals der EWE zum Einzug bewilligen.
Ist das so richtig?
Dank im voraus von Hab Spaß !

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